Müller Leo · Nationalrat · 2016-06-06
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-06-06
Wortprotokoll
Ich habe einen Minderheitsantrag gestellt, und ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zu folgen. Ich spreche hier als Minderheitsantragsteller und auch als Vertreter der CVP-Fraktion.
Worum geht es? Es geht darum, dass bei der sogenannten Inputförderung die Kantone bei den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen über den geschäftsmässig begründeten Aufwand hinaus bis zu 150 Prozent des Aufwandes zum Abzug zulassen können. Mit dieser Formulierung soll eine weitere Schranke in die Gesetzgebung eingebaut werden.
Unser Rat hat in der ersten Lesung beschlossen, ein anderes System für die Entlastungsbegrenzung einzuführen. Er hat beschlossen, eine Entlastungsbegrenzung über mehrere Gefässe einzuführen, so über die Patentbox, die Inputförderung, die zinsbereinigte Gewinnsteuer und über die Behandlung von Abschreibungen. Er erachtete es damals als genügend, nur eine Schranke für diese vier Gefässe einzubauen und so sicherzustellen, dass keine Nulllösung entstehen kann, also keine Nullsteuern entstehen können.
Nun schlägt der Ständerat vor, beim Anteil des Erfolgs aus Patenten und vergleichbaren Rechten ebenfalls eine Limite von 90 Prozent Entlastung einzubauen. Dies ist in Artikel 24a StHG geregelt. Die vorberatende Kommission unseres Rates, die WAK-NR, ist diesbezüglich dem Ständerat gefolgt, weshalb dort keine Differenz mehr besteht. Folglich ist es eine Konsequenz daraus, dass wir auch in Artikel 25a StHG dem Beschluss des Ständerates folgen und hier eine Entlastungsbegrenzung von 150 Prozent einbauen. Dies wäre eine weitere Schranke, um den Kantonen Sicherheit zu geben, dass nicht allzu grosse Steuerausfälle entstehen können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen. Ich bitte Sie, dies so zu unterstützen.