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de Courten Thomas · Nationalrat · 2016-06-06

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-06

Wortprotokoll

Ich nehme namens der SVP-Fraktion Stellung zum Geschäftsbericht des Bundesrates in den Bereichen EDA und VBS.

Vor allem beim EDA ist aus unserer Sicht ein - gemessen an den von ihm selbst gesteckten Zielen - äusserst durchzogenes Ergebnis der Arbeiten des Bundesrates im vergangenen Jahr zu konstatieren. Das betrifft insbesondere die Umsetzung schweizerischer Volksentscheide, die Wahrung der Unabhängigkeit und die Weiterentwicklung von Präsenz und Anerkennung der Schweiz als neutraler, souveräner und eigenständiger Staat sowohl innerhalb Europas als auch rund um den Globus. Der Bundesrat hatte sich zum Ziel gesetzt, die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten auszubauen, die Beziehungen zur Europäischen Union zu erneuern, die Eigenständigkeit der Schweiz zu stärken und den Standort für internationale Unternehmen und Organisationen attraktiv zu halten. Der Bundesrat, der sich ja in seinem Bericht quasi selber ein Zeugnis ausstellt, spricht darin von "überwiegend" oder "teilweise erreichten" Zielen.

Wer das objektiv, vielleicht härter, beurteilt, muss wohl zu weniger schmeichelhaften Vokabeln der Leistungsbeurteilung greifen. Wir stellen mit grosser Besorgnis fest, dass internationales Recht und undemokratische, vereuropäisierte Massstäbe das schweizerische Recht immer mehr bedrängen, die Umsetzung von Volksentscheiden verzögern und behindern und unsere Selbstständigkeit und Gepflogenheiten verdrängen. Zu nennen sind an allererster Stelle die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU und das von der EU ultimativ eingeforderte Rahmenabkommen über sogenannt institutionelle Fragen. Korrekt - deutsch und deutlich - ausgedrückt, bedeutet das eine automatische Übernahme von EU-Recht und die Aufgabe der schweizerischen direkten Demokratie in ihren wesentlichen Teilen unter neuer Aufsicht einer EU-Gerichtsbarkeit in allen bilateralen Bereichen.

Im Vordergrund stünden somit nicht mehr unsere Bundesverfassung, unser Volkswille, unsere Souveränität, sondern Brüssels Vorgaben und Ansprüche, die Forderungen ausländischer Staatschefs oder transkontinentaler Steuervögte, die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg, die gestützt auf die Menschenrechtskonvention von einigen wenigen Richtern aus verschiedenen Ländern erlassen werden. Das kann und darf nicht das Ziel des Bundesrates sein - auch nicht in Zukunft. Dennoch kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Bundesrat internationalem Recht vor dem Schweizer Recht den Vorrang gibt. Er entfernt sich von unserer Verfassung, wenn er die Beachtung - notabene nicht den Vorrang - des zwingenden Völkerrechts proklamiert, gleichzeitig aber auch immer mehr nichtzwingendes Völkerrecht als Verfassungshürde zur Verhinderung der Umsetzung des Volkswillens für die Schweiz vorschiebt.

Aus dem Geschäftsbericht des EDA heisst es dazu, bezüglich der Umsetzung des Volksentscheides zur selbstständigen Steuerung der Zuwanderung liege keine Einigung mit der EU vor. Weitere sektorielle Abkommen, die der Bundesrat in Aussicht gestellt hat, sind nicht abgeschlossen. Die Fragen des institutionellen Abkommens sind nicht geklärt. Die Schweiz bezahlt und lenkt in allen möglichen Vorabkommen ein, zum Beispiel beim automatischen Informationsaustausch, bei den Forschungsgeldern für Horizon 2020, beim Kroatien-Abkommen usw.

Wo aber der Bundesrat in seinen Verhandlungen Punkte für die Schweiz sammelt, bleibt offen und unbekannt; jedenfalls nicht bei einem Marktzugang im Finanzdienstleistungsbereich, nicht beim Stromabkommen, nicht im Sicherheitsbereich, nicht beim Emissionshandel - der Vertragspartner verweigert schlicht die Verhandlungen mit Hinweis auf das Personenfreizügigkeitsabkommen und die institutionelle Dominanz der EU. Das bundesrätliche Arbeitszeugnis für das Jahr 2015 ist aus Sicht der SVP kein Ruhmesblatt. [PAGE 875]

Zum VBS: Auch hier beurteilt die SVP die Arbeit des Bundesrates und seinen Geschäftsbericht unter den Prämissen von Unabhängigkeit, Souveränität und bewaffneter Neutralität. Denn nur eine eigene, glaubwürdige Armee und Verteidigung garantieren unseren Status als neutraler und unabhängiger Staat innerhalb von Europa. Wir wollen am Milizprinzip und an der allgemeinen Wehrpflicht festhalten, die Landesverteidigung als den Hauptauftrag der Schweizer Armee in den Vordergrund stellen und damit auf den Worst Case - die Abwehr eines Angriffs auf unser Land - vorbereitet sein. Bezüglich Bestand, Mobilisierung und Ausrüstung, aber auch mit der Beharrlichkeit des Parlamentes bezüglich der finanziellen Mittel sind wir im vergangenen Jahr hoffentlich einen Schritt weiter gekommen. Ob die Weiterentwicklung der Armee allerdings auch vor dem Volk Bestand hat, werden wir wahrscheinlich noch sehen.

Die Erneuerung der Luftwaffe nach dem Gripen-Nein ist neu aufgegleist, damit die F/A-18-Flotte abgelöst werden kann. Die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe, insbesondere für den Luftpolizeidienst während 24 Stunden am Tag und nicht nur zu den Bürozeiten, ist eingeleitet und bis in absehbarer Zeit vollständig umgesetzt. Bereitschaftslücken sind bis zum Ersatz der F/A-18 weiterhin mit einer nötigen Anzahl flugtauglicher Tiger F-5 abzudecken. Dass parallel dazu die Luftwaffe durch ein Boden-Luft-Abwehrsystem zu ergänzen ist, ist grundsätzlich unbestritten. Der Bundesrat will mit der Sistierung des Projektes Bodluv jedoch erst sicheren Boden unter seinen Füssen bekommen.

Sorgen bereitet uns, dass die grössten Unsicherheiten im Armeebereich aus der Sicherheitsecke selbst kommen. Heute ist es nicht mehr die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee, welche sich intensiv mit der Abschaffung der Armee beschäftigt. Es sind armee- oder VBS-interne Machenschaften, Ränkespiele, Indiskretionen und Unzulänglichkeiten, die so wesentliche Projekte und Vorhaben wie Rüstungsprogramm, Mowag-Ertüchtigung, Flottenerneuerung und den Papierflieger Gripen betreffen oder eben die Boden-Luft-Verteidigung ins Wanken bringen. Wir sehen den Bundesrat gefordert, mit einer erneuerten Armeeleitung, klaren politischen Vorgaben, konsequenter Führung, disziplinierter Auftragseinhaltung und Zielvorgaben wieder Remedur zu schaffen. Unsere Unterstützung hat er dabei.