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Hösli Werner · Ständerat · 2016-06-07

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-07

Wortprotokoll

Die Beschlüsse unter dem Titel "Legislaturplanung" sind ja ungefähr den Zehn Geboten der Bibel gleichzustellen. Man sollte eigentlich danach leben, aber der heutige Alltag hat zu viele Stolpersteine, um Gewähr dafür zu bieten, aber so als Richtschnur gelten sie allemal. In diesem Sinne hat denn auch der Nationalrat diese neue Ziffer 1bis aufgenommen, die ich nun der Verständlichkeit halber redaktionell noch etwas abgeändert habe - ich meine wenigstens, es sei ein bisschen verständlicher. Dass die Entflechtung von immer mehr gebundenen Ausgaben für zukünftige Entlastungs- und Stabilisierungsprogramme dringend nötig ist, ist jetzt aber in diesem Fall nicht ein Gebot der Bibel, sondern ein Gebot der Stunde. Mindestens schon oft gehört habe ich es hüben wie drüben. Schon Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat sich öffentlich über diese grosse Ausgabenbindung beklagt oder hat, sagen wir einmal, darüber gestöhnt.

Dabei ist es wohl allen hier im Saal und auch mir klar, dass dies nicht von heute auf morgen geht und kurzfristig kaum zu ändern ist. Aber das ist noch lange kein Grund, dies nicht in eine Aufgabenliste aufzunehmen, denn die Finanzaussichten sind auch in der etwas ferneren Zukunft nicht sehr rosig. Also kann eine Überprüfung der gebundenen Ausgaben mit der Zielrichtung, diese prozentual zum Staatshaushalt etwas zu senken, wohl kaum falsch sein. Deshalb hat auch der heutige Finanzminister in der Finanzkommission nicht davon abgesehen, sich mit diesem Problem im Bundesrat auseinanderzusetzen. Er hat dann natürlich darauf hingewiesen, dass es Jahre dauern wird, bis die Massnahmen wirklich greifen, weil es Gesetzes- und allenfalls sogar Verfassungsänderungen nötig mache und der Prozess im Bundesrat noch nicht besprochen sei.

Es geht hier aber um die Legislaturplanung 2015-2019. Diese Legislatur endet 2019, also in dreieinhalb Jahren. Da muss es doch wohl möglich sein, dem eigentlich unbestrittenen Ziel des Bundesrates etwas Konkretes gegenüberzustellen, auch ohne den Fahrplan des Bundesrates jetzt schon zu kennen. Dies scheint eigentlich das einzige Hindernis bei der Aufnahme einer solchen Massnahme zu sein.

Zurzeit sind 55 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushaltes fest gebunden, Tendenz leider steigend. Es ist das erklärte Ziel der Finanzverantwortlichen und aller Wahrscheinlichkeit nach ebenso des Bundesrates, diesen Anteil auf etwa 50 Prozent zu senken, damit der Handlungsspielraum für Bundesrat und Parlament grösser wird und sie sich auch neuen Aufgaben zuwenden oder andere Schwergewichte setzen können. Dazu bestehen zurzeit kaum Möglichkeiten. Man weiss, dass der Bundesrat deshalb voraussichtlich noch dieses Jahr eine erste Aussprache in dieser Sache führen wird.

Also frage ich mich aufgrund dieser völlig mit jener des Bundesrates übereinstimmenden Absicht, warum diese Massnahme nicht in die Legislaturplanung aufgenommen werden soll. Dies hat auch die Mehrheit Ihrer Finanzkommission so gesehen. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen war sie im Rahmen des Mitberichtsverfahrens für die Aufnahme der von mir beantragten Ziffer 1bis. Es ist wie im Arbeitsleben: Wenn Arbeitnehmer und Vorgesetzte das gleiche neue Ziel verfolgen, nehmen sie dieses in die Zielvereinbarung auf.

Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.