Kuprecht Alex · Ständerat · 2016-06-07
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-07
Wortprotokoll
Die in Artikel 61 Absatz 3 durch die Kommission vorgeschlagene Regelung zum Verkauf von Sportwetten und Lotterien von Swisslos und der Loterie Romande in Schweizer Casinos ist meines Erachtens weder praktikabel noch zweckmässig. Sie führt dazu, dass Gäste, die Lotterielose kaufen möchten oder an Sportwetten interessiert sind, draussen vor der Türe - also vor dem Bereich, für den es eine Bewilligung braucht, wo man sich entsprechend anmelden und wo man seine Identitätskarte zeigen muss - spielen müssen. Die Besuchergruppen werden damit getrennt, und die Angebotsattraktivität in den stark beaufsichtigten und regulierten Spielbanken wird reduziert.
Was also jeder Kiosk anbieten kann, würde den Spielbanken künftig verwehrt bleiben. Ein attraktives Angebot der Spielbanken fördert aber das legale Spiel und drängt so den illegalen Markt zurück. Die Spielbanken müssen künftig neben Lotterien neu auch Sportwetten in ihren Räumlichkeiten anbieten dürfen. Sie erhalten hierfür von den Veranstaltern Swisslos und Loterie Romande eine handelsübliche Entschädigung. Der Reingewinn aus den Sportwetten und Lotterien kommt weiterhin zu 100 Prozent der Gemeinnützigkeit zugute, wie es in Artikel 106 der Bundesverfassung ja auch vorgesehen ist.
Die Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande unterstützen den neuformulierten Absatz. Ich möchte Sie bitten, diesen Absatz ebenfalls zu unterstützen, zugunsten einer Vereinheitlichung, damit die entsprechenden Spielerkreise nicht getrennt werden.