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Schmid Martin · Ständerat · 2016-06-07

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Ich möchte nur noch ganz speziell auf eine Bemerkung von Ratskollege Kuprecht eingehen, in der er davon gesprochen hat, dass das Internet in Bezug auf die konzessionierten Casinos heute nicht zugelassen ist. Wir haben diese Frage ganz spezifisch in der Kommission diskutiert. Es gibt eine Aktennotiz, auf die ich Sie wirklich hinweisen möchte, auch wenn Sie sie nicht haben. Sie stammt aus der Kommissionssitzung vom 21. April 2016. Es steht dort explizit geschrieben, dass in Bezug auf das Internet, auf den Online-Bereich und auf all diese Spiele innerhalb des Casinos kein Verbot statuiert worden ist, dass eine Fortentwicklung des Rechts möglich ist und dass auch innerhalb der Casinos dann solche Angebote realisiert werden können.

Dieser Hinweis ist mir noch sehr wichtig, damit jetzt nicht aufgrund der Materialien der Eindruck entsteht, der Gesetzgeber habe hier den Entscheid gefällt, dass das Internet in den Casinos nicht zulässig sei. Ich möchte hier also auf die Aktennotiz verweisen und daraus zitieren. Zwar verbietet Artikel 62 Absatz 2 die Durchführung oder den Vertrieb von Grossspielen in landbasierten Spielbanken. Daneben enthält der Gesetzentwurf aber keine weitere Bestimmung, durch die die Durchführung oder der Vertrieb von Grossspielen durch Spielbanken, insbesondere im Internet, explizit [PAGE 390] verboten oder erlaubt wird. Ich weiss das so genau, weil ich einen ähnlichen Antrag, wie ihn jetzt Herr Kuprecht eingereicht hat, auch schon in die Kommission getragen habe. Wir haben uns in der Kommission letztlich entschieden - das wurde auch mit der vorherigen Abstimmung zum Ausdruck gebracht -, eben auch aus verfassungsrechtlichen Gründen hier nicht weiter zu gehen.

Ich würde einfach beliebt machen, dass man diese Frage mindestens im Zweitrat nochmals genau anschaut, wenn die Mehrheit des Rates jetzt dem Antrag Kuprecht folgen sollte. Wir hatten eben verfassungsrechtliche Bedenken in der Kommission. Frau Bundesrätin Sommaruga hat diese Problematik schon bei der vorhin beratenen Bestimmung ausgeführt. Aus meiner Sicht gehört das zusammen.