Lexipedia

Dittli Josef · Ständerat · 2016-06-07

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-07

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich war als Regierungsrat zuerst Vorstandsmitglied der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz. Ich bin seit sechs Jahren im Verwaltungsrat von Swisslos und seit gut einem Monat Präsident dieses Verwaltungsrates. Swisslos ist ja bekanntlich eine der beiden Lotteriegesellschaften. Genossenschafter sind die [PAGE 374] Deutschschweizer Kantone und der Kanton Tessin. Swisslos wie die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz haben also eine starke Bindung zu den Kantonen. Mir ist es deshalb ein Anliegen, im Rahmen dieser Beratungen diese Interessen einzubringen und bei Bedarf auch immer wieder auf die Haltung der Kantone hinzuweisen.

In der Eintretensdebatte ist es auch mir wichtig, nochmals auf den neuen Artikel 106 der Bundesverfassung hinzuweisen. Das Volk hat ja darüber abgestimmt, 87 Prozent haben dazu Ja gesagt. Damit wurde eindrücklich zum Ausdruck gebracht, dass der Bund für die Spielbanken und die Kantone für die Lotterien, die Sportwetten und die Geschicklichkeitsspiele zuständig sind. Explizit wird darin auch festgehalten, dass die Reinerträge aus den Spielen vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, verwendet werden.

Zur Vorlage: Der Bundesrat hat mit einem geschickten und umfassenden Vorgehen den vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet. Er hat da insbesondere auch die Kantone angemessen mit einbezogen. Ich darf dem Bundesrat ein Kompliment aussprechen, denn es liegt nun ein ausgewogener und kohärenter Gesetzentwurf vor. Das war sicher nicht ganz einfach, da bekanntlich viele in den Geldspielmarkt wollen, darunter auch Illegale und Trittbrettfahrer, um sich ein kleineres oder grösseres Stück des Geldspielkuchens abzuschneiden. Die Vorlage des Bundesrates entspricht grundsätzlich Artikel 106 der Bundesverfassung. Wenn wir heute nun all die Anträge diskutieren, dann haben sich diese Anträge immer auch an diesem Verfassungsartikel 106 zu messen. Die bundesrätliche Vorlage sollte also nicht unnötig verschlimmbessert werden.

Ich bin froh darüber, dass uns der Bundesrat eine Lösung präsentiert, die den Online-Bereich klipp und klar regelt. Damit werden nichtbewilligte Spiele wirksam eingedämmt, indem der Zugang zu ausländischen Online-Geldspielangeboten gesperrt wird. Im Lotteriewesen ist es so, dass die illegalen Angebote massiv zugenommen haben und damit in Konkurrenz stehen zu den bewilligten Angeboten in der Schweiz. Wer in der Schweiz ein Geldspiel veranstaltet, benötigt eine entsprechende Zulassung. Nur wer über eine vom Bund vergebene Konzession verfügt, darf eine Spielbank betreiben. Wer Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele veranstaltet, benötigt eine Bewilligung der Kantone. Die Zulassung ist jeweils an eine Vielzahl von Auflagen zum Schutz vor den Gefahren des Geldspiels, der Spielsucht, der Geldwäscherei, des Betruges geknüpft. Der Gewinn aus Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen ist vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Illegale Geldspielanbieter und teilweise auch Trittbrettfahrer operieren ohne Bewilligung, erzielen Gewinne in die eigene Tasche - Gewinne, die oft ins Ausland abwandern -, entrichten keine Spielsuchtabgabe, kurz: Sie entsprechen nicht Artikel 106 der Bundesverfassung, deshalb sind sie zu sperren.

Ich bin auch froh darüber, dass der Bundesrat mit der Vorlage die Massnahmen der Kantone in Sachen Spielsuchtprävention anerkennt. Der Schutz der Spielerinnen und Spieler ist den Kantonen sehr wichtig. Seit dem 1. Juli 2006, also dem Inkrafttreten der interkantonalen Vereinbarung, erheben die Kantone von den Lotteriegesellschaften eine Spielsuchtabgabe von 0,5 Prozent auf den Bruttospielerträgen. Dieses Geld setzen die Kantone zur Finanzierung von Präventionsmassnahmen, Beratungen, Behandlungen, Aus- und Weiterbildungen sowie Forschung ein. Auch wenn das Bundesgesetz selber keine Spielsuchtabgabe vorsieht, haben die Kantone bekräftigt, dass sie die in der heute geltenden interkantonalen Vereinbarung geregelte Spielsuchtabgabe weiterführen werden. Mehr Regulierung ist nicht notwendig. Deshalb braucht es auch keine eidgenössische Kommission für Fragen zum exzessiven Geldspiel. Der diesbezügliche Antrag einer Kommissionsminderheit ist also abzulehnen.

Der Bundesrat hat mit der Vorlage auch richtig erkannt, dass die ungleiche Besteuerung der Spielgewinne aus dem Casinobereich einerseits und dem Lotteriewesen andererseits ungerecht ist. Da einzig die bei den Lotteriegesellschaften erzielten Gewinne besteuert werden, ergibt sich für diese im Online-Bereich gegenüber den Casinospielen eine deutliche Benachteiligung. Dies sehen auch die Finanzdirektorenkonferenz und das Gros der Kantone so. Deshalb sollte der bundesrätlichen Lösung zugestimmt werden.

Überrascht bin ich vom Antrag der Kommission, dass bezüglich Gewährung von Beiträgen - also bei der Gewinnverteilung in den Kantonen - das Wort "unabhängig" hineingekommen ist. Die Kantone sollen also "die für die Verteilung der Mittel zuständigen unabhängigen Stellen" regeln. Dies wird zumindest von den 20 Swisslos-Kantonen, bei denen die Gewinnverteilung über die Kantone geschieht, als starker Eingriff in die Kantonsautonomie empfunden. Deshalb sollte auch hier der bundesrätlichen Fassung zugestimmt werden.

Last, but not least teile ich die Auffassung der Kantone, dass in Sachen Gewinnspiele der Massenmedien und der Grossverteiler der Minderheitsantrag Janiak unterstützt werden müsste, wenn man eine Anpassung der bundesrätlichen Lösung vornehmen will. Nur der Minderheitsantrag respektiert die Ziele des Gesetzes.

Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten, bei den Anträgen jeweils Artikel 106 der Bundesverfassung im Hinterkopf zu behalten und jeweils die Haltung der Kantone in Erwägung zu ziehen.