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Baumann Isidor · Ständerat · 2016-06-08

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-06-08

Wortprotokoll

Die Ihnen vorliegende Botschaft umfasst drei Vorlagen: erstens einen Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020 von 18,8 Milliarden Franken; zweitens das Rüstungsprogramm 2016 im Umfang von 1,341 Milliarden Franken; drittens das Immobilienprogramm VBS 2016 von 572 Millionen Franken. Als Berichterstatter orientiere ich in drei Etappen. Ich spreche jetzt zuerst zum Zahlungsrahmen und dann zum Rüstungsprogramm und schliesslich zum Immobilienprogramm.

Ich komme zum Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020. Bundesrat und Parlament definierten mit der Weiterentwicklung der Armee unter anderem zwei wesentliche Eckwerte: einen Soll-Bestand von 100 000 Armeeangehörigen und ein jährliches Budget von 5 Milliarden Franken, d. h. 20 Milliarden Franken für die kommenden vier Jahre. Nun beantragt der Bundesrat mit der Botschaft vom 24. Februar 2016 einen Zahlungsrahmen der Armee für die Jahre 2017-2020 von 18,8 Milliarden Franken. Er erachtet einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken als nicht vereinbar mit den Sparanstrengungen, wie er sie mit seinem Stabilisierungsprogramm anstrebt. Das Parlament hat jedoch in der Frühjahrssession, d. h. am 18. März 2016, mit einem Bundesbeschluss einen Zahlungsrahmen der Armee von 20 Milliarden Franken für die vier Jahre beschlossen.

Der vom Parlament beschlossene Zahlungsrahmen enthält in Artikel 1 zudem einen zweiten Absatz. Darin wird das VBS ermächtigt, während der Budgetierung Umschichtungen zwischen den einzelnen Krediten vorzunehmen. In diesem Bundesbeschluss werden im Ingress als gesetzliche Grundlage Artikel 167 der Bundesverfassung und Artikel 148j des Militärgesetzes angegeben. Das macht Sinn, weil dieser Bundesbeschluss im Rahmen der Beratung zur Weiterentwicklung der Armee entstanden ist und er mit dem Hinweis auf Artikel 148j des Militärgesetzes auch direkt mit der Weiterentwicklung der Armee verknüpft ist. Artikel 148j des Militärgesetzes legt fest, dass die Armeeausgaben mit einem vierjährigen Zahlungsrahmen gesteuert werden müssen.

Der vom Bundesrat beantragte Zahlungsrahmen liegt mit 18,8 Milliarden Franken 1,2 Milliarden Franken unter dem von beiden Räten im März beschlossenen Zahlungsrahmen. Der Bundesrat verzichtet hier in Artikel 1 auf einen Absatz 2, der dem VBS die Kompetenz zur Umschichtung von Krediten zugestehen würde. Er wies auch darauf hin, dass der Bundesrat die uns vorliegende Botschaft vom 24. Februar vor dem Entscheid des Parlamentes vom 18. März verabschiedet hat. Das heisst, der Bundesrat wusste nichts vom Entscheid, den das Parlament fällen würde. Am 6. April habe aber der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm beschlossen, den Bundesbeschluss des Parlamentes mit 20 Milliarden Franken zu berücksichtigen.

Der Bundesrat verzichtet aber darauf, seine uns heute vorliegende Botschaft vom 24. Februar zurückzuziehen. Also gilt für unsere Beratung die Botschaft und nicht der Nachbesserungsentscheid des Bundesrates vom 6. April.

SiK- und zugleich FK-Mitglied Peter Hegglin orientierte unsere Kommission über die Beratungen in der Finanzkommission, die ebenfalls grossmehrheitlich an den 20 Milliarden Franken festhalten will und auch dem Rüstungsprogramm und dem Immobilienprogramm Folge gegeben hat. Kollege Abate wird anschliessend die auf der Fahne aufgeführten Finanzkommissionsentscheide erläutern.

In der anschliessenden Eintretensdebatte wurde von mehreren Kommissionsmitgliedern die Grundsatzhaltung vertreten, es brauche nach der Schlussabstimmung beider Räte vom 18. März 2016 keinen neuen Bundesbeschluss. Eine Abweichung von den 20 Milliarden Franken sei im Lichte der Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Armee und des anstehenden Referendums keine glaubwürdige Politik. Es wurde auch kritisiert, dass die Beschlüsse der beiden Räte vom 18. März vom Bundesrat nicht ernst genommen werden. Das erstaune umso mehr, als der Bundesrat in der Botschaft selber schreibt, dass sich der Finanzbedarf der Armee im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Armee auf 5 Milliarden Franken pro Jahr belaufe. Sollten diese Mittel nicht zur Verfügung stehen, bestehe das Risiko, dass die Armee die geforderten Leistungen nicht erbringen könne. Basierend auf diesen Beurteilungen ist die Kommission grossmehrheitlich der Meinung, dass am bestehenden und gültigen Bundesbeschluss festzuhalten sei. Es wurde Antrag gestellt, nicht auf den vom Bundesrat beantragten Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee 2017-2020 von 18,8 Milliarden Franken einzutreten. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen wurde Nichteintreten beschlossen.

Dem Rat beantrage ich namens der Kommission, das Gleiche zu tun, nämlich nicht auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten.