Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2016-06-08
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-08
Wortprotokoll
Es geht um die Frage, ob im Gesetz explizit ausgeschlossen werden soll, dass auch auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln Beiträge zur Deckung der Pflichtlagerkosten erhoben werden könnten. Sie werden von mir eingeladen, sich dem Bundesrat, dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission anzuschliessen. Die definitive Lagerpflicht - wer wie viel an Lager zu halten hat - wurde bisher produktspezifisch auf Verordnungsstufe geregelt. Die Festlegung der Beiträge an die Garantiefonds ist Sache der jeweiligen Garantiefondsträger, und das soll auch so bleiben. Die grundsätzliche Möglichkeit des dualen Systems - wenn ich dem so sagen darf: der Abgabenerhebung auf Importe und auf inländische Produkte - soll auf Gesetzesstufe nicht eingeschränkt werden.
Im Falle einer gesetzlich festgelegten Ausnahme der inländischen Nahrungs- und Futtermittelproduktion von der Beitragspflicht würde natürlich eine zusätzliche Möglichkeit zur Alimentierung der Garantiefonds wegfallen. Dies würde eine staatliche Finanzierung wahrscheinlicher machen, ergo würde der Bundeshaushalt zusätzlich belastet. Damit sind wir in eine Richtung unterwegs, die Verstaatlichung heisst. Diese Richtung wollen wir nicht einschlagen. Die wirtschaftliche Landesversorgung muss primär Aufgabe und geschätzte Dienstleistung der Wirtschaft bleiben. Das hat sich bewährt, wir haben das miteinander wiederholt intensiv diskutiert. Rücken Sie davon nun bitte nicht ab! Eine staatliche Finanzierung würde dann natürlich auch bedeuten, dass die staatliche Einflussnahme grösser würde, und das würde die Selbsthilfemöglichkeit der Branche schwächen. Der Bundesrat ist bei allem Verständnis für die produzierende Landwirtschaft der Meinung, dass gesetzlich vorgeschriebene Sonderregelungen für einzelne Branchen zu vermeiden sind.
Ich äussere mich noch ganz kurz zur Rechnung, die von Herrn Nationalrat Salzmann angestellt wurde: Ich habe die Zahlen erst spät letzte Nacht bekommen. Wir haben diese Ziffern zu verifizieren versucht. Ich gehe davon aus, dass wir dies korrekt gemacht haben.
Wissen Sie, Herr Nationalrat Salzmann, schon die Annahme, es würde dann die gesamte Inlandproduktion belastet und der gesamte Import nicht belastet, ist hypothetisch. Wir haben herkömmlich die Möglichkeit, sowohl den Import wie die hiesige Produktion zu belasten. Noch einmal: Das ist eine Angelegenheit der Branche und soll es auch bleiben. Der Bundesrat hat keine andere Absicht.
Der Bundesrat macht Ihnen wirklich beliebt, nicht mit Szenarien zu kalkulieren und zu argumentieren, die nicht wahrscheinlich sind, wenn ich dem so sagen darf. Sie machen jetzt etwas Angst, was eine Belastung der eigenen Landwirtschaft mit Millionenbeträgen betrifft, und diese Angst ist unberechtigt. Der Bundesrat hat keine Absicht, das herkömmliche duale System zu verändern; ganz abgesehen davon, dass wir weit weg von entsprechenden Krisen sind.
Noch einmal und abschliessend: Wir befinden uns hier auf der Gesetzesebene und nicht auf der Verordnungsebene. Was ich jetzt zuhanden der Materialien gesagt habe, ist für die anstehende Verordnungsanpassung selbstverständlich aber relevant.