Baumann Isidor · Ständerat · 2016-06-08
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-06-08
Wortprotokoll
Basierend auf ein paar Voten möchte ich noch gewisse Nachbesserungen machen, umso mehr als es scheint, dass gewisse Missverständnisse da sind oder Interpretationen gemacht werden, die eigentlich nicht den Tatsachen entsprechen.
Erstens haben wir verschiedene Daten genannt. Ich habe das Datum genannt, wann der Bundesrat die Botschaft verabschiedet hat, nämlich am 24. Februar 2016. Das zweite Datum ist, wann beide Räte in der Schlussabstimmung die 5 Milliarden Franken bzw. viermal 5 Milliarden, also 20 Milliarden Franken, beschlossen haben. Das war am 18. März 2016. In der Grössenordnung einen Monat nachdem der Bundesrat diese Botschaft verabschiedet hatte, wusste also das Parlament bereits, dass die Weiterentwicklung der Armee vom Beschluss des Bundesrates abweicht. Das wussten Sie dannzumal schon.
Damit ist die Ausgangslage seit dem Beginn der Beratungen des Bundesbeschlusses durch das Parlament eigentlich unverändert. Herr Zanetti hat jetzt seine Rechenbeispiele gebracht. Diese sind sehr vielfältig und interessant, und es gibt fast keine Zahl zwischen 18,8 Milliarden und 20 Milliarden Franken mehr, die nicht irgendwie begründet werden könnte. Die Hauptbegründung von Kollege Zanetti liegt bei den 700 Millionen Franken für Bodluv. Hier ist die Beurteilung meiner Meinung nach nicht richtig, denn bei Bodluv spricht man nicht vom Abbruch des Projektes, sondern von der Sistierung. Bei einer Sistierung besteht die Möglichkeit - ich sage: besteht die Möglichkeit -, dass dieses Geschäft in den kommenden vier Jahren wiederaufgenommen werden kann. Deshalb muss man auch die Möglichkeit der Finanzierung offenhalten. Sollte das Geschäft nicht wiederaufgenommen werden, stehen andere Rüstungsbeschaffungen in dringlicher Notwendigkeit an, die dann in dieser Periode an die Stelle der Bodluv-Beschaffung treten könnten. Das steht auch in der Botschaft, und das wurde auch bei der Weiterentwicklung der Armee schon diskutiert. Das begründet diese 20 Milliarden Franken.
Dann ist dem Bundesrat doch nicht zu verargen, wenn er nach dem Beschluss des Parlamentes vom 18. März die Einsicht hat, dass das Parlament besser zugunsten der Weiterentwicklung der Armee entschieden hat als der Bundesrat im Februar, dass er das nachbessert und ebenfalls sagt - und das sagt er -, dass 20 Milliarden Franken die richtige Grösse ist. Das ist eine Bestätigung des Entscheides des Parlamentes.
Wenn nun Frau Fetz bemängelt, dass ich als Kommissionssprecher zu wenige Ausführungen zur Begründung des Eintretens gemacht habe, könnte ich selbstverständlich noch vieles nachholen. Ich gehe aber davon aus - und da sind Sie mit mir sicher einig -, dass es einen Grundsatz gibt: Sag nicht, was schon x-mal gesagt worden ist oder was man selber nachlesen kann. Die Botschaft beinhaltet viele Details zur Begründung dieser Ausgaben. Der Entscheid zur Weiterentwicklung der Armee war wesentlich von der Diskussion über diese 5 Milliarden Franken pro Jahr geprägt. Deshalb kann dort Verschiedenes nachgelesen bzw. als Begründung wieder hergeholt werden.
Ich denke auch, dass die Beurteilung dieses Zahlungsrahmens vielleicht etwas überbewertet wird, vor allem von denjenigen, die denken, dass er reduziert werden soll. Es geht um einen Zahlungsrahmen. Sie haben - Sie finden das auch in der Botschaft - noch mindestens viermal, d. h. jährlich, bei drei Geschäften die Möglichkeit, gegen diese Ausgaben zu intervenieren. Denn die Ausgaben sind auf das Jahr verteilt: Ungefähr 3 Milliarden Franken entfallen auf den Betrieb, da können Sie mitsprechen; dann kommt jedes Jahr ein Rüstungsprogramm, da können Sie mitsprechen; und dann kommt jedes Jahr ein Immobilienprogramm, da können Sie mitsprechen. Erst dann werden die Ausgaben getätigt. Ob es am Schluss, Ende 2020, die Summe von 20 Milliarden Franken gibt, weiss hier niemand. Aber wir schaffen die Voraussetzung, dass diese Mittel zur Verfügung stehen.
Was hat die SiK diskutiert? Oder warum gibt es aus der SiK keinen Minderheitsantrag? Niemand in der SiK hat sich gegen diese 20 Milliarden Franken gewehrt. Die Erklärung ist relativ einfach: Alle SiK-Mitglieder haben sich achtzig Tage nach dem Beschluss vom 18. März daran erinnert, was sie beschlossen haben, und keinen Grund gefunden, den Beschluss vom 18. März zu korrigieren.
In diesem Sinne bin ich der Meinung, dass die Ausgangslage seit dem Beschluss beider Kammern vom März unverändert ist. Aufgrund der Ausgangslage für die Beschaffung und die Erfüllung der Ziele der Weiterentwicklung der Armee müssen diese 20 Milliarden Franken heute zwingend beschlossen werden. Wenn wir sie beschliessen bzw. festhalten wollen, gibt es nur den Weg des Nichteintretens.