preparatory:AB 200128
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-08
Wortprotokoll
Lassen Sie mich mit drei Vorbemerkungen beginnen. Die erste Vorbemerkung: Der Zustand unserer Immobilien ist grundsätzlich relativ gut. Das ist nur deshalb so, weil das Land attraktiv ist für Investitionen in diesem Bereich. Die zweite Vorbemerkung: Ja, die Zuwanderung ist ein Faktor, aber es ist bei Weitem nicht der einzige; das wurde auch schon gesagt. Es sind die höheren Ansprüche, es sind die neuen Gesellschaftsformen - der Einpersonenhaushalt -, die auch ganz massgeblich die Mietmöglichkeiten in Anspruch nehmen und damit auch auf den Mietpreis einwirken. Die dritte Vorbemerkung: Der Wohnungsmarkt war in den letzten Jahren angespannt, und der Bundesrat hat deshalb im Jahr 2013 in einer Aussprache mehr als zwanzig Massnahmen zur Schaffung und Erhaltung von preisgünstigen Wohnungen geprüft. Er hat einige wenige Massnahmen dann seinerseits zu Ihren Händen beschlossen und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Es geht sicherlich um eine sanfte Weise der Optimierung der Wohnversorgung. Es geht diesbezüglich um eine Massnahme, die die vorgeschlagene Anpassung des Mietrechts beinhaltet. Der Hauptpunkt, das wurde jetzt x-fach gesagt, ist die Ausweitung der Formularpflicht. Diese Ausweitung bedeutet nichts anderes, als dass der Nachmieter Einblick in den Vormietzins bekommt, bevor er den Vertrag unterschreiben muss. Das ist herkömmlich so nicht gewährt.
Der Bundesrat hat ganz bewusst auf materiell-rechtliche Einschränkungen verzichtet. Eine solche materiell-rechtliche Einschränkung würde dann bestehen, wenn die zulässige Erhöhung gegenüber dem Vormietzins in irgendeiner Form beeinflusst oder begrenzt würde. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass mit der Formularpflicht die Transparenz erhöht werden kann und soll und dass über die erhöhte Transparenz eine gewisse preisdämpfende Wirkung entstehen kann. Lassen Sie mich ein paar Stichworte aufgreifen, die eben in der Diskussion angesprochen wurden.
1. Die Leerwohnungsziffer ist im vergangenen Jahr tatsächlich etwas angestiegen, und zwar auf 1,19 Prozent; das ist ein weiterhin ganz bescheidener Leerwohnungsbestand. Vor allem betrifft der Anstieg die Neubauten im Hochpreissegment und im Eigentumsbereich. Diese Quote ist sehr differenziert zu diskutieren.
2. Die Formularpflicht hat keine negativen Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit. In den Kantonen, in denen es die Formularpflicht gibt - ich nenne namentlich die Kantone Zürich und Zug -, sind keine negativen Auswirkungen aufgrund der Formularpflicht feststellbar.
3. Die bereits heute geltende Auskunftspflicht besteht erst nach Vertragsabschluss und nur auf Verlangen des Mieters. Da kann man über die vom Bundesrat neu vorgeschlagene Formularpflicht eine zusätzliche Balance im Interesse der Mieter finden.
Zum Stichwort Streitfälle: Der Kanton Zug, wie gesagt, kennt das Formular. Der Kanton Zürich hat nach der Wiedereinführung eine leichte Zunahme der Streitfälle vor den Schlichtungsbehörden feststellen müssen. Im Kanton Zug ist eine entsprechende Entwicklung in Bezug auf das Formular über lange Jahre nicht auszumachen.
Das Formular gelangt heute gesamtschweizerisch bereits bei schätzungsweise 45 Prozent der Vertragsabschlüsse zur Anwendung. Zudem muss jeder Vermieter für Mietzins- und andere Vertragsanpassungen sowie für Kündigungen das Formular ohnehin benutzen. Die materiellen Regeln zur Festlegung des Mietzinses gelten also unverändert, es wird auch keine staatliche Mietzinsvorgabe eingeführt, und die Formularpflicht stellt keine zusätzliche Einschränkung der Vertragsfreiheit dar. Das Formular liegt schon vor und wird für einzelne formelle Schritte bereits benutzt.
Deshalb beurteilt der Bundesrat die zusätzliche Benutzung der Formulare und die Ausweitung auf die gesamte Schweiz als einen relativ bescheidenen Schritt zur zusätzlichen Transparenz und damit zur Preisgestaltung im Mietmarkt. Die grosse Mehrheit der Kantone befürwortet die Zuständigkeit des Bundes im Formularwesen, was nicht weiter erstaunlich ist. Die hohe Mieterzufriedenheit in der Schweiz ist sehr erfreulich und spricht auch dafür, dass sich die allermeisten Vermieter korrekt verhalten. Dort, wo dies ausnahmsweise nicht der Fall ist, hilft die Formularpflicht, Missbräuche zu verhindern.
Das gesagt, bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.