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Hegglin Peter · Ständerat · 2016-06-08

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-06-08

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission hat die Motion zur Ablehnung empfohlen, nicht einstimmig, Kollege Jositsch, sondern mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Ich beantrage Ihnen, die Motion anzunehmen. Sie verfolgt folgende Ziele: Artikel 94 des Militärstrafgesetzes sei anzupassen, sodass der Artikel analog auch auf die Teilnahme an Kampfhandlungen und Aktivitäten von armeeähnlichen, ideologisch motivierten Gruppierungen im Ausland angewendet werden kann. Weiter verlangt die Motion eine Verschärfung des Strafmasses auf mindestens zehn Jahre.

Ich begründe meinen Antrag wie folgt: Die in der Motion als Ergänzung geforderten Straftatbestände sind im Militärstrafgesetz nicht enthalten. Der Bundesrat und die Kommission führen denn in ihren Antworten auch aus, dass das Militärkassationsgericht in der Rechtsprechung nur in Anlehnung an Artikel 94 entsprechende Verurteilungen vornehme. Zur Anwendung kämen unter Umständen auch weitere Strafbestimmungen aus den Bereichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ich bin der Meinung, dass das bisher in der Schweiz ungekannte, extreme und ideologisch motivierte Söldnerwesen eine explizite Erwähnung im Gesetz verdienen würde. Eine ideologisch-religiöse Radikalisierung wie im aktuellen Umfeld kennen wir in unserem Land seit Jahrhunderten nicht mehr. Es geht hier auch nicht nur um das Söldnerwesen in fernen Ländern; die entsprechenden Organisationen fordern zu Terror sogar in unserem Land auf.

Für einzelne fehlgeleitete Weltverbesserer, Rambo-Typen oder kriminelle Subjekte würden die bestehenden Gesetzesregelungen genügen. Aktuell geht es aber nicht um Einzelfälle. Dies dokumentiert der Bundesrat auch in seinem Monitoring im Bereich Dschihadismus. Das ist ein Bericht vom 17. Mai 2016. Dort hält der Bundesrat fest, dass die Schweiz nach wie vor vom Phänomen der dschihadistisch motivierten Reisen betroffen sei. Männer und Frauen würden aus der Schweiz via Transitländer in dschihadistische Konfliktgebiete reisen. Dschihadistisch radikalisierte Personen könnten die Sicherheit der Schweiz bedrohen. Das Gefährliche sei, dass die Propaganda von Terrororganisationen nicht nur zum Kampf in Konfliktgebieten animiere, sondern sie fordere ihre Anhänger explizit auf, in westlichen Ländern terroristisch aktiv zu werden.

Weiter steht in diesem Bericht, dass die Bekämpfung des Terrorismus nur mit einer engen Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden auf allen Stufen gelingen könne. Es sei ein gesamtgesellschaftliches Problem und fordere auch kantonale, lokale Behörden und die Zivilgesellschaften heraus. Es gebe aktuell rund siebzig Fälle mit mutmasslich terroristischen Aktivitäten, und es würden momentan rund zwei Dutzend Strafverfahren laufen. Dies alles steht in diesem Bericht des Bundesrates.

Weiter wurde in der Kommissionsberatung ausgeführt, das hat dann auch Eingang in den Bericht der Kommission gefunden, dass die Gerichte in der Regel nicht einmal das heute mögliche Strafmass ausschöpfen würden - und noch weniger ein verschärftes. In der aktuellen Situation finde ich das unerhört. Es gilt, Signale zu setzen - dies eben auch in Bezug auf den vorhin erwähnten Bericht über das Monitoring im Bereich Dschihadismus. Der Sachverhalt ist zu gravierend, um zu sagen, die Regelungen genügten. Es braucht deutliche Signale, dass wir Sympathien für intolerante Kreise und terroristische Organisationen nicht tolerieren, dass wir eine Unterstützung dieser Kreise nicht tolerieren und dass wir nicht weiter zuwarten, sondern diese bekämpfen.

Ich beantrage Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen.

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