Widmer Hans · Nationalrat · 2002-03-18
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat erklärt in seiner Antwort, einheitliche Finanzierungskriterien seien eine Grundvoraussetzung für die Transparenz der Finanzierung unseres Hochschulsystems. Das - und genau das - ist auch das Anliegen der Motion. Die Aussage des Bundesrates stimmt aber eben nicht nur für die Hochschulen, sondern sie gilt für das ganze Bildungssystem.
Trotzdem will der Bundesrat die Motion bloss als Postulat entgegennehmen. Damit konnte ich mich vorerst nicht einverstanden erklären. Der Bund spielt durch die Finanzierung eine immer grössere Rolle im gesamten Bildungssektor dieses Landes, auch wenn die Bildungshoheit formal bei den Kantonen bleibt. Das bedeutet, dass die eidgenössischen Räte auch immer wieder grosse Summen für den Bildungsbereich zur Verfügung stellen müssen. Die entsprechenden Beschlüsse können wir aber nur seriös fassen, wenn wir auch die entsprechende Übersicht über die gesamte Finanzierung haben. Das setzt eine einheitliche Kostenrechnung voraus, die entsprechende Zahlen liefert. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die Summen zwischen den Bildungsbürokratien in Bund und Kantonen ausgehandelt. Es werden Summen ausgehandelt, denen dann das Parlament entweder blind zustimmen kann oder die es blind verändern muss. Eine Bildungsfinanzierung im "Blindflug" können wir uns aber nicht leisten.
Nun hat der Bundesrat in seiner Antwort dargelegt, dass er daran ist, eine Vereinheitlichung einzuführen. Eine Aufzählung einzelner Massnahmen genügt aber nicht. Die entscheidende Frage lautet: Bis wann werden klare, verlässliche und vergleichbare Zahlen für alle Bildungsbereiche vorliegen? Wenn dies, Frau Bundesrätin, in wenigen Jahren der Fall ist, kann ich der Umwandlung der Motion in ein Postulat zustimmen. Die genannte Frist von drei, vier Jahren betrachte ich dann aber eben als verbindlich und nicht als Gegenstand der Prüfung durch den Bundesrat. Gegenstand einer unverbindlichen Prüfung kann nur die Art und Weise sein, wie dieses Ziel innerhalb der verbindlich versprochenen Frist erreicht wird. Insofern verzichte ich auf die Form der Motion, aber ich ringe Ihnen allenfalls das Versprechen ab, dass die von mir geforderten Zahlen bis in wenigen Jahren vorliegen.
Frau Bundesrätin streckt ihre Hand aus und zeigt fünf Jahre. Damit kann ich mich einverstanden erklären.