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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-03-18

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-03-18

Wortprotokoll

Das angesprochene "swiss army pack" ist eine alleinige Aktivität der Firma Nestlé und der Post. Auch ich habe darüber erst über ein entsprechendes Communiqué erfahren. Das VBS ist, ausser im Bereich Feldpostdienst, in Bezug auf die Sicherstellung des Postdienstes der Truppe weder als "Mitträgerin" noch als Genehmigungsinstanz involviert.

Rechtlich gesehen widerspricht das "swiss army pack" der Militärgesetzgebung nicht. Das "swiss army pack" entspricht den Vorschriften der einschlägigen Verordnungen über den Feldpostdienst und über die militärische Portofreiheit sowie dem Postbefehl der Feldpostdirektion.

Das Postgeheimnis ist zudem zu wahren, da den Angehörigen der Armee sämtliche verfassungsmässigen und gesetzlichen Rechte grundsätzlich auch im Militärdienst zustehen, wie das Artikel 28 des Militärgesetzes sicherstellt. Auf den Inhalt der Pakete kann die Armee deshalb auch bei diesem neuen Versandweg keinen Einfluss nehmen. Das VBS hat somit keine Möglichkeit, die Auswahl der Wein- und Schokolademarke zu beeinflussen. Es bleibt jedoch nach wie vor Sache der zuständigen Kommandanten, die bestehenden militärischen Vorschriften betreffend Alkoholkonsum im dienstlichen Alltag durchzusetzen.

[PAGE 279] Abklärungen haben ergeben, dass die Aktion wegen der Benennung "swiss army pack" markenrechtliche Aspekte tangiert. Im Moment finden zu diesem Thema Gespräche zwischen dem VBS, der Firma Nestlé und der Post statt. Der Bundesrat verfolgt die Aktion "swiss army pack" aufmerksam und kann die von der Fragestellerin geäusserte Kritik durchaus nachvollziehen. Auch ich habe mich geärgert.