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Müller Philipp · Ständerat · 2016-06-08

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, der Minderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Wir können uns jetzt natürlich auf folgenden Standpunkt stellen: Wenn jemand fahrfähig, gesund und genügend fit ist, um ein Auto zu lenken, kann er auch mit 70 oder mit 72, 73 Jahren, was auch immer, die ärztliche Kontrolle problemlos bestehen und weiter fahren. Das ist das eine.

Ich sehe aber hier, dass die Beratungsstelle für Unfallverhütung - eine unverdächtige Institution in dieser Angelegenheit - selber an diesen periodischen Kontrollen zweifelt und sich fragt, ob sie überhaupt sinnvoll sind. Wir wissen wahrscheinlich aus eigener Erfahrung nicht oder noch nicht, wie das abgeht, wir hören aber, wie das abgeht. Selten wird jemand, wenn er diese Kontrolle beispielsweise beim Hausarzt oder auch beim regelmässig zu besuchenden Vertrauensarzt macht, aus dem Verkehr gezogen. Wir wissen auch, dass die Menschen zum Glück älter werden und auch länger gesund bleiben. Wie sollen wir im Bereich der Erwerbstätigkeit das Erwerbsalter glaubwürdig erhöhen, wenn wir gleichzeitig jahrzehntelang die Kontrolle der Fahrtauglichkeit bei 70 Jahren bleiben lassen? Kollege Hösli hat es erwähnt, die Regelung stammt von Anfang der Siebzigerjahre. Inhaltlich habe ich dem nichts weiter hinzuzufügen, meine Vorvorrednerin hat alles gesagt.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu den Ausführungen von Herrn Graber. Wir haben vorhin ein Postulat betreffend Evaluation von Via sicura diskutiert und es ohne Widerstand unterstützt; das ist richtig. Wir haben vorhin mit dieser Argumentation der parlamentarischen Initiative Regazzi keine Folge gegeben; ich war auch dabei, das ist auch richtig. Herr Regazzi verlangt etwas Komplexes, einen Eingriff in eine ganze Gesetzeskaskade; es lohnt sich wirklich, dies vertieft zu prüfen. Hier haben wir es mit einer relativ simplen Regelung zu tun. Wir wollen von 70 auf 75 Jahre gehen und damit den Veränderungen auf der biologischen Zeitachse beziehungsweise der Tatsache Rechnung tragen, dass die Voraussetzungen mittlerweile anders sind als damals, Anfang der Siebzigerjahre. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit und der Konsequenz, wenn wir jetzt über ein höheres Rentenalter nachdenken und gleichzeitig auch die Kontrolle der Fahreignung ab 75 Jahren einführen; das scheint mir völlig klar zu sein.

Noch eine letzte Bemerkung: Die Beratungsstelle für Unfallverhütung ist nicht glücklich mit den aktuellen Prüfungen. Man weiss aus ausländischen Studien, dass diese Prüfungen wenig sinnvoll sind und nicht zu weniger Unfällen führen. Man weiss ebenfalls, insbesondere in der Schweiz, dass die grösste Risikogruppe für Unfälle die Jugendlichen sind. Da kann ich das, was Herr Kollege Hösli gesagt hat, wirklich bestätigen.

Die Gruppe mit dem kleinsten, mit dem fast kleinsten Risiko sind die älteren Autolenkerinnen und Autolenker, weil diese - das liegt in der Natur der Sache - nicht mehr so emotional unterwegs sind. Vielleicht kann man es so erklären, ich weiss es nicht. Man sieht das aber auch daran, dass die Versicherungen Tarife machen, welche vor allem für die Jugendlichen höher sind als für die routinierten, älteren Autofahrenden.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, indem Sie den Antrag der Minderheit unterstützen.