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Müller Philipp · Ständerat · 2016-06-09

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-09

Wortprotokoll

Ich versuche, mich kurzzuhalten.

Zur Bundesversammlung: Mit einem Aufwand von rund 101 Millionen Franken und einem Ertrag von 129 000 Franken schliesst die Rechnung der Bundesversammlung im Rahmen des Vorjahres ab. Allerdings liegt der Aufwand gegenüber dem Budget um rund 6 Millionen Franken tiefer. Die wesentlichen Gründe sind zurückhaltende Sitzungsplanung, Kreditabtretungen, verzögerte Stellenbesetzungen und geringere Informatikdienstleistungen.

Zum Bundesrat: Hier haben wir einen Minderaufwand von rund 2,2 Millionen Franken gegenüber dem Budget zu verzeichnen und sind damit auf dem Niveau der Rechnung 2014. Die hauptsächlichen Gründe sind weniger Staatsbesuche, weniger Kosten für Ministerbesuche und Auslandreisen. Es gab zudem einen Kreditrest von 1 Million Franken bei den Ruhegehältern.

Zur Bundeskanzlei, inklusive des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten: Diese Rechnung schliesst mit einem Aufwand von 65 Millionen Franken und einem Ertrag von knapp 1 Million Franken ab und liegt im Rahmen des Voranschlags 2015.

Zum Bundesgericht: Die Rechnung 2015 schliesst mit einem Aufwand von 93 Millionen Franken und einem Ertrag von 13,6 Millionen Franken ab. Gegenüber dem Budget ergibt sich ein Minderaufwand von 3,5 Millionen Franken. Das Personalbudget wurde nicht ausgeschöpft, weil ältere Mitarbeitende, die in Pension gegangen sind, durch jüngere, die mit tieferen Löhnen anfangen, ersetzt worden sind. Die Weiterbildungskosten sind aus verschiedenen Gründen tiefer ausgefallen als im Vorjahr. Da das Bundesgericht budgetunabhängig ist, gelten die Sparmassnahmen des Bundesrates im Budget für das Bundesgericht nicht. Nach Möglichkeit wird jedoch freiwillig im selben Rahmen wie bei der Bundesverwaltung gespart.

Zum Bundesstrafgericht: Dieses verzeichnet 2015 einen Aufwand von 14,2 Millionen Franken und einen Ertrag von 1,1 Millionen Franken. Der Minderaufwand von 1,2 Millionen Franken gegenüber dem Voranschlag findet sich bei den Sicherheitskosten als Folge einer Vereinbarung mit dem Kanton Tessin und durch eine interne Lösung bei den Unterhalts- und Reinigungsarbeiten.

Zum Bundesverwaltungsgericht: Die Rechnung des Bundesverwaltungsgerichtes schliesst mit einem Aufwand von 77 Millionen Franken und einem Ertrag von 4,6 Millionen Franken ab. Der Aufwand liegt um knapp 6 Millionen Franken tiefer. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Voranschlag um 2,2 Millionen Franken geringer; dies, weil die bewilligte Aufstockung nur teilweise beansprucht wurde. Zudem haben Neueintretende in der Regel tiefere Löhne innerhalb der gleichen Lohnklasse. Ebenfalls ein Minderaufwand von 1,2 Millionen Franken ist bei der Position "Informatik Sachaufwand" zu verzeichnen. Zudem gibt es bei der Position "Übriger Betriebsaufwand" einen Minderaufwand von 1,4 Millionen Franken.

Zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Die Rechnung der Aufsichtsbehörde schliesst mit einem Aufwand von 652 000 Franken und einem Ertrag von 1300 Franken ab. Der Voranschlag sah beim Aufwand rund 915 000 Franken vor. Dies ergibt einen Minderaufwand von 28,8 Prozent. Es gibt hier teilweise prozentual hohe Abweichungen vom Budget, aber nominal geht es um relativ kleine Beträge.

Zur Bundesanwaltschaft: Hier resultieren ein Aufwand von 60 Millionen Franken und ein Ertrag von 1,5 Millionen Franken. Gegenüber dem Voranschlag ergibt sich ein Aufwandüberschuss von rund 2 Millionen. Die Bundesanwaltschaft ist nicht verpflichtet, die Sparmassnahmen des Bundes einzuhalten, ist diesen aber trotzdem gefolgt. Dies führt zu einem Nachtragskredit von 1,5 Millionen Franken. 0,5 Millionen waren zu kompensieren, wobei noch eine Restanz von 0,3 Millionen verbleibt.

Zum Bundespatentgericht: Das Bundespatentgericht wird vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum finanziert. Die Erfolgsrechnung 2015 ist ähnlich ausgefallen wie jene des Vorjahrs, also 2014. Die Ausgaben betragen nicht ganz 1,6 Millionen Franken, die Einnahmen aus Gerichtsgebühren etwas über 800 000 Franken. Damit beläuft sich der vom Institut für geistiges Eigentum zu deckende Fehlbetrag auf 760 000 Franken. Das ist praktisch gleich viel wie im Vorjahr.

[VS]