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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-03-18

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-03-18

Wortprotokoll

Das UVEK hat für die Zulassung von Ecolight-Flugzeugen drei Bedingungen formuliert:

1. Die spezifischen Emissionen, d. h. also die Emissionen im Verhältnis zur Flugleistung, und der spezifische Energieverbrauch müssen im Vergleich zu herkömmlichen Flugzeugen nachweislich geringer sein.

2. Es darf keinen Mehrverkehr geben, welcher den allfälligen Vorteil der tieferen spezifischen Emissionen und des tieferen Energieverbrauchs wieder zunichte machen würde.

3. Beim Bazl müssen die für die Ausarbeitung der Zulassungsvorschriften und für den anschliessenden Vollzug nötigen personellen Ressourcen vorhanden sein.

Die erste Bedingung ist inzwischen erfüllt. Zur zweiten Bedingung: Gemäss einer Studie, welche das UVEK im Sommer 2000 in Auftrag gegeben hatte, besteht ein Potenzial zur Substitution normaler durch Ecolight-Flugzeuge. Nach Auffassung des UVEK braucht es jedoch einen zusätzlichen Anreiz, damit dieses Potenzial effektiv realisiert wird. Bazl, Buwal und Aerosuisse haben dem UVEK im Oktober des letzten Jahres einen gemeinsam erarbeiteten Vorschlag für entsprechende flankierende Massnahmen unterbreitet. Dieser Vorschlag ist in mehreren Punkten interpretationsbedürftig und beruht auf zahlreichen Annahmen, die überprüft werden müssen. Das UVEK musste diese Überprüfung zurückstellen, weil in den letzten Monaten die Bewältigung der Swissair-Krise und der Aufbau der neuen nationalen Airline im Vordergrund standen. Sollten die Abklärungen ergeben, dass aus ökologischer Sicht nichts gegen die Zulassung spricht, muss noch geprüft werden, ob und wie dem Bazl das nötige Personal für den Vollzug dieser neuen Aufgabe zur Verfügung gestellt werden könnte. [PAGE 287]

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