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Hegglin Peter · Ständerat · 2016-06-09

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-06-09

Wortprotokoll

Das VBS war im vergangenen Jahr nicht nur mit einem Wechsel in der Departementsführung konfrontiert, sondern es gab auch eine erfolgreiche Umstrukturierung bei den Ämtern und bei Armasuisse. Im Jahr 2015 standen dem VBS Kredite von 7,1 Milliarden Franken zur Verfügung. Seine Rechnung schloss mit 6,9 Milliarden Franken ab. Damit werden Kreditreste von knapp 205 Millionen Franken ausgewiesen. Bei den finanzierungswirksamen Aufwendungen und Investitionen gibt es Kreditreste von 257 Millionen Franken, im nichtfinanzierungswirksamen Bereich gibt es einen Überschuss von 80,9 Millionen Franken, und bei der Leistungsverrechnung beträgt der Kreditrest minus 28,5 Millionen Franken.

Der Stellenetat ist vom Jahr 2005 bis ins Jahr 2015 um 820 Stelleneinheiten reduziert worden. Bei der Verteidigung war der Rückgang mit 1150 Stellen sogar noch stärker. Im Jahr 2015 hat dann aber der Stellenetat in allen Einheiten um insgesamt 72 Personen zugenommen. Im Bereich der Verteidigung ging es um erweiterte luftpolizeiliche Aufgaben, im Bereich des Sports wurde um 12 Stellen aufgestockt, und im Bereich der Landestopografie wurden 13 neue Stellen geschaffen, um den Aufbau des topografischen Landschaftsmodells sicherstellen zu können.

Im Departement belief sich der Informatikaufwand im Jahr 2015 auf beachtliche 530 Millionen Franken.

Ich komme zum Generalsekretariat des VBS. Im Jahr 2015 betrug der verfügbare Kredit 91,5 Millionen Franken. Die Rechnung schloss mit 72,6 Millionen Franken ab. Der Kreditrest beträgt somit gut 19 Millionen Franken. Dieser teilt sich auf in finanzierungswirksamen Aufwand in Höhe von 13 Millionen Franken und in nichtfinanzierungswirksamen Aufwand in Höhe von 0,1 Millionen Franken sowie einen Kreditrest bei den Leistungsverrechnungen von 3,4 Millionen Franken.

Ich komme zum Nachrichtendienst des Bundes. Die Rechnung des Nachrichtendienstes ist mehr oder weniger unspektakulär, dies ganz im Gegensatz zu den inhaltlichen Themen. Der Gesamtaufwand beträgt rund 70 Millionen Franken. Davon betreffen etwa 5 Millionen Franken Leistungsvereinbarungen. Die übrigen 65 Millionen Franken setzen sich aus den jeweils gleichbleibenden Positionen zusammen.

Die Position der Personalkosten macht mit rund 70 Prozent den grössten Anteil am Gesamtaufwand aus. Beim Personal wurde praktisch eine Punktlandung erreicht. Es ist gelungen, alle Vorgaben einzuhalten. Bei der zweiten Position, dem Sach- und Betriebsaufwand, wurden 2 Millionen Franken nicht gebraucht. Dafür verantwortlich ist die Rückstellung von zwei sensitiven, kostenintensiven Projekten, dies nach Gesprächen mit der Geschäftsprüfungsdelegation. Es handelt sich dabei um klassifizierte Projekte im Bereich der Cyber-Operationen. Man ist sich einig, dass man diese erst dann wieder aufnimmt, wenn die neue gesetzliche Grundlage im Nachrichtendienstgesetz gegeben ist. Die dritte Position betrifft die Transferausgaben. Es handelt sich dabei um jene Zahlungen, die zugunsten der Kantone ausgerichtet werden. Mit 100 000 Transferfranken wird ein Staatsschutzangestellter in einem Kanton finanziert. Diese Angestellten [PAGE 419] sind der Kantonspolizei angegliedert. Im Moment werden beim Bund dafür 10,4 Millionen Franken ausgegeben. Zukünftig werden es 12,4 Millionen Franken sein.

Ich komme zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Auch dieses Bundesamt hat die Vorgaben eingehalten. Die finanzierungswirksamen Mittel wurden eingesetzt. Bei einigen Projektverzögerungen fanden gewisse Überträge statt. Umgekehrt wurden auch Flag-Reserven aufgelöst.

Ich komme zum Bereich Verteidigung. Erlauben Sie mir bitte zuerst eine allgemeine Bemerkung. Das VBS hat sich zum Ziel gesetzt, ein Verhältnis der Betriebskosten zu den Rüstungsinvestitionen von 60 zu 40 Prozent zu erreichen. Aufgrund der Rechnungslegung beträgt dieses Verhältnis aktuell aber nur 73 zu 27 Prozent; es müsste hier also in den nächsten Jahren noch eine Korrektur erfolgen. Ich meine denn auch, dass man für Rüstungsgeschäfte effektiv mehr Mittel einsetzen sollte, dies vor allem, um die Feuerkraft zu verbessern.

Zur Armasuisse: Am 1. März 2015 wurde die Armasuisse in "Bundesamt für Rüstung" mit den zugeordneten Verwaltungseinheiten Armasuisse Wissenschaft und Technologie und Armasuisse Immobilien umbenannt. Ab diesem Datum wurde auch das Bundesamt für Landestopografie aus der Armasuisse ausgegliedert. Auch hier konnten wir keine Unregelmässigkeiten feststellen. Wir ersuchen auch hier um Zustimmung.

Zum Bundesamt für Landestopografie: Seit dem 1. März 2015 ist Swisstopo, wie es heisst, direkt dem Chef VBS unterstellt und ist damit nicht mehr der Armasuisse angegliedert. Dies hat sich bewährt. Swisstopo kann auf ein gutes Rechnungsjahr zurückblicken. Die Flag-Möglichkeiten wurden auch im letzten Jahr ausgenützt. Es gab keine nennenswerten Kreditreste beim Betriebskredit, der Personalkredit wurde jedoch nicht vollständig beansprucht. Dies wird sich in den kommenden Jahren nun insbesondere infolge tieferer Personalkredite ändern.

Nicht eingesetzte Kreditmittel betreffend die Büroautomation: Diese wurden zur Bildung von Flag-Reserven verwendet. Der geplante Kostendeckungsgrad des Amtes von 30 Prozent wurde knapp nicht erreicht. Swisstopo verkauft Leistungen, wobei dies zukünftig immer mehr den elektronischen Bereich betreffen dürfte. Die Zahlungsbereitschaft der Kunden ist für digitale Produkte leider geringer als für analoge Produkte.

Ich komme noch zu den Nachträgen, bevor ich Kollege Abate das Wort zum Bundesamt für Sport gebe.

Zum Nachtrag des Nachrichtendienstes des Bundes: In diesem Bereich haben wir zwei Nachtragskreditbegehren; das eine ist im Nachtrag I vorgesehen, das andere wird dann im Nachtrag II gestellt. Das Attentat auf "Charlie Hebdo" im Januar 2015 hat dazu geführt, dass der Bundesrat dem Nachrichtendienst sowie dem Bundesamt für Polizei je sechs zusätzliche, auf drei Jahre befristete Stellen zugesprochen hat. Im Nachgang zu diesen Terroranschlägen hat das Arbeitsvolumen deutlich zugenommen. Nachdem im November 2015 in Paris noch einmal Terroranschläge verübt wurden, ist der Aufwand förmlich explodiert, die Abklärungsaufträge haben sich vervielfacht. Ebenfalls deutlich zugenommen haben die Arbeiten beim Staatssekretariat für Migration, beim Grenzwachtkorps und beim EDA.

Der Nachrichtendienst hat im Anschluss an die Terroranschläge vom November 2015 dem Sicherheitsausschuss und dem Bundesrat mitgeteilt, dass er mit dem gegenwärtigen Personalbestand nicht auskomme. Dies hat den Bundesrat dazu bewogen, noch im alten Jahr insgesamt 86 auf drei Jahre befristete Stellen zu schaffen. Davon sind 23 Stellen beim Nachrichtendienst vorgesehen. Diese 23 Stellen wurden von der Finanzdelegation bereits behandelt und gutgeheissen. Der entsprechende Betrag ist im Nachtragskredit I enthalten. Von diesen 23 Stellen sind zurzeit 10 Stellen bereits besetzt. Bei den restlichen 13 Stellen befindet sich die Besetzung in der Schlussphase.

Eine Anmerkung: Für diese 23 befristeten Stellen gab es über 1200 Bewerbungen. Mit Ausnahme der Informatikspezialisten findet sich aber stets genügend gutqualifiziertes Personal.

Ich komme noch zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und dort zum Projekt Polycom: Dieses Projekt wurde im Jahr 2015 abgeschlossen. Es darf als Erfolg gewertet werden, dass wir jetzt über ein schweizweites Sicherheitsfunknetz für alle Blaulichtorganisationen verfügen. Als letzter Kanton hat sich dort nach fünfzehn Jahren schliesslich auch noch der Kanton Zug angeschlossen. Inzwischen hat sich aber bereits gezeigt, dass es für die Werterhaltung von Polycom Nachtragskredite braucht. Es ist vorgesehen, mit diesen das Projekt Polycom bis 2030 sicherzustellen.

Erlauben Sie mir noch einen kurzen Rückblick: Im Jahr 2000 beauftragte der Bundesrat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, zusammen mit den Kantonen das Sicherheitsfunknetz zu realisieren. Dies dauerte fünfzehn Jahre. Im Rahmen dieser Projektdauer hat sich gezeigt, dass verschiedene Komponenten an das Ende ihres Lebenszyklus gelangen. Es geht hier insbesondere um die Basisstationen der ersten Generation beim Grenzwachtkorps. Dies betrifft 250 von 750 Basisstationen. Die Firmen Atos und Airbus haben dann mitgeteilt, dass die technische Lebensdauer dieser Komponenten im Jahr 2018 abläuft. Normalerweise beträgt die Lebensdauer durch Besitzstandgarantie bloss zehn Jahre, sie konnte aber um fünf Jahre verlängert werden. Im Jahr 2018 sind jedoch die Elemente der alten Basisstationen nicht mehr reparierbar. Dadurch könnten grössere Gebiete mit Funklöchern entstehen. Dies würde bedeuten, dass die Polizei, die Feuerwehr, die Rega, das Grenzwachtkorps und die Armee im subsidiären Einsatz nicht mehr miteinander kommunizieren könnten. Abklärungen haben ergeben, dass es nicht mehr möglich ist, ein normales Release zu machen. Insofern war es für uns unbestritten, diese Investition zu ermöglichen.

Wir beantragen Ihnen, diesem Nachtragskredit zuzustimmen.