Graber Konrad · Ständerat · 2016-06-09
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-06-09
Wortprotokoll
Kurz vorgängig als Reaktion auf die Ausführungen von Herrn Levrat: Ich glaube, diejenigen, die die NID das letzte Mal bekämpft haben, haben immer gesagt, sie seien für eine NID, wenn sie kompensiert oder teilkompensiert werde. Ich glaube, wenn man hier darüber spricht, sollten die Aussagen schon vollständig sein. Der zweite Punkt, die rechtlichen Aspekte: Bereits mit dem Verteilen des Antrages in der Kommission wurde vonseiten der Parlamentsdienste festgestellt, dass dieser Antrag in Übereinstimmung mit dem Parlamentsrecht stehe, und das wurde uns dann noch schriftlich nachgeliefert. Ich glaube, viel mehr können Sie eigentlich in dieser Frage nicht erwarten.
Es ist wahrscheinlich in dieser Frage so: Wir befinden uns jetzt in der Schlussrunde, man sucht von verschiedenen Seiten nach Lösungen. Aber ich muss Ihnen einfach sagen: Diejenigen, die das Referendum ankündigen, bevor die Schlussabstimmung hier stattgefunden hat - nicht nur ankündigen, sondern sogar beschlossen haben -, sind wahrscheinlich in dieser Frage nicht die besten Ratgeber; das ist meine Beurteilung.
Und jetzt zum Inhalt: Da gebe ich Ihnen Recht, ich glaube, mit dieser Bestimmung können wir bestimmt keinen Schönheitspreis gewinnen. Das ist aber der Preis der Diskussion, die wir hatten, insbesondere zwischen den Kommissionen. Es wurde hier mehrmals gesagt: Die Schwesterkommission hat es nicht zugelassen, dass wir überhaupt über eine Alternative gesprochen hätten. Man hätte das Thema anders formulieren können. Zu einer Lösung, die notabene nicht einfach irgendwo entstanden ist, sondern die von der Finanzdirektorenkonferenz einstimmig getragen wird - einstimmig von der Finanzdirektorenkonferenz! -, sagt die WAK-NR: "Darüber diskutieren wir nicht einmal." Jetzt haben wir vielleicht den Nachteil, dass diese Lösung zwar auf dem Tisch liegt, sie aber nicht ideal formuliert ist. Aber sie steht da, und es ist eigentlich klar, was man damit erreichen will.
Weshalb bin ich der Auffassung, dass man hier der Mehrheit folgen sollte? Bis jetzt ist dieses Geschäft hier noch gar nie diskutiert worden im Sinne, dass man einen Beschluss hätte fassen können. Sowohl im Ständerat wie auch im Nationalrat wurde dieser Ansatz zum Voraus abgeklemmt. Erst jetzt, wenn man diesem Antrag zustimmen wird, kann man auch noch im Nationalrat überhaupt eine Diskussion dazu führen.
Ich erinnere daran, dass die NID kompensiert wird und nicht einfach eine pure NID ist. Es ist immer eine kompensierte NID, die von gewichtigen Kantonen gefordert wurde. Wir hatten im Vorfeld einer früheren Kommissionssitzung bereits ein Schreiben der Finanzdirektoren der Kantone Zug, Schwyz und Zürich, die uns in sechs Punkten explizit zu einem Kompromiss aufforderten. Diesen Kompromiss haben Sie heute auf dem Tisch. Er beinhaltet als Punkt 6 eben auch die Forderung, dass die Dividendenbesteuerung auf mindestens 60 Prozent festzulegen sei. Dieses Schreiben wurde dann noch von der Finanzdirektorenkonferenz bestätigt. Die ganze Finanzdirektorenkonferenz steht hinter diesem Konzept; es gab ein Bestätigungsschreiben der Zuger Finanzdirektion zuhanden der Kommission; es gab gestern noch ein Bestätigungsmail der Finanzdirektorenkonferenz, wonach sie hinter diesem Modell steht.
Was ist der Inhalt? Dieses Modell gibt den Kantonen die Möglichkeit - nur die Möglichkeit, es besteht kein Zwang, die Steuerhoheit wird gewahrt, das Modell ist auch föderalistisch gut begründbar -, die NID einzuführen, aber zu kompensieren. Es ist also eine Möglichkeit und nicht ein Zwang, und das ist auch der grosse Unterschied zum ursprünglichen Konzept, das die nationalrätliche WAK bereits im Ansatz verhindert hat. Bis heute sind wir in den Räten gut gefahren, wenn wir uns in Steuerfragen an der Finanzdirektorenkonferenz orientiert haben. Ich erinnere an die Pauschalbesteuerung: Auch hier hatten wir grösste Diskussionen, es gab Anträge, eine Volksinitiative, und am Schluss folgten wir der Finanzdirektorenkonferenz, die geschlossen auftrat. Das Ergebnis war, dass die Pauschalbesteuerung gemäss den Vorstellungen der Finanzdirektorenkonferenz dann auch die Volkshürde nahm.
Ein wichtiger Punkt, der auch für die NID spricht, der aber oft etwas ausgeblendet wird, ist, dass die NID nicht nur für internationale Konzerne greift, wie das immer behauptet wird, sondern auch für KMU und Familiengesellschaften. Wir haben das anhand eines Beispiels in den Unterlagen und in der Kommission erläutert erhalten. Es wird kaum eine KMU geben, die nicht auch von der NID profitieren würde.
Gerade die Mitnahmeeffekte, weil der Vorschlag in der ganzen Breite funktioniert und greift, führen dazu, dass die Kantone eine Gegenfinanzierung verlangen; denn sonst gäbe es zu viele Mitnahmeeffekte.
Es gibt auch einen materiellen Zusammenhang, indem die Kantone, die die NID einführen, die damit verursachten Ausfälle kompensieren können. Der Bundesrat wollte ja ursprünglich für alle Kantone eine Mindestbelastung von 70 Prozent auf den Dividenden. Die vorgeschlagene Mindestbelastung von 70 Prozent hat er in der Botschaft auf Seite 5103 wie folgt begründet: Sie ist gerechtfertigt, "da die Gewinnsteuerbelastung in den letzten Jahren tendenziell gesunken ist - und im Zuge der Unternehmenssteuerreform III wohl weiter sinken wird - und da die wirtschaftliche Doppelbelastung mit den geltenden Entlastungen in einzelnen Kantonen überkompensiert wird". Das ist das inhaltliche Argument für die Kompensation, das der Bundesrat selber in der Botschaft aufgeführt hat.
Der Antrag der Mehrheit ist aus meiner Sicht ein letzter Versuch, die NID einzuführen und sie referendumstauglich zu machen. Es ist ein Vorschlag "à prendre ou à laisser", nicht mehr und nicht weniger. Wir können darüber entscheiden.
Auch der Verband Swissholdings hat in einem "NZZ"-Beitrag geschrieben, dass er die NID unterstützt, wenn das Reformpaket von einem genügend breiten Konsens getragen wird und die Unterstützung der Kantone geniesst. Das Konzept geniesst die Unterstützung der Kantone, das haben wir heute nochmals bestätigt erhalten. Ob ein breiter Konsens besteht, das wird sich jetzt heute im Ständerat und am Dienstag im Nationalrat zeigen, falls der Ständerat zustimmt.
Es ist einen Versuch wert; die Vorlage ist aus meiner Sicht zu gewichtig, als dass nicht alle Möglichkeiten ausgelotet [PAGE 429] werden sollten. Ich ersuche Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.