Eder Joachim · Ständerat · 2016-06-09
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-09
Wortprotokoll
Der Kommissionsbeschluss, auf den Gesetzentwurf einzutreten, ihn aber mit klaren Aufträgen an den Bundesrat zurückzuweisen, hat verschiedene, teils hochemotionale Reaktionen ausgelöst. So wurde uns in gewissen Äusserungen und Zuschriften direkt oder indirekt auch gesagt, wir würden die wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie höher gewichten als die Gesundheit der Menschen. Diesen Vorwurf muss ich in aller Entschiedenheit zurückweisen.
Letztlich geht es bei dieser Vorlage um eine einzige, allerdings entscheidende Frage: Wo soll die Einflussnahme des Staates auf die Bevölkerung aufhören? Für die Mehrheit unserer Kommission ist dies klar: Wir wollen einen uneingeschränkten Jugendschutz und unterstützen alle diesbezüglichen Bestrebungen vorbehaltlos. Sie können uns beim Wort nehmen, Herr Bundesrat. Wir wehren uns aber dagegen, dass der Staat zum Hüter für das Tun und Lassen der Erwachsenen wird. Für Mündige hat nach wie vor das Prinzip der Eigenverantwortung zu gelten. Jugendliche hingegen haben wir unter allen Umständen zu schützen, und zwar gezielt und mit entsprechend griffigen Massnahmen. Deshalb begrüsst und unterstützt unsere Kommission ausdrücklich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Konkret heisst das:
1. Die Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige soll in der gesamten Schweiz verboten werden. Wir begrüssen also eine für die gesamte Schweiz einheitliche Altersgrenze. Diese Massnahme entspricht dem Standard auf internationaler Ebene.
2. Es soll - das gibt es bisher noch nicht - eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe geschaffen werden. Diese garantieren die notwendige Umsetzungskontrolle.
3. Zudem verlangt die Kommission, dass Werbung, die sich speziell an Minderjährige richtet, verboten wird. Als Beispiel - und da kann ich mich Kollege Stöckli anschliessen - erwähne ich ein Zigaretteninserat in der Gratiszeitung "20 Minuten", welches auf der "People"-Seite veröffentlicht wird und die Leute duzt. Da ist die Zielgruppe wohl eindeutig klar. Solche Werbung ist gemäss Tabakverordnung bereits heute verboten. Zudem gibt es seit über zwanzig Jahren in diesem Bereich eine strikte Selbstregulierung der Branche, die von der Lauterkeitskommission überwacht wird oder überwacht werden sollte. Ich erwarte, dass sich die Verantwortlichen der Schweizer Tabakindustrie an ihre eigenen Vorgaben halten und solche Werbung in Zukunft unterlassen. Ich erwarte aber auch, dass sie zur Rechenschaft gezogen werden, wenn dies nicht der Fall ist.
Ausschlaggebend für den Antrag der Kommissionsmehrheit sind jene Fakten, die Ihnen bekannt sein dürften: 57 Prozent der Raucher fangen als Minderjährige mit dem Tabakkonsum an. Klar ist deshalb Folgendes: Wenn Jugendliche nicht mit dem Rauchen beginnen, rauchen sie mit grosser Wahrscheinlichkeit ihr Leben lang nie. Daher muss das neue Gesetz die Hürden höher setzen, damit Kinder und Jugendliche nicht zum Rauchen animiert werden. Die von uns geforderten verstärkten Präventionsmassnahmen zielen also genau in die richtige Richtung.
Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen hat uns unter anderem kürzlich Folgendes geschrieben: "Würde der Gesetzentwurf an den Bundesrat zurückgewiesen, ginge wertvolle Zeit für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz verloren. Zudem würde man riskieren, dass das Gesetz abgeschwächt würde und erfolgversprechende Massnahmen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den schädlichen Auswirkungen des Tabaks keinen Platz fänden." Das sehe ich persönlich ganz anders. Von Abschwächung des Gesetzes kann wohl nicht im Ernst die Rede sein, im Gegenteil: Unser Vorgehen gibt den Bemühungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz spezielles Gewicht, stehen sie doch eineindeutig im Zentrum.
Festhalten will ich noch zwei mir wichtig erscheinende Punkte: Erstens ist es den Kantonen, welche in der Gesundheitspolitik hauptverantwortlich sind, freigestellt, in ihrem Gebiet strengere Regeln einzuführen; einige haben dies [PAGE 442] bereits getan. Zweitens ist es unbestritten, dass strukturelle Massnahmen wie beispielsweise das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Restaurants eine viel grössere Wirkung haben, unter anderem auch bezüglich des Schutzes vor dem Passivrauchen, als die vorgesehenen Regulierungsmassnahmen, die teils als unverhältnismässig bezeichnet werden müssen.
Zuletzt möchte ich nochmals in aller Deutlichkeit Folgendes betonen: Es bezweifelt wohl niemand in diesem Saal, dass Rauchen gesundheitsschädigend ist und tödlich sein kann. Wenn Erwachsene - damit bin ich wieder bei der entscheidenden Ausgangsfrage - dies auf sich nehmen, tun sie es in eigener Verantwortung. Sie nehmen auch die Folgen ihres Verhaltens bewusst in Kauf. Kinder und Jugendliche haben wir aber vom Staat aus speziell zu schützen. Das tun wir auch mit der Rückweisung, und zwar aus voller Überzeugung. Wir sind uns nämlich der sozialen Verantwortung bewusst. Es ist kein Lippenbekenntnis, es sind keine gespaltene Zungen, Herr Minderheitssprecher, das lassen wir uns endgültig nicht bieten und unterstellen!