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preparatory:AB 200576

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-06-13

Wortprotokoll

Nach dem Entscheid an der WTO-Ministerkonferenz vom vergangenen Dezember in Nairobi ist klar, dass spätestens ab Ende 2020 keine Exportsubventionen für verarbeitete Grundstoffe in Nahrungsmitteln mehr ausgerichtet werden dürfen. Der zweite Abschnitt des "Schoggi-Gesetzes" über die Ausfuhrbeiträge ist deshalb aufzuheben. Damit wird die rechtliche Grundlage für die Vollzugsfunktion der Zollverwaltung im Zusammenhang mit den Ausfuhrbeiträgen und für das entsprechende Verwaltungsdispositiv wegfallen.

Auf Begehren der Branchen aus dem Milch- und Getreidesektor prüft die Zollverwaltung zurzeit Möglichkeiten zur Feststellung der Ausfuhr von verarbeiteten Nahrungsmitteln, basierend auf Daten, die auch in Zukunft ohnehin vorhanden sind. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden im Juli 2016 vorliegen.

Das WTO-Recht verbietet aber auch Umgehungskonstellationen des Exportsubventionsverbots. Somit müssen, um WTO-kompatibel zu sein, privatrechtliche Mechanismen zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer [PAGE 991] Verarbeitungsprodukten ohne staatliche Intervention funktionieren, d. h. auch ohne Ausfuhrbestätigungen zwecks Verteilung finanzieller Mittel.

Der Bundesrat wird noch vor den Sommerferien 2016 über das weitere Vorgehen befinden.

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