preparatory:AB 200592
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat folgt in Bezug auf die spezifischen Verpflichtungen im Tisa-Prozess denselben Leitlinien, wie sie in den Mandaten für die Doha-Verhandlungen der WTO und die Freihandelsabkommen festgelegt sind. Zu diesen Leitlinien gehört unter anderem die Beachtung der gesetzlichen Einschränkungen, auch hinsichtlich des Service public. Der Schwerpunkt der initialen wie auch der revidierten Tisa-Offerte der Schweiz liegt auf kommerziellen Dienstleistungssektoren. In der revidierten Offerte der Schweiz wurden insbesondere der horizontale Teil präzisiert und einzelne sektorielle Marktzugangsverpflichtungen angepasst, wie zum Beispiel eine detailliertere Beschreibung der Vorbehalte bei Vermietungs- und Leasingdienstleistungen für Schiffe, eine Präzisierung der Sektordefinition bei Sicherheitsdienstleistungen und der [PAGE 994] Vorbehalte bei der Binnenschifffahrt, Ergänzungen bei den Erbringungsarten und Sektordefinitionen bei Installations- und Wartungsdienstleistungen, eine Ergänzung von Wettervorhersage-Dienstleistungen. Die revidierte Tisa-Offerte der Schweiz trägt - wie auch schon die Anfangsofferte - allen relevanten Einschränkungen in Bezug auf den Marktzugang Rechnung. Dies ist sowohl betreffend horizontale Massnahmen wie zum Beispiel Subventionen, Grundstückerwerb, Dienstleitungserbringung durch natürliche Personen als auch betreffend einzelne Sektoren wie beispielsweise Wirtschaftsprüfung, Ingenieurdienstleistungen, Abfallentsorgung, audiovisuelle Dienstleistungen usw. der Fall.