Jositsch Daniel · Ständerat · 2016-06-13
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-13
Wortprotokoll
Der Kommissionsberichterstatter hat Ihnen die Ausgangslage dargelegt. Wir sind in der zweiten Runde. Der Nationalrat hat an seiner Version respektive an der Version des Bundesrates festgehalten.
Der Unterschied zwischen der von unserem Rat bzw. der Mehrheit unseres Rates in der ersten Runde angenommenen Variante sowie derjenigen, die Ihnen die APK-SR nun mehrheitlich vorschlägt, auf der einen Seite und der Version des Nationalrates auf der anderen Seite ist an und für sich nicht so wahnsinnig gross. Die Mehrheit unserer Kommission und wahrscheinlich auch die Mehrheit hier im Rat sind der Ansicht, dass es das Ziel sein muss, das Protokoll bezüglich der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien zu ratifizieren, damit Horizon 2020 zu retten, gleichzeitig aber - da gebe ich dem Berichterstatter der Kommission Recht - die Verfassungsmässigkeit zu wahren.
Die Frage ist: Wie gehen wir mit dem Zeitfaktor um, und wie gehen wir mit der Spezialsituation um, in die uns Artikel 121a der Bundesverfassung hineingebracht hat? Es ist richtig, was der Kommissionsberichterstatter gesagt hat: Es gibt niemanden hier in diesem Saal, der der Meinung ist, Horizon 2020 sei wichtiger als die Verfassung. Aber - das ist das Spezielle an der Situation, über das wir entscheiden müssen - Artikel 121a sagt nichts zu den bilateralen Verträgen, sondern stellt eine Übergangsfrist von drei Jahren her und verlangt, innerhalb dieser Frist müssten die verfassungsmässigen Probleme gelöst werden. In dieser Phase befinden wir uns, und in diesem Zusammenhang steht Horizon 2020.
Dass es von entscheidender Bedeutung ist, was hier passiert, ist vermutlich jedem bewusst. Vielleicht sind Sie sich auch gar nicht darüber im Klaren, dass die Auswirkungen auf Horizon 2020 bereits stattfinden. Wenn Sie beispielsweise mit den Verantwortlichen der ETH sprechen, werden die Ihnen sagen, dass schon heute ein Problem besteht, Wissenschafter der ersten Liga, Top-Forscher, für die Schweiz zu verpflichten. Denn die haben keine Lust, sich an Universitäten berufen zu lassen, die gewissermassen ausserhalb des Programms Horizon 2020 sind. Die Bedeutung von Horizon 2020 ist also bereits heute enorm. Das heisst, die Zielsetzung, unsere Teilnahme am Programm zu retten, ist wahrscheinlich unbestritten.
Die Mehrheit des Nationalrates hält daran fest, dem Bundesrat einen möglichst grossen Handlungsspielraum zu geben. Denn wir haben - ich muss es nicht wiederholen - eine Frist bis zum 9. Februar 2017, um diesen Konflikt zu bereinigen und damit das Kroatien-Protokoll zu genehmigen bzw. durch den Bundesrat ratifizieren zu lassen. Die Mehrheit des Ständerates bzw. der APK-SR möchte auch durch den neuen Wortlaut die Möglichkeiten des Bundesrates einschränken, die Ratifizierung vorzunehmen. Lustig an dieser ganzen Diskussion ist, dass offenbar nicht ganz klar ist, ob die verschiedenen Varianten in der Praxis überhaupt einen Unterschied ausmachen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn sie keinen Unterschied ausmachen, dann weiss ich nicht, wieso wir uns stundenlang darüber unterhalten. Dann sollten wir uns eigentlich schon lange mit den Worten "Alles ist in Ordnung!" um den Hals gefallen sein. Das heisst, es gibt eben sehr wohl einen Unterschied.
Ich glaube, der entscheidende Punkt ist der, dass wir uns bezüglich der Zeitachse in einer extrem schwierigen Situation befinden. Der Kommissionsberichterstatter hat letztes Mal darauf hingewiesen, dass es absolut einmalig ist, was wir hier tun, nämlich etwas zu genehmigen, noch bevor zumindest der Bundesrat davon ausgeht, dass die [PAGE 447] entsprechende Verfassungsmässigkeit gewährleistet ist. Das ist so. Aber Artikel 121a ist in der Geschichte der Schweizerischen Bundesverfassung eben einmalig. Entsprechend sind wir zum ersten Mal in einer solchen Situation, in der wir gewissermassen im Nachhinein eine dreijährige Frist bekommen, innerhalb der wir die Situation so bereinigen müssen, dass sie verfassungsmässig ist.
Die Mehrheit des Nationalrates möchte dem Bundesrat den Handlungsspielraum lassen, und zwar nicht, um verfassungswidrig zu handeln, sondern um für alle möglichen Lösungsoptionen offen zu sein. Deren gibt es verschiedene, was auch der Kommissionsberichterstatter dargelegt hat. Der Bundesrat möchte den Handlungsspielraum behalten, um eine Lösung zu finden und innerhalb der extrem kurzen uns verbleibenden Frist die Ratifizierung vorzunehmen; dies immer noch - und ich denke, darin besteht Konsens - innerhalb der gleichen Zielsetzung. Deshalb bin ich der Meinung, dass die Lösung des Nationalrates, die - ich vergesse es manchmal fast - ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen worden ist, immer noch die beste ist.
Mir ist auch klar, dass es vermutlich schwierig sein wird, eine Mehrheit für die Variante des Nationalrates zu finden. Ich bin allerdings der Meinung, dass ein Kompromiss gesucht werden soll. Die Variante, die die Mehrheit der APK-SR jetzt beantragt, ist aus meiner Sicht kein Kompromiss. Wir sind damit immer noch zu weit weg von der Variante des Nationalrates, die Variante der Mehrheit ist zu einschränkend. Ich glaube nicht, dass wir mit dieser Version innerhalb des verbleibenden halben Jahres eine Lösung finden können, um Horizon 2020 zu retten.
Ich muss Sie einfach warnen: Die Interpretation, das Parlament könne dann etwas entscheiden und das genüge, um die Ratifizierung vorzunehmen, und zwar mit dem Wortlaut, den Sie jetzt vorsehen, empfinde zumindest ich als hochriskant. Denn Sie können dann unter Umständen in die Situation geraten, dass Sie die Ratifizierung am gleichen Tag vornehmen wollen, an dem angekündigt wird, dass gegen Ihre Lösung ein Referendum eingereicht wird. Sie können nicht ernsthaft davon ausgehen, dass eine Version definitiv besteht, solange ein Referendum zumindest noch denkbar ist.
Ich habe geschaut, was der Bundesrat ursprünglich in seiner Botschaft gesagt hat, und ich finde das immer noch richtig: Der Bundesrat hat gesagt, er solle ermächtigt werden, das Protokoll dann zu ratifizieren, wenn die Anforderungen des Freizügigkeitsabkommens und der Bundesverfassung in Einklang gebracht werden können. Das ist das, was wir brauchen. Das ist das, was wir alle wollen. Diese Offenheit sollten wir behalten. Vor dem Hintergrund dieses Wortlautes hat der Bundesrat in der Botschaft vorgeschlagen, dass wir das Abkommen jetzt genehmigen, mit dem klaren Hinweis, wann es ratifiziert werden soll.
Entsprechend möchte ich Ihnen weiterhin beliebt machen, die Variante des Nationalrates zu unterstützen.