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Schilliger Peter · Nationalrat · 2016-06-13

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-13

Wortprotokoll

2005 wurde im Kernenergiegesetz ein zeitlich befristetes Verbot der Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufbereitung, somit ein Moratorium ab dem 1. Juli 2006, eingeführt, das Ende Juni 2016 ausläuft. Inzwischen haben National- und Ständerat im Rahmen des ersten Massnahmenpaketes der Energiestrategie 2050 ein unbefristetes Verbot beschlossen.

Der Bundesrat will das Moratorium für die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente mittels Bundesbeschuss um weitere zehn Jahre verlängern. Er begründet dies damit, dass das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 zwar ein Verbot der Wiederaufbereitung vorsehe, dieses aber zum Zeitpunkt des Auslaufens des bestehenden Moratoriums - am 30. Juni 2016 - noch nicht in Kraft sei. Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss soll diese Lücke geschlossen werden. Ohne diese Verlängerung wäre die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente ab dem 1. Juli 2016 wieder zulässig; zumindest bis das im Rahmen der Energiestrategie 2050 vorgesehene unbefristete Verbot der Wiederaufbereitung in Kraft tritt.

Die FDP-Liberale Fraktion ist gegen generelle Verbote der Wiederaufbereitung - und damit grundsätzlich gegen die vorgeschlagene Verlängerung des Moratoriums. Dieses kommt einem Technologieverbot gleich. Das ist staatspolitisch falsch und verursacht unnötige Wissensverluste in der Schweiz. Sodann ist es auch aus ökologischen Überlegungen falsch: Die Trennung der Wertstoffe von den Abfällen reduziert Abfallmengen, somit auch die radioaktive Verstrahlung. Diese Argumentation und Haltung hat die FDP-Liberale Fraktion schon anlässlich der erstmaligen Beratung des Kernenergiegesetzes im Paket der Energiestrategie 2050 vertreten. Damals konnten wir leider nicht die Mehrheit für diese Haltung gewinnen.

Wir akzeptieren jedoch den aktuellen Status der Gesetzesberatung. Und um zu verhindern, dass Rechtsunsicherheit entsteht, sind wir bereit, auf die Vorlage einzutreten. Jedoch ist es nicht notwendig, das Moratorium erneut um zehn Jahre zu verlängern. Falls nämlich die Gesetzesvorlage der Energiestrategie hier im Rat oder dann im Referendum scheitern würde, braucht es eine erneute politische Diskussion um diesen Verbotsartikel. Gerade auch die Frage der Weiterverwendung noch brauchbarer Brennelemente aus dem KKW Mühleberg könnte eine andere Betrachtung als Mehrwert definieren. Dazu würde ein Zeitrahmen von zwei bis drei Jahren problemlos genügen.

Aus diesem Grund gilt es, den Antrag der Minderheit Schilliger zu Artikel 106 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes zu unterstützen und das Moratorium nur um vier Jahre zu verlängern.

Eine Bemerkung mache ich zum Argument der engen Fristen, wie es von der Kommissionssprecherin vorgetragen wurde. Diese Argumentation tragen wir nicht mit. Wer mit engen Fristen politisiert, also mit dem Risiko, am 1. Juli dieses Jahres hier keine Lösung zu haben, hat dieses Risiko selber zu verantworten. Die politische Diskussion darf hier nicht einschränken. Deshalb nimmt die FDP-Liberale Fraktion folgende Haltung zu den Anträgen im Nationalrat ein: Wir werden auf das Geschäft eintreten. Bei einer Annahme meines Minderheitsantrages werden wir dem Bundesbeschluss zustimmen. Bei einer Ablehnung des Minderheitsantrages Schilliger werden wir den Bundesbeschluss ablehnen.