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Thurnherr Walter · 2016-06-13

Thurnherr Walter · Aargau · 2016-06-13

Wortprotokoll

Herr Ständerat Jositsch hat es gesagt: Die Parlamentarische Versammlung des Europarates verabschiedete im Januar 2011 eine Resolution, die der Motion 11.3005 zugrunde liegt. Die Resolution lädt die Mitgliedstaaten der EU sowie andere beitragende Staaten ein, die EU-Rechtsstaatlichkeitsmission (Eulex) zu unterstützen, damit Fälle von Verschwindenlassen, von Verdacht auf Organhandel, von Korruption und Verbandelung zwischen organisierten kriminellen Gruppen und politischen Kreisen geklärt werden können.

Als Folge der entsprechenden Bemühungen ist später die European Union Special Investigative Task Force gegründet worden. Deren Chefstaatsanwalt ist zum Schluss gekommen, dass genügend Beweise für rechtswidrige Tötungen, Entführungen, Verschwindenlassen, rechtswidriges Festhalten in Lagern, sexuelle Gewalt und andere Formen unmenschlicher Behandlung, Zwangsvertreibungen usw. vorliegen, damit Anklage erhoben werden kann.

Wie gesagt ist zwischenzeitlich entschieden worden, dass ein Sondergericht - formell Teil des kosovarischen Justizsystems, jedoch unabhängig davon agierend und mit voraussichtlichem Sitz in Den Haag - über die von der Special Investigative Task Force ermittelten Fälle urteilen soll. Das Sondergericht soll im Herbst dieses Jahres seine Arbeit aufnehmen. Das ist der Zustand von heute.

Was hat das EDA, was hat die Schweiz gemacht? Die Schweiz hat immerhin in den vergangenen Jahren 28 Experten zur Verfügung gestellt. Die Experten sind in den folgenden Bereichen zum Einsatz gekommen: 4 Experten für Kriegsverbrechen, 4 für Zeugenschutz, 3 für die Menschenrechte, 1 für Migration, 2 für Privatization and Properties, 2 für Investigationen, 12 für den Polizei- und Grenzschutz und 1 für Public Affairs. Heute noch ist ein Experte im Bereich Menschenrechte im Einsatz. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren dafür immerhin 7,2 Millionen Franken ausgegeben.

Die Schweiz hat darüber hinaus diese Task-Force mit einem Experten für die Stelle des Vizestaatsanwalts zu unterstützen versucht. Die EU entschied jedoch - und da sieht man auch schon ein bisschen das Problem -, die Stelle mit einem EU-Bürger zu besetzen. Darüber hinaus führt das EDA in [PAGE 445] Kosovo noch ein Programm zur menschlichen Sicherheit durch, das die Bereiche Vergangenheitsarbeit, politischer Dialog, Stärkung demokratischer Institutionen und humanitäre Entminung umfasst. Dafür gibt das EDA 2016 eine Million Franken aus.

Natürlich hätte es die EU gerne, wenn sich die Schweiz noch an der Finanzierung des obenerwähnten Gerichtshofes beteiligen würde. Aber die Finanzierung des Sondergerichtes ist ohne den Schweizer Beitrag nicht gefährdet. Es ist aus Sicht des Bundesrates besser, die bestehenden, beschränkten Mittel des EDA nun für Dinge zu verwenden, die noch nicht unbedingt überall auf dem Radar sind, statt für die Finanzierung des Sondergerichtes, die nun ohnehin kommen wird.

Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass er seinen Beitrag zur Unterstützung der Eulex-Mission geleistet hat. Er empfiehlt Ihnen, diese Motion abzuschreiben.