Stöckli Hans · Ständerat · 2016-06-13
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie auch, der Mehrheit zuzustimmen und der Minderheit Engler nicht zu folgen.
Herr Engler, Sie haben den Entscheid bezüglich der Vereinheitlichung der Ladenöffnungszeiten erwähnt, um die föderalistische Struktur in unserem Land zu verteidigen. Sie haben aber vergessen, einen grossen, wichtigen Punkt zu nennen: Bei den Ladenöffnungszeiten waren alle Kantone gegen eine Vereinheitlichung der Regel auf schweizerischem Territorium. Hier, bei der erleichterten Einbürgerung, Herr Kollege Engler, haben 21 Kantone in ihrer Vernehmlassungsantwort klar den Willen zum Ausdruck gebracht, dass sie das Thema unterstützen und wollen, dass der Bund von seiner Seite aus diese erleichterte Einbürgerung in seine Kompetenz aufnimmt, und zwar, weil hier eben eine Vereinheitlichung nötig ist.
Es stimmt, dass zwei Drittel aller Kantone heute bereits Vereinfachungen im ordentlichen Einbürgerungsverfahren eingeführt haben. Es gibt solche, die auf Sprach- und Staatskundetests verzichten, die den Einbürgerungstest bei Bewerberinnen und Bewerbern unter 16 Jahren nicht vollziehen, die den Sprachnachweis nicht verlangen, die kürzere kantonale Wohnsitzfristen vorsehen, die beispielsweise bei Bewerberinnen und Bewerbern unter 25 Jahren auch Gebührenreduktionen vorsehen. Ihr Kanton Graubünden hat [PAGE 452] keine solchen Vereinfachungen vorgenommen. Mir scheint, dass es etwas kurios ist, wenn bei einer derart wichtigen Frage in unserem Land 26 verschiedene Regimes zur Anwendung gelangen sollten, umso mehr, als sich die erleichterte Einbürgerung eben voll in die Überlegungen und Konzepte der von uns vor kurzer Zeit verabschiedeten Bürgerrechtsgesetzgebung integriert.
Die Integrationsvermutung, Herr Kollege Engler, ist auch bei der erleichterten Einbürgerung eben gegeben, indem Artikel 20 des heute geltenden Bürgerrechtsgesetzes zwar schreibt, dass die Integrationskriterien erfüllt sein müssen, dass das im Verfahren vom SEM nach Anhörung der Kantone entschieden wird und die Vermutung dann eben durch Stellungnahme der Kantone allenfalls infrage gestellt werden soll. Aber insgesamt ist diese erleichterte Einbürgerung dergestalt, dass sie eben ermöglicht, die Entscheide über die ganze Schweiz hinweg nach einheitlichen Kriterien zu fällen.
Es ist richtig, dass wir diese Vorlage jetzt verabschieden. Selbstverständlich würde die Gesetzgebung, wenn Sie mit dem Antrag Ihrer Minderheit durchkämen, nicht vollzogen werden können, weil die verfassungsmässige Grundlage fehlen würde. Frau Bundesrätin Sommaruga hat erwähnt, dass die Kommission dort bereits wesentliche Veränderungen am Text des Nationalrates vorgenommen hat. Wir wollen kein "ius soli", dementsprechend ist von der Kommission in Artikel 38 Absatz 1 das Kriterium der Geburt in der Schweiz gestrichen worden. Auch die nationalrätliche Präzisierung von Absatz 2, also die Ersetzung von "Mindestvorschriften" durch "Grundsätze", wollen wir jetzt in diesem Prozess nicht vornehmen. Aber damit wir die erleichterte Einbürgerung vornehmen können, braucht es eine Kompetenz, und die wird dann in Absatz 3 Litera a gegeben.
Ich ersuche den Rat, diese Verfassungsbestimmung zu ändern.