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Müller Leo · Nationalrat · 2016-06-13

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-06-13

Wortprotokoll

Heute haben wir den Beschluss der Einigungskonferenz zur Legislaturplanung 2015-2019 zu beraten. Aus Sicht der CVP ist diese Legislaturplanung das richtige Instrument, mit dem zu Beginn einer neuen Legislatur die Vorhaben diskutiert werden können, die in der schweizerischen Bundespolitik in Angriff genommen oder weitergeführt werden sollen.

Heute haben wir 17 Differenzen zu bereinigen. Vorab das Wichtigste: Die CVP-Fraktion wird überall den Beschlüssen der Einigungskonferenz folgen respektive deren Mehrheitsanträge unterstützen. Dennoch werde ich mich aus Sicht der CVP-Fraktion zu einzelnen Differenzen äussern. Ich bin mir zwar bewusst, dass wir heute keine materielle Diskussion führen. Da sich aber der Bundesrat in der Botschaft zu einzelnen Vorhaben geäussert hat, will ich dies aus Sicht der CVP ebenfalls tun. Wir möchten mit diesen Äusserungen entsprechende Signale aussenden, damit der Bundesrat bereits heute weiss, wie die CVP über einzelne Punkte denkt.

Die Einigungskonferenz schlägt Ihnen vor, in Artikel 2 das Ziel 1bis, das der Nationalrat in der ersten Lesung eingebracht hat, zu streichen. Wie gesagt, stimmen wir diesem Antrag der Einigungskonferenz zu. Wir sind aber der Meinung, dass diesbezüglich kein Denkverbot auferlegt werden soll. Wir stellen fest, dass der Anteil der stark gebundenen Ausgaben am Bundeshaushalt ständig steigt und somit der Handlungsspielraum des Parlamentes eingeengt wird. Sparmassnahmen im Rahmen von Budgetberatungen treffen umso heftiger den kleineren Anteil der nicht oder wenig gebundenen Ausgaben. Das Parlament muss sich deshalb schon überlegen, ob es sich diesen Handlungsspielraum mehr und mehr nehmen lassen will. Auf jeden Fall wird uns diese Frage weiterhin beschäftigen, ob das jetzt im Legislaturprogramm enthalten ist oder nicht. Wir haben ja auch entsprechende Vorstösse dazu zu beraten.

Bei Artikel 2 Ziffer 4 unterstützt die CVP-Fraktion den Antrag der Einigungskonferenz. Uns ist es wichtig, dass die Personalkosten im Auge behalten werden. Hier sprechen wir nicht von Kürzungen, sondern nur davon, dass das Wachstum eine Eindämmung erfahren soll. Diesbezüglich müssen wir aber halt auch selbstkritisch sein. Wir haben oft den Hang dazu, neue Aufgaben und somit neues Personal zu fordern - und damit steigen natürlich auch die Personalkosten. Auch hier haben wir entsprechende Vorstösse, weshalb wir uns so oder so intensiv mit dieser Materie befassen werden.

Zu einem nächsten Punkt: Gemäss Artikel 3 Ziffer 5 will der Bundesrat eine Botschaft zur Änderung des Aktienrechts verabschieden. Grundsätzlich können wir dem zustimmen, auch wenn wir der Überzeugung sind, dass es nicht ein vordringliches Projekt ist. Aus Sicht der CVP kann ein stark reguliertes Aktienrecht nicht das Ziel unserer politischen Arbeit sein. Was wir jetzt brauchen, ist Rechts- und Planungssicherheit. Auch hält sich die Begeisterung der CVP in Grenzen, wonach im Aktienrecht eine Klage auf Kosten der Gesellschaft eingeführt werden soll. Wir sind der Meinung, dass wir heute schon starke Aktionärsrechte haben und dass diese nicht noch weiter ausgebaut werden müssen. Zudem legen wir grossen Wert darauf, dass das Aktienrecht nicht nur für grosse Unternehmungen ausgestaltet sein soll, sondern auch für die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, welche für die Schweizer Volkswirtschaft sehr wichtig sind und eine tragende Säule darstellen.

Des Weiteren können wir der Streichung von Ziffer 10bis in Artikel 3 zustimmen. Der Nationalrat hatte in der ersten Lesung verlangt, ein sogenanntes Deregulierungspaket zu erarbeiten. Mit der Streichung dieses Passus wird dieser Punkt nicht erledigt sein. Wir können dem zustimmen, weil wir bereits relativ viele Unterlagen haben. Wir müssen jetzt diese konsultieren und vor allem die dort gemachten Feststellungen umsetzen.

Dann stimmt die CVP-Fraktion Artikel 3a zu. Die Digitalisierung in der Schweiz wird ein wichtiges Projekt sein, das uns in Zukunft relativ stark beschäftigen wird. Weiter kann die CVP-Fraktion dem Streichungsantrag der Einigungskonferenz bei Artikel 6 Ziffer 21bis zustimmen. Der Nationalrat hat bezüglich der besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit in der ersten Lesung eine Verankerung in der Legislaturplanung beschlossen. Wir konnten aber der Argumentation des Bundesrates folgen: Die Fachkräfte-Initiative beinhaltet ja mehrere Schwerpunkte, und einer davon ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch wenn dieser Passus jetzt herausgestrichen wird, wird das Thema im Rahmen der Fachkräfte-Initiative weiterhin im Rat behandelt werden.

Zustimmen kann die CVP-Fraktion auch Artikel 10 Ziffer 39, wonach der Bundesrat eine Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes erarbeiten soll. Mit einiger Skepsis betrachten wir aber die Ausführungen, die der Bundesrat zu diesem Programmpunkt in der Botschaft gemacht hat. Er schreibt darin, dass zusätzliche staatliche Massnahmen zu ergreifen seien, insbesondere sollen die Arbeitgeber Lohnanalysen machen und diese dann durch Dritte kontrollieren lassen. Das verursacht natürlich wieder einen relativ hohen administrativen Aufwand. Diesen wollen wir ja gerade bekämpfen. Deshalb ist dieser Programmpunkt in sich widersprüchlich. Diese Frage werden wir dann, wenn die Vorlage vorliegt, genau anschauen und beurteilen.

Bei Artikel 12 Ziffer 43bis stimmen wir auch dem Streichungsantrag zu, weil wir wissen, dass im Rahmen der Revision der Altersvorsorge 2020 über einen Interventionsmechanismus für die AHV nachgedacht wird. Die CVP ist hier der Meinung, dass ähnlich wie mit der Schuldenbremse bei den Bundesfinanzen auch bei der AHV eine Bremse nötig ist. Das sind wir unseren Rentnerinnen und Rentnern schuldig. Wir müssen schauen, dass wir die Altersvorsorge und insbesondere deren Finanzierung im Griff behalten können.

Aus Sicht der CVP-Fraktion kann der Massnahme 54bis in Artikel 16 problemlos zugestimmt werden. Das Parlament hat den Zahlungsrahmen für die Armee ja bereits im Rahmen der WEA beschlossen. Deshalb ist das bereits beschlossene Sache, und dieser Punkt ist nicht noch speziell im Legislaturprogramm zu erwähnen.

Alles in allem komme ich aus Sicht der CVP zu folgendem Schluss: Aufgrund der Vorlage des Bundesrates haben wir im Parlament eine gute Grundlage erarbeitet und konstruktive Diskussionen geführt, damit wir unsere Arbeit in der bereits begonnenen Legislatur weiterführen können, und zwar zielgerichtet weiterführen können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Beschlüssen der Einigungskonferenz zu folgen und die Legislaturplanung 2015-2019 so zu verabschieden.