Vogler Karl · Nationalrat · 2016-06-13
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-06-13
Wortprotokoll
Nachdem der Nationalrat die Legislaturplanung 2015-2019 anlässlich der diesjährigen Sondersession beraten hatte, beriet der Ständerat diese an seiner Sitzung vom 7. Juni 2016. Daraus resultierten total 17 Differenzen, welche Gegenstand der Einigungskonferenz vom 9. Juni 2016 bildeten. Zwecks effizienter Erledigung der Differenzen wurden diese im Vorfeld der Einigungskonferenz, in Absprache zwischen den beiden Kommissionspräsidenten und dem Sekretariat, in drei Blöcke unterteilt, welche entsprechend diskutiert wurden.
Bei der Konsultation der Fahne stellen Sie fest, dass die Einigungskonferenz bei sechzehn Differenzen beantragt, dem Ständerat zu folgen, und in einem Fall dem Nationalrat. In zwei Fällen wurden Minderheitsanträge auf Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz eingereicht. Bei fünf Differenzen folgte die Einigungskonferenz ohne Abstimmung dem Ständerat, bei zwölf Differenzen fanden Abstimmungen statt, wobei bei einer Abstimmung Einstimmigkeit herrschte.
Nachfolgend gehe ich kurz auf die besagten Differenzen ein. Ich folge dabei der Systematik des Bundesbeschlusses.
Ich beginne mit Artikel 2 Ziffer 1bis: Es geht hier um die Frage der Verabschiedung eines Berichtes über die gebundenen Ausgaben der Eidgenossenschaft mit Vorschlägen zur Umsetzung. Die Einigungskonferenz lehnte einen solchen mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab, das im Wesentlichen mit der Begründung, dass der Zusatznutzen eines solchen Berichtes nicht ersichtlich sei und Vorschläge zur Umsetzung wohl unweigerlich mit Belastungen der Kantone verbunden wären, was diese wiederum strikte ablehnen.
Ich komme zu Artikel 2 Ziffer 4 und damit zur ersten Minderheit: Die Mehrheit der Einigungskonferenz beantragt Ihnen, und zwar mit 14 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Fassung des Ständerates, also der entsprechenden Ergänzung von Massnahme 4 zu folgen; das, obwohl auch der Bundesrat empfahl, an seiner Fassung und damit an der Fassung des Nationalrates festzuhalten. Greift man auf die Diskussion im Ständerat zurück, so wurde dort gesagt, dass in Zusammenhang mit der entsprechenden Strategie ebenfalls Vorschläge für die Eindämmung des Kostenwachstums gemacht werden müssten. Die Mehrheit der Einigungskonferenz folgte dieser Argumentation.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch folgenden abstimmungstechnisch wichtigen Hinweis: Wenn Sie dem Antrag der Einigungskonferenz nicht zustimmen, wenn Sie also der Minderheit Wermuth folgen, so wird die ganze Massnahme 4 aus der Legislaturplanung gestrichen, und zwar nicht nur die Ergänzung des Ständerates. Analoges gilt dann selbstverständlich auch für die zweite Minderheit bei Artikel 10 Ziffer 39.
Weiter zu Artikel 2 Ziffer 4bis: Die Einigungskonferenz beschloss mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen; dies, weil diese Ergänzung bereits in der ergänzten Massnahme 1 enthalten ist.
Ich komme zu Artikel 3 und hier zuerst zu Ziffer 5: Die Einigungskonferenz beschloss ohne Gegenantrag, der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Es handelt sich hier um eine Gesetzesvorlage, die weit fortgeschritten ist und in Kürze in den parlamentarischen Prozess kommt. Überlegungen ordnungspolitischer Art sprechen also gegen eine Streichung.
Weiter zu Ziffer 10bis: Die Einigungskonferenz beschloss hier die Streichung des Deregulierungspaketes, und zwar mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen; dies trotz gewissen Sympathien für ein solches Paket. Die deutliche Mehrheit der Kommission ist aber der Meinung, dass der Bundesrat diesbezüglich bereits aktiv ist und die Deregulierung ohnehin eine Daueraufgabe ist und bleiben muss.
Was Ziffer 10quinquies betrifft, die Unternehmenssteuerreform III, so wurde der entsprechenden Streichung ohne Gegenantrag, wiederum aus ordnungspolitischen Überlegungen, zugestimmt. Die Vorlage befindet sich bereits in der parlamentarischen Beratung.
Ich komme zu Artikel 3a Ziel 2a und Ziffer 10septies: Die Einigungskonferenz hat hier der Fassung des Ständerates, was das Ziel 2a betrifft, ohne Gegenantrag und, was Ziffer 10septies betrifft, mit 21 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Der Ständerat hat Umformulierungen in der Art vorgenommen, dass für die Digitalisierung optimale Rahmenbedingungen zu schaffen sind, ohne dass der Staat aber aktiv in die Wirtschaft eingreifen soll.
Kurz zu Artikel 3a Ziffer 10nonies: Es handelt sich hier um eine notwendige Umformulierung, weil der Bundesrat die Strategie "Digitale Schweiz" verabschiedet hat. Die Umformulierung wurde ohne Gegenantrag beschlossen.
Was den Antrag der Einigungskonferenz zu Artikel 3a Ziffer 10terdecies betrifft, so wurde dieser einstimmig beschlossen. Der Ständerat kam hier zwecks Erledigung dieser Differenz dem Nationalrat entgegen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Bundesrat einer Streichung den Vorzug gegeben hätte, weil diese Thematik bereits Bestandteil der BFI-Botschaft ist.
Ich komme zu Artikel 4 Ziffer 15bis: Mit 18 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschloss hier die Einigungskonferenz, dem Ständerat zu folgen. Nach Meinung der deutlichen Mehrheit beinhaltet die Ergänzung des Nationalrates eine Selbstverständlichkeit: Weil unnötig, ist die Massnahme zu streichen.
Ich gehe weiter zu Artikel 6 Ziffer 21bis: Die Einigungskonferenz hat hier mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, diese Massnahme gemäss Entscheid des Ständerates zu streichen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bildet nämlich bereits einen der vier Schwerpunkte im Rahmen der Fachkräfte-Initiative.
Zu Artikel 10 Ziffer 39: Hier beantragt die Minderheit Hess Erich die Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz. Die Mehrheit beantragt das Belassen der Massnahme 39, also die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes, und zwar mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Mehrheit ist auch hier der Meinung, dass eine Streichung der Massnahme ordnungspolitisch falsch wäre. Die Vorlage ist bereits weit fortgeschritten und [PAGE 1017] steht kurz vor dem parlamentarischen Prozess. Weiter ist die Mehrheit der Meinung, dass es das Parlament war, das Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung verlangte. Ob dann die vorgeschlagenen Massnahmen tatsächlich eingeführt werden und in welcher Weise, bildet Gegenstand der späteren Beratungen. Hier geht es um eine Planungsgrundlage und nicht um eine inhaltliche Diskussion. Wie gesagt, beantragt Ihnen die Mehrheit der Einigungskonferenz mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung des Minderheitsantrages Hess Erich.
Ich komme zur Differenz bei Artikel 12 Ziffer 43bis: Mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen hat hier die Mehrheit beschlossen, dem Beschluss des Ständerates auf Streichung zuzustimmen; dies unter Hinweis auf die laufende parlamentarische Debatte zur Altersvorsorge 2020.
Bei der Differenz zu Artikel 16 Ziffer 54bis hat die Einigungskonferenz ohne Gegenantrag beschlossen, dem Streichungsbeschluss des Ständerates zu folgen; dies, weil beide Räte dem Zahlungsrahmen bereits zugestimmt haben. Eine nochmalige Zementierung ist hier unnötig.
Ich komme zu den letzten beiden Differenzen; sie betreffen Artikel 17 Ziel 16 und Ziffer 60: Diese beiden Differenzen stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Es geht hier um redaktionelle Anpassungen, die der Ständerat vorgenommen hat. In beiden Fällen hat die Einigungskonferenz mit 20 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, dem Ständerat zu folgen.
Zusammengefasst und zum Schluss ersuche ich Sie, bei den gestellten Minderheitsanträgen immer den Anträgen der Mehrheit der Einigungskonferenz zu folgen.