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Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-06-13

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-06-13

Wortprotokoll

Bei der Vorlage 16.029 geht es um eine flankierende Massnahme zur Personenfreizügigkeit. Die flankierenden Massnahmen wurden eingeführt, damit als Folge des freien Personenverkehrs die schweizerischen Arbeitsbedingungen nicht ausgehebelt werden können und in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Diese Regelungen dienen Arbeitgebern wie Arbeitnehmern oder, wie es Bundespräsident Schneider-Ammann auch schon gesagt hat, sie dienen der "Ordnung im Stall". Der Sinn ist, die Ungleichbehandlung von Unternehmen wegen unkorrekten Konkurrenten zu verhindern, Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen und die Löhne zu sichern.

Die Erfahrung zeigt, dass der Erfindungsreichtum gross ist, um diese Bedingungen zu umgehen. Besonders betroffen sind einige Grenzkantone, zum Beispiel Tessin, Waadt oder Genf. Deshalb ist es immer wieder nötig, die Massnahmen anzupassen. In der Vorlage hier beantragt der Bundesrat, eine Gesetzeslücke zu schliessen und die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen zu regeln.

Die Fraktion der Grünen anerkennt die Richtigkeit dieser Massnahme, denn das Gesetz sagt bislang nur, wie ein Normalarbeitsvertrag erlassen werden kann, aber ob und wie er zu verlängern ist, sagt es bislang nicht. Es geht um das Schliessen einer Gesetzeslücke im OR. Inhaltlich sind wir Grünen deshalb mit dem Bundesrat einverstanden: Er will die Bedingungen festlegen, die bei einer Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages erfüllt sein müssen. Eine solche soll möglich sein, wenn wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn verstossen wird oder wenn Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen führen würde. Da vor der Einführung eines Normalarbeitsvertrages schon eine strenge Prüfung der Verhältnisse erfolgt, müssen bei einer Verlängerung nicht mehr die gleich strengen Kriterien angewandt werden. Der Entwurf geht unseres Erachtens in die richtige Richtung.

Obwohl wir einverstanden sind, beantragen wir mit der Kommission, nicht auf das Geschäft einzutreten. Der Grund ist folgender: Das Anliegen ist bereits in der Vorlage zum Entsendegesetz enthalten. Zwar geht es dort primär um strengere Sanktionen bei Verstössen. Der Nationalrat hat aber im Winter zudem einem Einzelantrag Romano zur Verlängerung von Normalarbeitsverträgen zugestimmt. Die Sache ist damit auf gutem Weg und derzeit beim Ständerat hängig. Die vorliegende Botschaft ist deshalb nicht mehr nötig. Wir hoffen, der Ständerat stimme den Änderungen im Entsendegesetz zu.

Wir benützen die Gelegenheit noch zu einigen Bemerkungen. Wir bedauern es, dass der Bundesrat nicht schon vor der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt konsequenter bekämpfen wollte. Und wir bedauern es, dass es immer noch politische Kräfte gibt, auch hier in diesem Saal, die das Problem, das sich aufgrund des Zusammenhangs zwischen den Arbeitsbedingungen und der Masseneinwanderungs-Initiative ergibt, nicht lösen wollen. In den Augen von uns Grünen ist es offensichtlich, dass die Zustimmung zur Masseneinwanderungs-Initiative mit den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt zusammenhing. Obwohl wir das in den Jahren 2013 und 2014 so vertreten haben, wurde es leider damals verpasst, einen besseren Schutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen unfaire Konkurrenz zu schaffen. In der Folge fehlte einem entscheidenden Teil der Bevölkerung das nötige Vertrauen - auf diesen Umstand weisen namentlich auch Arbeitgeber in der Romandie immer wieder und zu Recht hin. Das ist deshalb wichtig, weil bei einer nächsten Abstimmung das Gleiche passieren kann.

Auch wir haben zur Kenntnis genommen, dass die bilateralen Verträge der Bevölkerung wichtig sind, aber nicht um jeden Preis! Arbeitsbedingungen und Löhne müssen geschützt werden, sonst sind die Bilateralen schneller Geschichte, als uns lieb ist.