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Schmid Martin · Ständerat · 2016-06-13

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-13

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an ihrer Sitzung vom 12. April 2016 die von Ständerat Jean-René Fournier eingereichte Motion 15.3209, "Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen", vorberaten. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Eigenmittelverordnung so anzupassen, dass die Verpflichtungen gegenüber den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen zweckmässig und im Einklang mit der Praxis bei den Eigenmitteln ausgewiesen werden können, das heisst unter Berücksichtigung der schweizerischen Eigenheiten. Gemäss der Motion soll der Bundesrat vorschlagen, dass die Banken die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen gemäss Swiss GAAP FER - es ist FER 16 in Verbindung mit FER 26 - bewerten und diese Bewertung für die Berechnung des regulatorischen Eigenkapitals verwenden, auch wenn sie die Jahresrechnung nach international anerkannten Standards erstellen.

Die Kommission beantragt Ihnen nach langer Diskussion mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.

Zur Begründung führt der Motionär an, dass man aus Erfahrung wisse, dass die gleichen Verpflichtungen, wenn sie gemäss IAS 19 berechnet würden, deutlich höher - um etwa 10 bis 15 Prozent - ausfielen, als wenn sie nach Swiss GAAP FER 26 berechnet würden, weil die Methoden sich unterschieden. Ein und dieselbe Pensionskasse weist dann häufig nach IAS 19 eine rein buchhalterische Unterdeckung aus, während ihr Deckungsgrad bei Anwendung von Swiss [PAGE 471] GAAP FER 26 bei 100 Prozent oder mehr liegt. Das heisst, die Unternehmen, die ihre Rechnung nach IAS 19 erstellen, werden gegenüber den Unternehmen, die Swiss GAAP FER anwenden, systematisch benachteiligt.

Der Motionär weist darauf hin, dass die Schweizer Unternehmen, die sich auf den internationalen Kapitalmarkt abstützen und für die Erstellung ihrer Jahresrechnung den IFRS-Standard anwenden, zahlreich sind und diesbezüglich keinerlei Handlungsspielraum haben. Alle Banken in der Schweiz müssen heute einen Eigenkapitalnachweis erstellen, der belegt, dass sie über eine angemessene, solide und dauerhafte Eigenmittelausstattung verfügen. Nach dem Rundschreiben 2013/1 der Finma sollten alle Banken grundsätzlich gleich behandelt werden, unabhängig davon, welche Rechnungslegungsvorschriften sie anwenden. Die Banken, die ihre Jahresrechnung jedoch gemäss dem IFRS-Standard erstellen, seien, so der Motionär, benachteiligt, weil sich die aufgrund von IAS 19 bilanzierten Verpflichtungen negativ auf die Berechnung des regulatorischen Kapitals auswirkten. Die Anpassung der Verordnung habe auch keinerlei Auswirkungen auf die Kosten und führe zu keinen Mehrausgaben. Die Berechnung der Eigenmittel nach der Eigenmittelverordnung müsse deshalb geändert werden.

Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme, dass er die Motion ablehnt. Er führt dabei aus, dass die Banken ihre Abschlüsse nach dem nationalen Standard Swiss GAAP FER oder nach international anerkannten Rechnungslegungsstandards erstellen, sei es nach IFRS oder nach US GAAP. Die Wahl eines internationalen Rechnungslegungsstandards wird den Banken weder gesetzlich noch von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht vorgeschrieben. Die Verwendung eines internationalen Rechnungslegungsstandards kann aber die Eigenmittelunterlegung in anderen Jurisdiktionen erleichtern.

Die Wahl des Rechnungslegungsstandards durch die Bank hat Auswirkungen auf die zu haltenden Eigenmittel, indem unter anderem die Bewertung der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit leistungsorientierten Pensionsfonds je nach gewähltem Standard nicht gleich ausfallen muss. Da ist sich der Bundesrat mit dem Motionär einig.

Die Aufsichtsstandards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht erlauben bei der Bewertung von Pensionskassenverpflichtungen im Rahmen der Ermittlung der von den Banken zu haltenden Eigenmitteln keine "Korrekturen" an den Rechnungslegungsstandards. Der Bundesrat hat beim Erlass der Eigenmittelverordnung vom 1. Juni 2012 darauf verzichtet, "Korrekturen" an den für die Bewertung gewählten Standards betreffend Pensionskassenpläne vorzusehen.

Von der Umsetzung der Motion würden gemäss Bundesrat und Finma vorab die international tätigen Grossbanken profitieren, indem sie nicht im Ausland, jedoch im Inland tieferen Eigenmittelanforderungen unterliegen würden. Es liegt gemäss Bundesrat weder im Interesse des schweizerischen Bankenplatzes noch im Interesse der Marktteilnehmer, wenn als Resultat der von der Motion verlangten Eingriffe in die Rechnungslegungsstandards das schweizerische Eigenmittelregime im internationalen Vergleich geschwächt wird. An der geltenden Regelung in der Eigenmittelverordnung sei deshalb festzuhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Die Kommission schliesst sich mehrheitlich den Erwägungen des Bundesrates an. Nach Ansicht der Kommission ist das Anliegen des Motionärs zwar nachvollziehbar, nämlich dass der Motionär die Eigenmittelvorschriften für die Banken in Bezug auf die Pensionskassenverpflichtungen modifiziert anwenden möchte und so die Eigenmittelvorschriften für die Banken in einem spezifischen Punkt entgegen dem gewählten Rechnungslegungsstandard lockern würde. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass der vorgeschlagene Weg falsch ist. Denn für diesen Weg würde die internationale Anerkennung fehlen. Zudem sei es gerade auch das Ziel der "Too big to fail"-Vorlage, dass die Banken mehr Eigenkapital zur Verfügung stellen müssten, um so das Risiko von staatlichen Eingriffen zu vermindern.

Inhaltlich ist zudem entscheidend, dass die Banken ihr Rechnungslegungsmodell selber aufgrund der jeweiligen Vor- und Nachteile wählen. Das heisst, die Banken entscheiden unabhängig vom staatlichen Regulator, ob sie internationale Standards wie IFRS oder US GAAP anwenden wollen oder nicht. Haben sie sich jedoch einmal für ein Modell entschieden, so ist dieses nach Auffassung der Kommission konsequent und einheitlich anzuwenden. Andernfalls wäre die Compliance gemäss Basler Ausschuss nicht mehr gegeben. Eine Annahme der Motion hätte in der Praxis geringere Eigenmittelanforderungen zur Folge, was den Bemühungen zur Lösung des "Too big to fail"-Problems zuwiderlaufen würde.

Jetzt komme ich noch zu einem ganz entscheidenden Punkt: Profitieren würde von der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zudem nach Auskunft der Experten der Finma und des Finanzdepartementes in der Kommission aufgrund der heutigen Eigenkapitalsituation nur eine Grossbank. Alle anderen Bankinstitute würden bei der heutigen Ausgangslage von einer allfälligen Gesetzesänderung nicht profitieren, da ihre Eigenkapitalunterlegung heute schon ausreichend gross ist.

Zudem hat die Kommission noch darauf hinzuweisen, dass am 1. Januar 2017 eine neue Gesetzesvorlage betreffend die Pensionskassenverpflichtungen im Überobligatorium in Kraft treten wird. Dann wird es auch schweizerischen Unternehmen möglich sein, die Risiken bezüglich der Pensionskassen auf die Versicherten zu übertragen; das sollte dann auch in den Standards IFRS und US GAAP Berücksichtigung finden.

Aus all diesen Gründen lehnt die Kommission die Motion ab und beantragt Ihnen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen.