Jans Beat · Nationalrat · 2016-06-14
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Hier geht es um die zinsbereinigte Gewinnsteuer, und zwar auf Kantonsebene. Die Vertreter der SP-Fraktion hatten sich in der Kommission auch dafür eingesetzt, die zinsbereinigte Gewinnsteuer auch auf Bundesebene zu streichen. Jetzt bitten wir Sie - weil wir das für die Bundesebene nicht mehr dürfen, weil die Kommission zum Schluss gekommen ist, dass hier gar keine Differenz mehr [PAGE 1032] bestehe zum Ständerat -, nur noch den Teil bei den Kantonen, beim Steuerharmonisierungsgesetz zu streichen.
Die Argumente gegen die zinsbereinigte Gewinnsteuer kennen Sie. Es ist ein fiktiver Abzug. Er ist nicht erklärbar. Unternehmen können dann Zinsen, die sie nie bezahlt haben, von den Steuern abziehen. Es ist in der Umsetzung ausgesprochen anspruchsvoll herauszufinden, was denn tatsächlich betriebsnotwendige Anteile an einer Firma sind und was nicht. Es ist für die Steuerverwaltung sehr schwierig, das zu veranlagen, das sauber zu vollziehen. Die Auswirkungen, die Steuerausfälle, sind praktisch nicht vorherzusehen. Es ist ein Fass ohne Boden. Ich habe das letzte Mal schon gesagt, dass wir beim besten Willen nicht sagen können, was das bringt, vor allem dann nicht, wenn die Zinsen wieder ansteigen, wenn sie wieder 2, 3 oder vielleicht 4 Prozent ausmachen. Dann ist zu befürchten, dass hier enorme Ausfälle bei den Kantonen entstehen, weil die Unternehmen sich eben neu aufstellen und neu gruppieren und so dieses Instrument nutzen, um zusätzliche Abzüge machen zu können in einer Art und Weise, wie gesagt, die nicht vorhersehbar ist. Es gibt verschiedene Länder, die ähnliche Instrumente eingeführt haben und zum Teil wieder davon abgekommen sind, weil sie schlechte Erfahrungen damit gemacht haben.
Es ist ein Experiment mit offenem Ausgang. Ich empfehle Ihnen, das nicht zu tun, es könnte sehr teuer werden. Es ist auch nicht nötig, das jetzt einzuführen; es scheint mir wichtig, das zu sagen. Im Moment haben wir eine Phase mit tiefen Zinsen. Der kalkulatorische Zins, der für den Abzug geltend gemacht werden kann, richtet sich nach der zehnjährigen Bundesobligation, die im Moment ja eine negative Rendite abwirft. Vor diesem Hintergrund kann man auf der einen Seite sagen, dass zum jetzigen Zeitpunkt nichts zu befürchten ist. Auf der anderen Seite bringt es zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht viel. Das wäre eben jener Teil, den man jetzt, da die Zinsen tief sind, problemlos aus der Vorlage nehmen könnte. Man könnte sich das nochmals genau anschauen. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer war ja nicht ein Vorschlag, den der Bundesrat präsentiert hat, sondern er ist im Lauf der Debatte dazugekommen. Das ist eigentlich das Instrument, bei dem man sich ruhig mehr Zeit nehmen könnte. In diesem Sinne bitte ich Sie hier, die Streichung dieser Massnahme vorzunehmen.
Der Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, gibt ja den Kantonen die Möglichkeit, einen Teil ihrer Steuerausfälle über eine höhere Dividendenbesteuerung zu kompensieren. Das begrüssen wir grundsätzlich. Wir haben immer gesagt: Diese Teilbesteuerung wäre an sich der richtige Weg. Aber wenn man die Zahlen sieht und die Ungewissheit berücksichtigt, die mit diesen Steuerausfällen verbunden ist, dann muss man auch ehrlich sagen: Es ist sehr unklar, ob es den Kantonen überhaupt möglich ist, nur schon die Ausfälle, die mit der NID anfallen werden, über die Dividendenteilbesteuerung zu kompensieren. Das ist mehr als ungewiss.
In diesem Sinne bitte ich Sie, hier dem Antrag der Minderheit zu folgen, die zinsbereinigte Gewinnsteuer aus diesem Paket herauszunehmen.