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Müller Leo · Nationalrat · 2016-06-14

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 21 Absatz 8 bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen. Die Formulierung des Ständerates entspricht nämlich der heutigen Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Mit dieser Formulierung erfolgt somit keine Änderung der bisherigen Praxis. Ich betrachte es als eine Pflicht, wenn wir schon legiferieren, dass wir die heutige Praxis ins Gesetz schreiben. Lange Zeit war diese Praxis umstritten, und jetzt, da wir das Gesetz nun neu schreiben, teilrevidieren, geht es darum, dass wir eben auch in diesem Bereich legiferieren. Wir würden den Auftrag als Gesetzgeber wohl nicht wahrnehmen, wenn wir, wie gesagt, jetzt eine Teilrevision dieses Gesetzes machen, aber eben diesen Punkt nicht aufnehmen würden und das weiterhin auf Verordnungs-, allenfalls Weisungsstufe belassen wollten.

Den Unterlagen können Sie auch entnehmen, dass das Mehrwertsteuer-Konsultativgremium eine andere Praxis vorschlägt und dieser anderen Praxis gegenüber der heutigen, von der Steuerverwaltung bevorzugten Praxis den Vorzug geben will. Wenn wir jetzt nichts ins Gesetz schreiben, haben wir gerade weiterhin eine Unsicherheit, und wir überlassen diesen Punkt den Verwaltungsbehörden. Das sollen und wollen wir doch nicht tun. Es kann ja nicht sein, dass dann die Steuerverwaltung später wieder die heutige bewährte Praxis umändern, wieder in eine neue umwandeln will. Das ist doch kein Rechtszustand! Mit dem können wir nicht leben. Wie gesagt, wir würden unserem Auftrag nicht nachkommen, wenn wir eine solch wichtige Frage offenlassen würden.

Wenn jetzt argumentiert wird, die bisherige Praxis habe auch ohne Gesetzesbestimmung Gültigkeit, so ist das richtig. Ausgeblendet wird aber, dass starke Geburtswehen erfolgt sind, bis diese Praxis entwickelt werden konnte. Jetzt haben wir diese Praxis, weshalb wir sie nun ins Gesetz schreiben.

Schon die Argumentation aus verschiedenen Kreisen, man könne dann die Praxis allenfalls nicht weiterentwickeln oder nicht wieder ändern, zeigt ja, dass hier Unsicherheit gestreut werden soll - das wollen wir nicht. Ich verstehe auch die Argumentation nicht, die sagt, wenn die Gesetzesbestimmung jetzt formuliert würde, werde ein höherer administrativer Aufwand verursacht. Dieses Argument zählt jetzt wirklich nicht. Wenn wir eine bewährte Praxis jetzt im Gesetz niederschreiben, führt das im Gegenteil zu geringerem Aufwand. Wenn ich als Rechtsanwender nicht im Gesetz nachschauen kann, was gilt, und vielmehr die Behörden oder allenfalls Weisungen konsultieren muss, ist das ja ein weitaus grösserer Aufwand, als wenn man das im Gesetz nachschauen kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie, hier in diesem Punkt Klarheit zu schaffen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und diese Rechtsunsicherheit auszuräumen, damit wir Kontinuität haben. Ich danke Ihnen, wenn Sie so vorgehen.