Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-06-14
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Die Angelegenheit, um die es bei dieser Motion geht, ist objektiv gesehen sicher nicht weltbewegend. Für den Schweizer Staat, für die allermeisten Menschen ist sie von geringer Bedeutung. Für eine kleine Minderheit von mobilitätsbehinderten Menschen ist sie aber von grösster Wichtigkeit, und deshalb sollten wir sie ernst nehmen.
Worum geht es? Der Kommissionssprecher hat es bereits gesagt: Vor ein paar Jahren ist geklärt worden, dass Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, mit schweren Mobilitätsbehinderungen, die über eine entsprechende Karte verfügen - das muss ja amtlich auch ausgewiesen sein -, auf [PAGE 493] öffentlichen Parkplätzen unbeschränkt und an Orten mit einem Parkverbot maximal drei Stunden parkieren können. Das war auf den ersten Blick ein grosser Fortschritt, der aufgrund einer Standesinitiative (09.331) zustande kam. Nun zeigt sich aber in der Praxis, dass dieser Fortschritt nur ein beschränkter oder fast keiner ist, solange die Parkgebührenfrage nicht ebenfalls gelöst wird. Es geht konkret vielleicht weniger um das Geld als darum, dass die Zahlstellen, Parkuhren für die Betroffenen teilweise nicht oder nur erschwert erreichbar sind oder dass es grössere Probleme bereitet, wenn sie nach kurzer Zeit wieder bedient werden müssen, Betroffene im Rollstuhl also zu einer schwer erreichbaren Parkuhr oder Zahlstelle zurückrollen müssen, um sie wieder bedienen zu können. Das unterläuft die Regelung, die den Mobilitätsbehinderten entgegenkommen will - die Gebührenfrage wird zum Hindernis.
Der Bundesrat und die Verwaltung haben gesagt, dass dieses Argument nachvollziehbar sei. Man könne aber trotzdem nichts machen, weil die Gebührenfrage Sache der Kantone sei. Das war auch der Grund dafür, dass sich die Kommission trotz Bedenken dem Bundesrat angeschlossen hat. Hier meine ich, dass man es mit formalen Argumenten auch zu weit treiben kann. Man kann auch in einer solchen Frage, die objektiv gesehen von geringer, aber für die Betroffenen von grosser Bedeutung ist, den gesunden Menschenverstand walten lassen. Es ist problematisch, wenn man Mobilitätsbehinderten auf der einen Seite Rechte einräumt und diese auf der anderen Seite über die praktische Ausübung der Gebührenpflicht wieder zunichtemacht.
Wenn die Motion im Sinne des Nationalrates angenommen wird, muss man sich fragen, was das bedeutet. Der Bundesrat muss dann eine Lösung suchen. Man kann sagen, dass der Bundesrat beileibe schon grössere und bedeutendere Probleme in angemessener Weise bewältigt hat. Hier gibt es Möglichkeiten, beispielsweise über das Behindertengleichstellungsgesetz. Es ist auch möglich, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine praktische Lösung zu suchen. Einzelne haben das Problem schon aufgenommen und für solche Fälle die Gebührenfreiheit eingeführt. Aber es ist eine Zumutung, wenn schwer Mobilitätsbehinderte in jeder Gemeinde zuerst abklären müssen, wie es um die Gebührenfrage steht, bevor sie vom Recht zu parkieren auch Gebrauch machen können.
Wir haben hier in diesem Rat ja erst vor kurzer Zeit - es ist erst ein paar Tage her - beschlossen, den über 70-jährigen Autofahrern stark entgegenzukommen. Im Vergleich dazu wäre es - wenn diese Motion jetzt angenommen würde - ein kleines Entgegenkommen gegenüber einer sehr kleinen Gruppe von schwer Mobilitätsbehinderten, die wegen ihrer Behinderung auf das Auto angewiesen sind.
Ich bitte Sie deshalb aus Gründen der Menschlichkeit, aber auch aus Gründen des gesunden Menschenverstandes, dieser Motion zuzustimmen. Ich bin überzeugt: Ist die Motion einmal angenommen, wird der Bundesrat in seiner Weisheit die adäquate Umsetzung dieses Anliegens erfolgreich ins Werk setzen.