Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-06-14
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
In Artikel 27 geht es um die Frage des Beweismasses, wenn jemand einen falschen Steuersatz in Rechnung gestellt hat. Gemäss heutiger Regelung muss jemand nachweisen, dass bei unrichtigem oder unberechtigtem Steuerausweis dem Bund kein Steuerausfall entstanden ist. Der Ständerat hat das nun aufgeweicht und verlangt keinen Nachweis mehr, sondern nur noch die Glaubhaftmachung. Damit öffnet man aber wieder ein neues Feld für ellenlange Diskussionen und allenfalls neue, aufwendige Verfahren. Ich muss hier auch betonen: Herr Kollege Aeschi hat gesagt, es sei einfacher. Es ist aber das Gegenteil der Fall: Es wird aufwendiger, es gibt mehr Abgrenzungsfragen, es gibt mehr Streitigkeiten.
Sie verlangen immer Einfachheit und Schlankheit, aber in der konkreten Legiferierung handeln Sie gegen dieses Anliegen, und nachher jammern Sie wieder, wenn es so herausgekommen ist. Es geht da in der Regel nicht um den Fall eines Blumenhändlers, der mal etwas unkorrekt abgerechnet hat, sondern da geht es zum Teil um beträchtliche Summen, zum Beispiel bei Grossverteilern. Wir haben vom Fall gehört, bei welchem Kassen mit falschen Steuersätzen programmiert worden sind. Als Konsumentin, die die Steuer bezahlt, finde ich es nichts als richtig, dass auch die in Rechnung gestellte Steuer abgeliefert wird und dass, wenn etwas falsch läuft, das dann ganz klar auch nachgewiesen werden muss. Es ist also wirklich auch eine Frage von mehr Rechtssicherheit und ganz klar auch eine Frage des Verhaltens der Marktteilnehmer gegenüber der Steuerverwaltung und dem Staat.
Ich bitte Sie, der Minderheit Ritter zu folgen und hier der Version, wie sie bis jetzt bestanden hat, zuzustimmen.