Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-06-14
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
In Artikel 21 hat der Ständerat mit Absatz 8 die heutige Praxis, die sich offenbar gefestigt hat und anerkannt ist - das wurde in der Kommission von Fachexpertinnen und Fachexperten und von verschiedenen Votantinnen und Votanten mehrfach erwähnt -, nun im Gesetz festgeschrieben. Ich erwähne nicht mehr, worum es geht; Vorrednerinnen und Vorredner haben das bereits ausgeführt. Wenn wir das, was Praxis ist, nun auch im Gesetz festschreiben, führt dies zu mehr Rechtssicherheit. Lässt man Absatz 8 weg, überlässt man die Interpretation des geltenden Rechts weiterhin den Gerichten und nimmt damit auch aufwendige Verfahren in Kauf, sowohl bei den betroffenen Unternehmen oder Personen als auch bei der Steuerverwaltung und den Gerichten.
Ich höre hier immer wieder, dass Bürokratie abgebaut werden soll. Das können Sie mit dem Beschluss des Ständerates bzw. mit dem Minderheitsantrag Müller Leo tun. Die SP-Fraktion unterstützt diese Minderheit und bittet Sie, dies auch zu tun.
Da ich jetzt noch Zeit habe, möchte ich mich noch gerne zu den Einzelanträgen Aeschi Thomas und Bigler äussern, die Ihnen vorliegen. Ich bitte Sie, hier wirklich der Kommission zu folgen. Es geht um eine sehr steuertechnische Frage zum Vorsteuerabzug: ob die Steuerverwaltung für Vorsteuerabzüge, die man vorerst in Abzug bringen kann, aber wieder zurückerstatten muss, quasi Bank spielt.
In der Kommission haben wir dies eingehend diskutiert und schlussendlich einstimmig ein Konzept beschlossen, mit dem in Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b bei der Nationalratsversion geblieben werden soll. Dafür wird in Artikel 29 Absatz 1 genauer geregelt, wann kein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht. Die Einzelanträge Aeschi Thomas und Bigler wollen die Änderung in Artikel 29 streichen, ohne aber in Artikel 22 auf die Bundesratsversion zurückzukommen. In der Kommission war aber klar, dass beides zusammengehört. Wer einen Teil herausbrechen will - die Kommission hat einstimmig entschieden -, verstösst gegen Treu und Glauben, da es zu Artikel 22 keinen anderslautenden Antrag gibt.
Jetzt kommt etwas Wichtiges: Gemäss Verwaltung würde diese nun im Einzelantrag vorgeschlagene Praxisänderung zu einem einmaligen Steuerausfall von rund einer Milliarde Franken führen. Es kann doch angesichts der Sparpakete, die uns fortlaufend präsentiert werden - die neuesten stehen schon wieder an -, nicht sein, dass wir mir nichts, dir nichts mit einem Artikel des Mehrwertsteuergesetzes einen Verlust von einer Milliarde Franken in Kauf nehmen. Das ist finanzpolitisch unverantwortlich, und es ist auch gesetzgeberisch nicht sauber.
Ich bitte Sie, das ebenso klar abzulehnen. [PAGE 1040]