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Müller Philipp · Ständerat · 2016-06-14

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion wurde vom damaligen Nationalrat Darbellay am 26. September 2013 eingereicht und vom Nationalrat am 14. September 2015 angenommen. Unsere KVF hat diese am 14. April 2016 geprüft und beantragt Ihnen die Annahme.

Die Motion verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen dahingehend angepasst werden, dass in der EU genehmigte Neufahrzeuge ohne weitere strassenverkehrsamtliche Prüfung an den Zulassungsschaltern in Verkehr gesetzt werden können. Diese Zulassungsvereinfachung wird jedoch auf Neuwagen und Fahrzeuge mit einem Alter von maximal zwölf Monaten und mit einem Kilometerstand von höchstens 2000 Kilometern beschränkt.

Zum Sachverhalt: Seit dem 1. Mai 2012 kontrollieren die schweizerischen Zulassungsbehörden bei direkt importierten neuen Personenwagen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung nur noch, ob das Fahrzeug mit den Angaben auf den Dokumenten übereinstimmt. Es geht also nur noch um eine Identifikationsprüfung. Auf alle anderen Prüfungen, insbesondere auf technische Prüfungen, wird verzichtet. Das Fahrzeug muss also auf dem Strassenverkehrsamt gezeigt werden, nur um überprüfen zu lassen, ob die Papiere mit dem Fahrzeug übereinstimmen. Diese jährlich schätzungsweise über 20 000 Papierprüfungen verursachen einen enormen bürokratischen Aufwand.

Kauft jemand ein Fahrzeug beim Importeur in der Schweiz, so werden die Angaben durch die Typengenehmigung verifiziert. Direkt importierte Fahrzeuge müssen durch den Importeur verzollt werden, sei es eine Privatperson oder ein Händler. Im Rahmen dieses Verfahrens prüfen die Zollbehörden die Dokumente auf ihre Übereinstimmung mit dem Fahrzeug. Sie machen also genau das, was heute bei Direktimporten die Strassenverkehrsämter nochmals zu tun haben. Dies geschieht wie erwähnt mit grossem Aufwand.

Ich möchte nochmals betonen, dass es hier nicht um den gesamten Occasionenmarkt geht, sondern einzig um Neuwagen und Fahrzeuge bis zu zwölf Monaten und mit bis zu 2000 gefahrenen Kilometern.

Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass hier wirklich eine Möglichkeit zum Abbau von Bürokratie gegeben ist, und beantragt mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion Darbellay anzunehmen.