Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-06-14
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Mit dem Minderheitsantrag zu Artikel 42 Absatz 4 bitte ich Sie, der Bundesratsversion zuzustimmen. Es geht in Artikel 42 um die Festsetzungsverjährung bzw. darum, wann diese stillstehen soll. Gemäss geltendem Recht steht die Verjährung still, solange für die entsprechende Steuerperiode ein Steuerstrafverfahren durchgeführt wird und dies der zahlungspflichtigen Person mitgeteilt worden ist. Der Bundesrat schlägt mit dieser Revision vor, diese Mitteilung an die zahlungspflichtige Person zu streichen. Es geht darum, dass man die Person mit einer Mitteilung unnötig vorwarnt, und zwar in einem Verfahren, in dem man Beweise sichern muss.
Wir haben die Frage der Rechtsstaatlichkeit dieses Vorgehens in der Kommission diskutiert, und es wurde seitens der Verwaltung dargelegt, dass es sich bei der Eröffnung eines Strafverfahrens um schwerwiegende Vorgänge handle. Man könne nur in ganz begründeten Fällen auf eine Mitteilung an die beschuldigte Person verzichten, z. B. bei der Gefahr, dass Beweismittel beseitigt werden. Wir alle haben ein Interesse daran, dass Beweismittel sichergestellt werden und Personen, denen schwere Fälle von rechtswidrigem Verhalten vorgeworfen werden, nicht vorgewarnt werden.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zu Artikel 42 zuzustimmen.