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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-06-14

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-14

Wortprotokoll

Sie sehen auf der Fahne auf Seite 25 den Unterschied zwischen den beiden Formulierungsvorschlägen. Im geltenden Recht steht Folgendes: "Die Verjährung steht still, solange für die entsprechende Steuerperiode ein Steuerstrafverfahren nach diesem Gesetz durchgeführt wird" - jetzt kommt der Unterschied - "und der zahlungspflichtigen Person dies mitgeteilt worden ist." Gemäss Bundesrat soll jetzt aber neu stehen: "Die Verjährung steht still, solange für die entsprechende Steuerperiode ein Steuerstrafverfahren nach diesem Gesetz durchgeführt wird." Sie stellen fest, dass der Bundesrat auf den Zusatz "und der zahlungspflichtigen Person dies mitgeteilt worden ist" verzichten möchte. [PAGE 1044]

Wir sind hier klar der Meinung, dass man beim geltenden Recht bleiben und nicht darauf verzichten sollte, die zahlungspflichtige Person auch entsprechend zu informieren, damit sie eben weiss, dass hier ein Verfahren gegen sie läuft. Wir haben zunehmend die Tendenz, diese Informationspflicht aus unseren Gesetzen herauszustreichen. Ich möchte persönlich wissen, wenn gegen mich ein Verfahren läuft. Ich möchte auch entsprechend informiert werden. Ich finde es nicht korrekt, dass hier der Bundesrat auf diese Information verzichten möchte.

Entsprechend bitte ich Sie zusammen mit den Mitgliedern der FDP- und der CVP-Fraktion, hier der Mehrheit zu folgen und beim geltenden Recht zu bleiben.