Walti Beat · Nationalrat · 2016-06-14
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Die vorliegende Teilrevision des Alkoholgesetzes nimmt drei unbestrittene Gesetzesänderungen aus der gescheiterten Totalrevision des Alkoholgesetzes auf. Es wurde mehrfach dargelegt, ich halte mich kurz.
Mit der Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die Eidgenössische Zollverwaltung in einer neuen Abteilung Alkohol und Tabak kann ein Governance-Problem gelöst werden, das die heute rechtlich selbstständige Anstalt EAV mit sich bringt. Die Integration macht in der Sache Sinn, die Umsetzung ist in organisatorischer und personeller Hinsicht schon weit fortgeschritten. Es geht also darum, heute die gesetzliche Grundlage für deren Vollzug zu schaffen.
Der zweite Revisionspunkt, die Verselbstständigung und Privatisierung des heutigen EAV-Profitcenters Alcosuisse in eine Aktiengesellschaft, beendet das heute bestehende Einfuhrmonopol für Rohethanol. Dieses ist überholt. Die vormaligen historischen Präventionsaspekte müssen auf diesem Weg nicht mehr verfolgt werden. Die damit einhergehende Liberalisierung des Rohethanolmarktes entlastet zudem Unternehmen, die ihren Ethanolbedarf heute selber decken können und auch wollen. Die Ausgliederung in eine Aktiengesellschaft und die Verkaufsvorbereitungen sind auch bereits weit fortgeschritten. Das konnten wir in der Kommission hören. Insbesondere wurden auch gute Regelungen für die Übernahme der Mitarbeitenden und eine Vorsorgelösung gefunden, was eine wichtige Information ist.
Die Sorge von Kollege Schelbert, dass im Zuge der Privatisierung und Veräusserung ein privates Monopol das bisherige staatliche ersetze, können wir nicht teilen. Für private Firmen in freien Märkten gibt es eine klare wettbewerbsrechtliche Ordnung. Sollte sich ein marktmächtiges Unternehmen etablieren, dann gelten für dieses die Regeln des Kartellgesetzes mit den entsprechenden Korrekturmechanismen. Was die Verkaufsziele angeht, die Herr Schelbert ebenfalls erwähnt hat, so sind wir der Meinung, dass hier ein möglichst freier, marktorientierter Verkauf der Alcosuisse AG stattfinden soll; dies ohne unnötige Auflagen, die eigentlich nur zum Ergebnis haben, dass der Verkaufserlös zulasten der Staatskasse, die Ihnen ja auch am Herzen liegt, wie wir heute Morgen verschiedentlich gehört haben, geschmälert würde. Auch Auflagen bezüglich Standortbeibehaltung und dergleichen gehören nicht in einen Verkaufsprozess einer dannzumal privaten Akteurin in einem liberalen Markt.
Wir sind überzeugt, dass die Alcosuisse AG, in privater Hand, auch in Zukunft mit marktfähigen Leistungen einen [PAGE 1046] wichtigen Beitrag an die Versorgung schweizerischer Abnehmer von Industriealkohol leisten kann und wird.
Zuletzt noch ein Hinweis zur Wünschbarkeit weiterer Teilrevisionen des Alkoholgesetzes: Dieser Wunsch mag ausgewiesen oder verbreitet sein, er tut beim heutigen Entscheid aber nichts zur Sache. Wir entscheiden einzig über die drei erwähnten Bereiche.
Ich lade Sie ein, zusammen mit der FDP-Liberalen Fraktion dieser Teilrevision des Alkoholgesetzes zuzustimmen.