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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2016-06-14

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2016-06-14

Wortprotokoll

Der Rückweisungsantrag wurde begründet mit drei Punkten, die kurz zusammengefasst lauten:

1. Die von der SIX Terravis angebotenen Dienstleistungen seien zu verstaatlichen.

2. Statt die vorhandene AHV-Versichertennummer zu verwenden, solle man einen neuen sektoriellen Personenidentifikator schaffen, wobei der Bund die Kosten zu tragen habe.

3. Die Motion Egloff 15.3319 sei umzusetzen - eine Motion, welche bislang weder vom Nationalrat noch vom Ständerat behandelt worden ist.

Ich entkräfte den dritten Punkt vorweg: Wenn man im Rückweisungsantrag auf eine von beiden Räten angenommene Motion verwiesen hätte, so wäre dies noch legitim. Aber auf einen noch nicht behandelten Vorstoss zu verweisen ist etwas dürftig. Der Bundesrat empfiehlt den Räten die erwähnte Motion zur Ablehnung, weil bereits heute die Rechtsgrundlage besteht, im Falle eines Missbrauchs der Zugriffsberechtigung diese unverzüglich zu entziehen. Der Bundesrat teilt auch die Befürchtung des Motionärs nicht, dass die Anzahl Grundbuchämter sinken werde. Das Geschäftsvolumen im Kernbereich - die Eintragung, Änderung, Löschung - wird nämlich nicht abnehmen.

Es verbleiben noch die zwei ersten Punkte, auf welche ich detaillierter eingehe:

1. Die von der SIX Terravis AG angebotenen Dienstleistungen einer Nutzung des informatisierten Grundbuchs seien in eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft unter Bund und Kantonen zu überführen. Diese Forderung erstaunt. Die Kritik an der Bundesverwaltung betreffend Informatikprojekte - ich nenne das Stichwort Insieme - ist noch nicht verhallt und kommt immer wieder auf. Nun wird plötzlich gefordert, man solle ein Informatikprojekt dem Bund übertragen. Das erstaunt schon ein bisschen. Es erstaunt auch, wenn ausgerechnet liberale Kreise oder angeblich wirtschaftsliberale Kreise diese Forderung stellen. Die Forderung würde dazu führen, dass das bestehende System Terravis eingestellt werden müsste. Das wäre auch ein Rückschlag für die E-Government-Strategie und ein schlechtes Zeichen für zukünftige Privatisierungsprojekte. Private Unternehmen werden sich gut überlegen, ob sie künftig selbstfinanzierte Lösungen anbieten wollen, die dann abgesägt oder wiederum verstaatlicht werden.

2. Zur AHV-Nummer als Personenidentifikator: Personendaten in den unterschiedlichen Registern müssen den korrekten Personen zugeordnet werden. Wo die jeweiligen Identifikatoren gegen aussen nicht bekannt sind, was bei Registern mit unabhängigen Identifikatoren die Norm ist, muss die reale Person zum angefragten Datensatz abgeglichen werden. Diese Identifikationsprozesse geschehen tausendfach jeden Tag in der Schweiz. Während die Prozessausführung insbesondere im manuellen Fall personalintensiv und entsprechend kostspielig ist, sind die Folgen von Fehlidentifikationen, die insbesondere bei manuellen Prozessen unvermeidbar sind, zum Teil gravierend und verursachen durch nachgelagerte Prozesse weitere Kosten.

Die Schweiz verfügt bereits über einen nationalen Personenidentifikator, den AHVN13. Dieses System funktioniert gut. Einen separaten, sektoriellen Personenidentifikator einzuführen wäre sehr, sehr kostspielig: Man spricht von mehreren Millionen Franken, und es wäre auch unverhältnismässig.

Die Begründung des Rückweisungsantrages insgesamt ist gemäss diesen Ausführungen nicht stichhaltig. Darum bittet Sie die Minderheit, auf die Vorlage einzutreten, damit die Kommission diese beraten kann.