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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2002-03-19

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-19

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion begrüsst die Stossrichtung der Vorlage zur erneuten Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Es ist wichtig, dass die Ausübung der demokratischen Rechte so bürgerfreundlich wie nur möglich ausgestaltet wird. So unterstützen wir namentlich folgende Neuerungen:

1. konsolidierte Rechtsgrundlage für Pilotprojekte und damit für Versuche zur elektronischen Stimmabgabe;

2. elektronisches Angebot der Abstimmungserläuterungen mindestens sechs Wochen vor dem Urnengang;

3. transparentere Planung der Abstimmungsvorlagen;

4. Angebot von Unterschriftenlisten in elektronischer Form.

Wir erachten es als sinnvoll, wichtig und zeitgemäss, dass auch der Bund vermehrt Dienstleistungen über das Internet zur Verfügung stellt. Was hingegen die für später geplante breite Einführung des so genannten E-Voting betrifft, so möchten wir schon heute vor einer allzu grossen Euphorie warnen. Wir mahnen zur Vorsicht und fordern, dass vor einer möglichen Erweiterung um elektronisch gestützte Formen der Ausübung der politischen Rechte eine klare Analyse der anfallenden Kosten und vor allem der Nachfrage von Benutzerseite her erstellt wird. Der Bund darf nicht in ein finanzielles Abenteuer einsteigen, das schliesslich zu einem Angebot führt, welches nur von einem relativ kleinen Benutzerkreis in Anspruch genommen wird. Noch weniger darf der Bund die Kantone und Gemeinden auf die Reise ins Ungewisse mitnehmen und diese in unverhältnismässige Kosten stürzen. Die Analyse des heutigen und zukünftigen Nachfragepotenzials ist entscheidend.

Der Bundesrat weist in seinem Bericht explizit auf diese Problematik hin. Entsprechende Beispiele aus der Privatwirtschaft haben gezeigt, dass der Zeitpunkt für die Einführung eines elektronischen Angebotes sehr sorgfältig ausgewählt werden muss. Ist die fehlende Nachfrage schon heute voraussehbar, dann muss ein finanzielles Engagement in seinem Ausmass genauestens vorevaluiert werden. Zu Recht weist der Bundesrat deshalb darauf hin, dass diese Vorlage nur einen Zwischenschritt, eine Etappe, darstellt. Er ist darauf zu behaften.

Um aber die Chancen und Risiken der Einführung des E-Voting genauer analysieren zu können, müssen zwingend örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche durchgeführt werden können. Hierfür muss die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden, was in Artikel 8a geschieht. Erst im Rahmen von Versuchen lassen sich technische und organisatorische Herausforderungen erproben und auswerten. Dies gilt insbesondere für Fragen der Sicherheit, der konkreten Durchführbarkeit und Akzeptanz sowie der Partizipation einzelner Bevölkerungsgruppen. Der von der Kommission in Artikel 8a Absatz 2bis eingefügte Zusatz weist diesbezüglich in die richtige Richtung: Eine wissenschaftliche Begleitung, welche auch Kosten-Nutzen-Überlegungen zum Gegenstand hat, begrüssen wir ausdrücklich. Den Streichungsantrag der SVP-Fraktion zu Artikel 8a lehnen wir ab, weil er nicht einmal die Möglichkeiten zugestehen will, mit zeitlich, örtlich und sachlich beschränkten Versuchen die Einführung des E-Voting zu untersuchen.

Man kann die Augen vor einer zukunftsgerichteten Technologie und deren Anwendungsmöglichkeiten nicht schon verschliessen, bevor man sie überhaupt und genauestens auf [PAGE 335] ihren Nutzen hin überprüft hat. Wer geht schon gerne freiwillig mit verschlossenen Augen durchs Leben?

Hingegen anerkennen wir, dass schon in diesem Stadium der finanziellen Komponente ein besonderes Augenmerk zu widmen ist. Der Bericht des Bundesrates ist diesbezüglich etwas vage abgefasst; umso mehr ist es angebracht, der Kostenentwicklung von Beginn an grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Wir möchten nicht in ein paar Jahren vor die Tatsache gestellt werden, dass in Bezug auf das finanzielle Engagement der "point of no return" bereits überschritten ist und das Projekt E-Voting bis zum bitteren Ende durchgezogen werden muss. Aus Erfahrungen wird man in der Regel klug. Den Bundesrat trifft hier eine besondere Verantwortung, die er nicht früher oder später nonchalant einzig auf das Parlament verlagern darf. Das Parlament hat es ja so gewollt - derartige Sätze klingen zwar vertraut in unseren Ohren, sind aber nicht gerade Vertrauen erweckend. Mit dem Bundesrat teilen wir deshalb die Auffassung, dass die Einführung des Vote électronique mit Weitsicht und Augenmass anzustreben ist. Dabei darf gedanklich nicht vorweg ausgeschlossen werden, dass Weitsicht und Augenmass den Bund sogar dazu führen könnten, dieses Projekt im richtigen Zeitpunkt fallen zu lassen, wenn eine genügende Nachfrage absehbar fehlen würde, Sicherheitsrisiken nicht überwunden werden könnten und die Kosten unverhältnismässig hoch ausfallen würden.

Bei Artikel 86a unterstützen wir die Mehrheit. Wir wollen eine Kann-Vorschrift zur Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen vor Nationalratswahlen. Es ist ein äusserst moderates, aus unserer Sicht aber genügendes Mittel, um dem Verfassungsauftrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau nachzuleben. Die Förderung der Stimmbeteiligung liegt im Übrigen im Interesse einer funktionierenden Demokratie.

Wir sind für Eintreten auf die Vorlage - mit einer klaren Ermahnung zur Vorsicht zwar - und erwarten, dass der Bundesrat die Kostenentwicklungen beim Vote électronique mit wachem Auge von Beginn an unmittelbar, also schon bei den Versuchen, mitverfolgt und verhältnismässig hält.

Den Streichungsantrag der SVP-Fraktion zu Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 8a lehnen wir ab. Bei Artikel 86a folgen wir der Mehrheit.