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Janiak Claude · Ständerat · 2016-06-15

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-15

Wortprotokoll

Ich berichte über die Aussprachen, die wir mit Herrn Bundesrat Burkhalter und Herrn Bundesrat Parmelin geführt haben. Ich mache das als Präsident der Subkommission, die für das EDA und das VBS zuständig ist.

Herr Bundesrat Burkhalter hat einen breiten Tour d'Horizon über die schweizerische Aussenpolitik gemacht. Ich möchte mich darauf beschränken, etwas zu seinen Ausführungen zu den Beziehungen zur Europäischen Union zu sagen. Bei den Beziehungen zur EU stehen im Moment ausländerrechtliche Fragen wie die Bewältigung der Migration im Vordergrund. Thema sind natürlich auch die Folgen der Masseneinwanderungs-Initiative, dies selbstverständlich unter Beibehaltung und wenn nötig Anpassung des bilateralen Wegs. Es braucht Lösungen, welche die Personenfreizügigkeit betreffen; das wissen wir alle. Es braucht zudem Lösungen bei den institutionellen Fragen. Was die Personenfreizügigkeit betrifft, gibt es nur einen Weg, nämlich eine Schutzklausel, die von beiden Seiten akzeptiert wird bzw. keine vertraglichen Anpassungen verlangt, sondern auf einer übereinstimmenden Interpretation der Bestimmungen des Übereinkommens basiert. Nach Auffassung des Bundesrates wäre dies sowohl für die Schweiz wie für die EU eine Win-win-Situation. Überdies ist nur so Rechtssicherheit gewährleistet.

Wir sind noch weit von einer Einigung entfernt, Sie kennen die Gründe. Einer dieser Gründe ist die bevorstehende Brexit-Abstimmung in Grossbritannien. Was die innenpolitischen Lösungen betrifft, liegt die Botschaft des Bundesrates bekanntlich seit dem 4. März dieses Jahres vor und wird jetzt von den Räten beraten. Wie ich bereits gesagt habe, hängt natürlich viel vom Klima innerhalb der EU ab. Da spielt die Abstimmung von nächster Woche eine grosse Rolle. Bundesrat Burkhalter hat in der GPK erklärt, er glaube allerdings, dass sich die Stimmung seit dem 9. Februar 2014 verbessert habe.

Zum Rahmenabkommen mit der EU: Die Verhandlungen laufen, Lösungen bezüglich der Frage der Übernahme von EU-Recht bei den bilateralen Fragen konnten gefunden werden. Es wird eine dynamische, aber nicht automatische Übernahme vorgesehen. Mit anderen Worten: Das Referendumsrecht wird respektiert. Auch ist sichergestellt, dass die Schweiz bei der Ausarbeitung von Recht, das sie betrifft, einbezogen wird. Man nennt das - ich sage das als ein in die Aussenpolitik nicht Eingeweihter - "decision shaping", was nichts anderes bedeutet, als dass man in den Entscheidfindungsprozess einbezogen wird.

Was die Überwachung der bilateralen Verträge betrifft, ist keine supranationale Behörde vorgesehen. Das heisst, dass die Schweiz selber das Funktionieren der bilateralen Verträge bezüglich der Punkte, welche sie betreffen, überwacht. Vice versa gilt das Gleiche für die EU.

Was die Interpretation des Rechts betrifft, akzeptiert die EU Folgendes: Wenn EU-Recht zur Debatte steht, soll der Europäische Gerichtshof entscheiden. Er kann aber nur eine Interpretation abgeben. Es folgt dann, gestützt auf diese Interpretation, eine politische Entscheidung im Comité mixte Schweiz-EU. Am Ende sollen es also nicht fremde Richter sein, die entscheiden, sondern es soll Sache der Politik sein, einen Entscheid zu finden.

Aber bei dieser Übungsanlage bleibt natürlich noch ein wichtiger Punkt zu regeln, und zwar der folgende: Alle Punkte, welche von einer Interpretation betroffen sind, hängen natürlich miteinander zusammen. Deshalb ist eine Lösung erst dann möglich, wenn keine Punkte mehr offen sind. Solange also eine politische Einigung fehlt, bleibt es in der Schwebe - beispielsweise ein Abkommen über einen Marktzugang -, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Herr Bundesrat Burkhalter ist immer noch zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werden kann. Das Parlament wird zu gegebener Zeit einbezogen werden.

Ich sage noch etwas zu den Ausführungen von Herrn Bundesrat Parmelin; ich sage da etwas zum Nachrichtendienstgesetz, das ja jetzt auch im Zentrum von Diskussionen steht, weil am 25. September 2016 eine Abstimmung dazu stattfinden wird. Am 25. September 2015, also genau ein Jahr vor dem Abstimmungstermin, haben die eidgenössischen Räte das Gesetz angenommen, und ein Jahr später, wie gesagt, wird das Volk darüber abstimmen. Sie kennen den Inhalt: Es geht ja vor allem darum, eine klare gesetzliche Grundlage für den Nachrichtendienst zu schaffen, die eigentlich heute nicht besteht. Vor der Volksabstimmung werden keine Investitionen getätigt, welche die neuen Kompetenzen des Nachrichtendienstes betreffen. Die Planung ist aber gleichwohl in Angriff genommen worden. Vor allem laufen die Arbeiten zur Vorbereitung der Verordnungen, die im Falle einer Annahme des Gesetzes erlassen werden müssen. Als Mitglied der Geschäftsprüfungsdelegation kann ich Ihnen bestätigen, dass wir in die Erarbeitung dieser Verordnungen - es sind drei geplant - einbezogen werden.

Der Grundauftrag des Nachrichtendienstes ist Ende 2015 neu formuliert worden. Im Vordergrund stehen die Bekämpfung des Terrorismus und das Verhindern von Dschihad-Reisen aus der Schweiz. Zu den Prioritäten gehören ferner die Bekämpfung von verbotenen nachrichtendienstlichen Aktivitäten aus dem Ausland und das Erkennen und Bekämpfen von Cyberattacken auf wichtige Infrastrukturen - ein Thema, das ja im Moment leider höchste Aktualität hat. Hinzu kommen die herkömmlichen, sozusagen klassischen Aufgaben eines Nachrichtendienstes, allen voran Analysen des Sicherheitsstandards in unserem Land und allgemein auf der Welt, wobei diesbezüglich selbstverständlich auch Schwerpunkte definiert sind.

Im Moment aber wartet der Bundesrat die Volksabstimmung ab. Dann wird er darangehen, diese Verordnungen so bald wie möglich zu erlassen und in Kraft zu setzen.