Föhn Peter · Ständerat · 2016-06-15
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-15
Wortprotokoll
Ich darf über die Bundeskanzlei und das EJPD berichten. Die Bundeskanzlei steht seit einem halben Jahr unter der Führung von Bundeskanzler Walter Thurnherr. Als erfahrener Fuchs und als Kenner der gesamten Bundesverwaltung konnte uns Herr Thurnherr betreffend die vorgegebenen Schwerpunktthemen äusserst befriedigend orientieren, und er beantwortete die gestellten Fragen im Detail sehr kompetent. Wir konnten feststellen, dass in der Bundeskanzlei ein frischer und starker Wind weht. Dafür sind wir Herrn Thurnherr dankbar.
Eines unserer Schwerpunktthemen war Gever Bund, das heisst die elektronische Geschäftsverwaltung. Auch wenn die Bundesverwaltung bis heute auf vier Gever-Produkte zurückgefahren ist, ist das nach wie vor weder wirtschaftlich noch befriedigend. Diese Produkte sind weder kompatibel, noch sind sie alle nach den Normen des Beschaffungsrechts beschafft worden. Das Ziel lautete 2015, für die gesamte zentrale Bundesverwaltung zwei Gever-Produkte zu beschaffen. Gegen Ende 2015 entschied die Bundeskanzlei mit den Departementen zusammen, nur auf ein Produkt zu setzen. Gegen den betreffenden Zuschlag wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Diese Verzögerung ist herausfordernd. Die vorgegebenen Termine können so kaum eingehalten werden. Weil man sich aber auf ein Produkt geeinigt hat, werden später grosse Einsparungen möglich sein. Auf zehn Betriebsjahre hochgerechnet können 100 Millionen Franken eingespart werden.
Ich komme zu einem zweiten Schwerpunkt, zum Vote électronique: 14 Kantone machten bereits erste Erfahrungen damit, 12 Kantone könnten in Kürze einsteigen, aber in 6 Kantonen fehlen für die Einführung nach wie vor die gesetzlichen Grundlagen. Auf die Wahlen 2015 hatten sich acht Kantone zu einem Konsortium zusammengeschlossen. Infolge grosser erster Unsicherheiten und Bedenken konnten die nationalen Wahlen im Jahr 2015 in diesen Kantonen aber nicht elektronisch durchgeführt werden. Das heisst, dass wir heute grundsätzlich noch in der Versuchsphase stehen. Heute stehen zwei valable Systeme zur Auswahl; eines wurde vom Kanton Genf aufgebaut, das andere von der Post. Die Kantone können also heute unter zwei verschiedenen, gutfunktionierenden Systemen auswählen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei den letzten Wahlen gute Erfahrungen gemacht wurden und dass die Bundeskanzlei mit den Kantonen in regem Kontakt ist. Dabei wird festgehalten, dass die Kantone auf einem guten Weg sind. Herr Bundeskanzler Thurnherr ist zuversichtlich, dass eine deutliche Mehrheit der Kantone bis 2019 auch ohne politischen Druck über die rechtlichen Grundlagen und einen elektronischen Stimmkanal verfügen werden.
Topaktuelles Thema am Tag der Anhörung war das Mitberichtsverfahren mit der Ausstandspflicht im Bundesrat. Uns wurden von Herrn Thurnherr das System und das Vorgehen aufgrund der gemachten Erfahrungen vorgestellt. Die Fragen dieses aktuelle Thema betreffend wurden auch kompetent beantwortet, und dazu wurde eine kurze, befriedigende politische wie juristische Einschätzung abgegeben. Die Bundeskanzlei bezeichnete das Mitberichtsverfahren als ein geniales System, obwohl es recht aufwendig sei. Ein grosses Fragezeichen blieb einzig bei folgender Frage - sie wird wohl kaum geklärt werden können -: Wie findet ein vertraulicher Mitbericht den Weg aus der Bundesratsstube in die Medien?
Sachlich wurde uns auch die Ausstandspflicht im Bundesrat aus Sicht der Bundeskanzlei dargelegt. Wie man es allüberall kennt, besteht selbstverständlich auch im Bundesrat eine Offenlegungspflicht. Dabei handelt es sich um eine Bringschuld. Bei einem unmittelbaren persönlichen Interesse ist der Ausstand angebracht. Der Ausstand aufgrund dieser Pflicht kommt im Bundesrat aber selten vor. An verschiedenen Beispielen zeigte Herr Thurnherr, wo eine Ausstandspflicht gegeben ist und wo es äusserst schwierig ist, die Grenze gerecht zu ziehen. Ich danke Herrn Thurnherr und seinem Team in der Bundeskanzlei für ihren Einsatz, ich danke Herrn Thurnherr auch für die Antworten auf unsere [PAGE 511] Fragen, welche er uns kompetent - wirklich kompetent - gegeben hat.
Ich komme zum EJPD und hier zu ein paar Angaben zur Flüchtlings- und Migrationskrise 2015 mit der internationalen und europäischen Zusammenarbeit, welche uns allgemein als sehr positiv dargestellt wurde. Im gesamten Asylbereich war natürlich das Testzentrum Thema Nummer eins. Während zwei Jahren hat man im Testzentrum Zürich die sogenannten beschleunigten Verfahren getestet. Dabei wurden vier unabhängige Evaluationen durchgeführt, die verschiedene Aspekte dieses Testzentrums betrafen. Es ging unter anderem um die Fragen der Qualität der Verfahren, der Funktionstüchtigkeit, der Effizienz, aber auch um die Frage der Kosten usw. Diese unabhängigen Verfahren haben grossmehrheitlich gezeigt, dass alles im grünen Bereich liegt und somit funktionieren sollte - funktionieren sollte, auch wenn die Zahlen der Asylgesuche nie voraussehbar sind und ansteigen respektive je nach Jahreszeit stark variieren. Betreffend Bundeszentren und beschleunigte Verfahren konnten wir uns im Testzentrum Zürich vor Ort selbst überzeugen lassen. Wir bekamen einen guten Eindruck von den Verfahren und der geleisteten Arbeit.
Zusammenfassend kann ich zum Asylbereich Folgendes sagen: Wir wurden orientiert, dass die Herausforderungen, die sich innerhalb der Schweiz im Asylbereich stellen, nur im Verbund von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten zu bewältigen sind. Auf europäischer Ebene ist das Dublin-System in ständiger Diskussion; der Bundesrat ist aber gewillt, sich für eine bessere Umsetzung einzusetzen und starkzumachen. Weltweit hat für den Bundesrat die Förderung und Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten höchste Priorität.
Betreffend die Terrorismusbekämpfung arbeitet die Schweiz eng mit internationalen Organisationen zusammen; hier bestehen vor allem Kooperationen zwischen den Polizeibehörden. Das federführende Fedpol hat für den Fall eines terroristischen Anschlages entsprechende Vorkehrungen und Massnahmen eingeleitet und getroffen. Der Bundesrat hat im Jahr 2015 eine Strategie zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet.
Zum Schluss danke ich der Bundeskanzlei wie dem EJPD mit Frau Vorsteherin Sommaruga für die geleistete Arbeit. Ich bedanke mich insbesondere auch bei den gesamten Teams der Bundeskanzlei und des EJPD, und ich danke für die kompetente Beantwortung der Fragen in der Kommission.