Baumann Isidor · Ständerat · 2016-06-15
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Die Standesinitiative Bern 12.318, "Berechnung der Standardarbeitskraft in der Landwirtschaft. Änderung", wurde am 12. September 2012 eingereicht. Sie verlangt, dass der Arbeitsaufwand für Direktvermarktung, Hofladen und Agrotourismus sowie der Aufwand für Buchhaltung, Datenverarbeitung und Produktverarbeitung, der auf den meisten Betrieben durch die Bäuerin erbracht wird, ebenfalls in der SAK-Berechnung berücksichtigt wird.
Der Ständerat ist bei diesem Thema Erstrat. Die WAK-SR befasste sich schon am 13. Februar 2014 zum ersten Mal mit dieser Standesinitiative. Es fand auch eine Anhörung einer Vertreterin des Grossen Rates des Kantons Bern statt. An dieser Sitzung wurde beschlossen, die Vorprüfung zu sistieren, bis der Bundesrat seinen Bericht über die Evaluation des Systems der Standardarbeitskräfte vorlegt. Diesen Bericht veröffentlichte der Bundesrat am 20. Juni 2014. Basierend darauf hat die WAK-SR die Standesinitiative am 4. November 2014 ein zweites Mal beraten und vom Bericht des Bundesrates Kenntnis genommen. Dieser Bericht erfüllt auch die noch hängigen Anliegen der Postulate von Siebenthal, Birrer-Heimo und Müller Leo aus dem Jahr 2012. Ihre Kommission kam zum Schluss, dass die Sistierung weiterhin aufrechterhalten werden soll, und zwar bis ein erster Teil der geplanten Verordnungsänderung in Kraft tritt. Dies erfolgt nun auf den 1. Januar 2016. Sie hat damit Eingang gefunden in die Agrarpolitik 2014-2017.
Sie hören richtig und staunen vielleicht: Am 20. Mai 2016 hat die WAK-SR ein drittes Mal über die Standesinitiative beraten. Sie konnte mit Befriedigung feststellen, dass nun im Sinne der Standesinitiative Bern und der erwähnten drei Postulate auf Verordnungsstufe für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten in den Bereichen des Bodenrechts und der Strukturverbesserungsmassnahmen Zuschläge eingeführt wurden. Der Standesinitiative wurde also Gehör geschenkt. [PAGE 519] Gleichzeitig wurde aber auch für die Berechnung der Standardarbeitskraft der technische Fortschritt angerechnet, der zur Senkung von bisher gültigen Standardarbeitskraftfaktoren geführt hat. Nebst den erwähnten Anpassungen wurden auch Leitplanken gesetzt, damit die Wettbewerbsgarantie und die Wettbewerbsneutralität gewahrt bleiben. Das wurde von der Kommission auch als wichtig und richtig erachtet.
Basierend auf den zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen im Verordnungspaket vom 28. Februar 2015 und mit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2016 erachtet Ihre Kommission das Anliegen der Standesinitiative als erfüllt.
Die WAK beantragt Ihnen darum einstimmig, der Standesinitiative Bern keine Folge zu geben.