Flach Beat · Nationalrat · 2016-06-15
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Ich spreche für die Grünliberalen zu Block 1; hier geht es ja vor allen Dingen um die Finanzierung des Fonds.
Während des Abstimmungskampfes zur Milchkuh-Initiative haben wir immer wieder gesagt, dass diese Initiative viel zu weit gehe, viel zu starr und viel zu einseitig sei und dass der NAF wahrscheinlich das richtige Instrument sei, um die Verkehrsinfrastrukturen im Bereich des motorisierten Strassenverkehrs in die Zukunft zu führen.
Jetzt liegen verschiedene Minderheitsanträge vor, die vorschlagen, wie diese Finanzierung gestaltet werden kann. Einige schiessen bereits wieder übers Ziel hinaus, gehen wieder Richtung Milchkuh-Initiative und sind klar abzulehnen. Das Volk hat klar und deutlich gesagt, dass es eine ausgewogene Finanzierung haben will.
Heute ist es so, dass etwa 50 000 Kilometer der Strassen den Gemeinden gehören, 18 000 Kilometer Strasse Kantonsstrassen und etwa 1700 bis 1800 Kilometer Nationalstrassen sind. Das bedeutet, dass bei den Gemeinden eine Infrastruktur in der Grössenordnung von etwa 200 Milliarden Franken Wiederbeschaffungswert vorhanden ist. Jedes Auto, das importiert wird, jedes Mobilitätsmittel, das importiert wird, wird wahrscheinlich einen sehr grossen Teil seiner Verkehrsleistung halt eben auf diesen Gemeindestrassen, die durch Steuergelder finanziert werden, erbringen. Es ist deshalb nicht sinnvoll, starre Regeln nur zugunsten der Nationalstrassen zu machen: Das ist keineswegs verbrauchergerecht.
Die Grünliberalen wären eigentlich für eine nutzungsabhängige Besteuerung des Strassenverkehrs, das heisst für ein Mobility-Pricing, abhängig davon, wo und wann man fährt, damit halt eben ein wirklicher Markt entsteht. Dieses Mobility-Pricing steht heute leider nicht mehr zur Debatte, obwohl es das beste Menü wäre, um dann auch einmal die entsprechende Verkehrssteuerung zu erreichen. Dazu kommen wir leider bei dieser Vorlage nicht.
Ich bitte Sie, in Zusammenhang mit den Minderheitsanträgen zu Artikel 86 der Minderheit II (Grossen Jürg) zu folgen, die bei Absatz 2 Buchstabe g den Beschluss des Ständerates aufgenommen hat und eine vernünftige, ausgewogene Tarierung der Verwendung der Mineralölsteuer für den NAF vorsieht. Allenfalls wäre auch das Konzept der Minderheit III (Rytz Regula) möglich. Wir werden sehen, wie Sie hier abstimmen.
Im Bereich der Elektromobilität wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wahrscheinlich eine exponentielle Entwicklung abzeichnen. Elektromobilität wird die Verbrennungsmobilität ersetzen. Darum ist es richtig und zweckmässig, wenn auch Elektromobile oder andere Fahrzeuge, die mit alternativen Brennstoffen fahren, entsprechend ihren Anteil an die Strassenverkehrsinfrastruktur leisten.
Ich bitte Sie deshalb, auch bei Artikel 131 Absatz 2 Buchstabe b der Minderheit II (Grossen Jürg) zu folgen, die die Einführung einer Abgabe vorsieht, die allerdings erst dann erfolgen soll, wenn auch tatsächlich eine signifikante Erhöhung des Anteils der Elektrofahrzeuge zu verzeichnen ist, damit sich das auch entsprechend als Anreiz bei der Beschaffung erweist.