Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-06-15
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Bei Artikel 2 des NAFG, bei dem wir uns jetzt befinden, geht es gewissermassen um das Dach über die späteren Ausführungen. Unter anderem geht es darum, wie wir diese Mittel dann beim Gesetz zur Verwendung der Mineralölsteuer einsetzen.
Sie stellen fest, dass der Bundesrat und der Ständerat in diesem Zweckartikel vorsehen, dass der Einsatz der Mittel "auf einer Gesamtschau des Verkehrs" zu basieren habe. Die Mehrheit der Kommission, die allerdings bloss mit dem Stichentscheid der Präsidentin zustande gekommen ist, will, dass der Einsatz der Mittel "auf einer angemessenen Leistungsfähigkeit des Nationalstrassennetzes und der Strasseninfrastrukturen im Agglomerationsverkehr" beruht. Mit anderen Worten: Die Mehrheit, mit Stichentscheid der Kommissionspräsidentin, will bei der Verwendung der Mittel primär eine Orientierung am Strassennetz, an den Nationalstrassen und Agglomerationsstrassen.
Wir sind in der knappen Minderheit der Meinung, dass es sinnvoll sei, auf einer Gesamtschau zu basieren. Weshalb? Im Jahre 2008 haben wir das Infrastrukturfondsgesetz (IFG) erlassen. Im damals beschlossenen Artikel 4 IFG ist genau dieser Zweck enthalten. Artikel 4 IFG sagt nämlich, dass gestützt auf die Annahme, dass der Verkehr als Gesamtsystem - nicht einfach motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr oder Langsamverkehr - weiter zunehme, ein Ausbau des Verkehrsinfrastrukturnetzes unumgänglich sei. Dieser Ausbau muss aber vermehrt zwischen den Verkehrsträgern koordiniert werden; das war bereits im Jahre 2008 Inhalt des IFG. Dieser Ausbau müsse auf die gewünschte Siedlungsentwicklung abgestimmt werden - das ist ein raumplanerisches Kriterium. Weiter gehöre dazu die Prüfung von Alternativen zwischen dem einen und dem anderen Verkehrsmittel - Langsamverkehr, öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr.
So gesehen ist die Minderheit bei diesem Artikel der Auffassung, dass der Antrag der Mehrheit - zustande gekommen durch den Stichentscheid der Präsidentin - eigentlich ein Rückschritt wäre in Bezug auf das Infrastrukturfondsgesetz, ein Rückschritt in dem Sinne, dass das Gesamtsystem Verkehr wieder auseinandergenommen und die Priorität auf das Strassennetz gelegt würde. Wir sind der Auffassung, dass dies falsch ist, dass dies auch der tatsächlichen Entwicklung unseres Verkehrs widerspricht, weil immer mehr das Gesamtverkehrssystem als Modalsplit empfunden und auch praktiziert wird. Die meisten von uns, mindestens in der Agglomeration, benützen sämtliche Verkehrsformen, sei es den Langsamverkehr, sei es den motorisierten Individualverkehr, [PAGE 1093] sei es den öffentlichen Verkehr. Deswegen sind wir der Auffassung, dass die Kriterien dieses Artikels 2 Absatz 2 gemäss Bundesrat und Ständerat richtig sind, dass alle Verkehrsträger einzubeziehen sind, dass wirksame Alternativen vorzuziehen sind und dass natürlich auch die Finanzierbarkeit und die Finanzlage der öffentlichen Hand dabei zu berücksichtigen sind.
Wie gesagt, dieser Zweckartikel hat dann auch Auswirkungen auf Artikel 17 des Gesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer, weiter hinten, auf Seite 33 der Fahne.
In diesem Sinne sei das Gesamtsystem Verkehr zu berücksichtigen und das aufgrund pragmatischer Kriterien ermittelte primäre Verkehrsmittel - das eine oder das andere - zu fördern. Unter diesem gesamtheitlichen Aspekt bitte ich Sie, sich der Minderheit anzuschliessen.