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Genner Ruth · Nationalrat · 2002-03-19

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2002-03-19

Wortprotokoll

Wir befinden uns in einem langsamen Annäherungsprozess. Insbesondere bei Artikel 27 hat sich der Ständerat doch dem Nationalrat angenähert und, zumindest was die Formulierung dieses Artikels anbetrifft, einiges vom Nationalrat übernommen.

Der Ständerat hat nun jedoch in seiner letzten Debatte neu eine zeitliche Befristung der Massnahme eingeführt. Damit hat er, so meine ich, formal einiges vom Nationalrat übernommen, aber nicht die mögliche Dimension des Problems verstanden.

Die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, einer schweren oder erhöhten Arbeitslosigkeit, die gerade die Massnahme der Verlängerung der Taggeldansprüche notwendig macht, kann doch nicht auf sechs Monate beschränkt werden. Stellen Sie sich das doch einmal praktisch vor: Eine Verlängerung auf 120 Tage, wie sie hier postuliert wird, entspricht vier [PAGE 314] Monaten. Diese Verlängerungsfrist, die Möglichkeit, dass man diese Massnahme überhaupt einführt, soll auf sechs Monate beschränkt werden. Das hiesse, dass ja nur ein ganz kleiner Teil der Arbeitslosen überhaupt von dieser Massnahme profitieren könnte. Es sind ja immer Regionen oder Kantone, Teilgebiete von Kantonen, die von dieser Massnahme besonders profitieren sollen, wenn sie von einer erhöhten Arbeitslosigkeit betroffen sind. Eine erhöhte Arbeitslosigkeit ist keine Eintagsfliege. Sie müssen sich konkret in diese Materie hineinversetzen, und dann sehen Sie, dass die Frist für diese Massnahme - wenn es Ihnen mit dieser Massnahme ernst ist - offen bleiben muss.

Ich möchte Sie bitten, den Antrag Rennwald zu unterstützen.

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