Hadorn Philipp · Nationalrat · 2016-06-15
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion bietet grundsätzlich Hand dazu - wie im Zusammenhang mit Fabi versprochen -, dass auch die Strasse einen Fonds erhalten soll. Wir stehen zu Bau und Unterhalt von Infrastrukturen. Dies ist eine Kernaufgabe der öffentlichen Hand. Gerade auch die Mobilität ist ein Teil des Service public. Meines Erachtens kann auch der Strassenverkehr als Individualverkehr dazugezählt werden.
Jetzt gilt es allerdings, keine gleis- oder pneugebundene Engstirnigkeit zu pflegen! Wir haben die Situation, dass wir Engpässe haben, dass in den Agglomerationen zum Teil mühsame Situationen vorkommen. Mittel für die ganze Palette des Verkehrs sind notwendig. Jetzt gilt es, nach ganzheitlichen Lösungen zu suchen, das heisst, wir brauchen Agglomerationsprogramme, welche auch den Langsamverkehr, ob zu Fuss oder auf dem Drahtesel, mitberücksichtigen.
Als Mitglied der Finanzkommission und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen möchte ich schon beifügen, dass wir auch für eine angepasste Finanzierung geradestehen sollen. Der Streit, wer welche Kosten verursacht und welche von wem getragen werden sollen, dauert schon lange. Auch wenn es aus unserer Sicht klare und belegbare Positionen zu diesen Themen gibt, befinden wir uns in einem pragmatischen Prozess. Konkret gibt es eine bürgerliche Mehrheit, die gegenwärtig eine Einnahmenerosion in verschiedenen Bereichen provoziert. Die Mineralölsteuer beinhaltet einen Beitrag in die Bundeskasse, der einerseits klar gerechtfertigt, andererseits aber auch dringend notwendig ist. Eine Nutzerfinanzierung hätte den Vorteil, dass damit auch Lenkungsprozesse ausgelöst werden: Verkehrsteilnehmer sollen Anreize erhalten, den öffentlichen, kollektiven Verkehr zu nutzen, statt die Strassen zu belasten bzw. gar zu verstopfen. Die Leidtragenden von Staus sind nämlich diejenigen Personen, die keine Alternativen zum Individualverkehr sehen oder haben, und natürlich die Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch die Umwelt und die Natur.
Gerechtfertigt wären die 12 bis 15 Rappen Benzinpreiserhöhung, welche in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates noch ausgewiesen waren. Wir verlangen 6 Rappen, während der Ständerat gar nur 4 Rappen will und die Autophilen am liebsten gar nichts. Das geht nicht!
Die SP-Fraktion unterstützt die Gesamtschau im Zweckartikel, in Artikel 2 Absatz 2 des NAFG, also die Minderheit Fluri, welche gemäss Ständerat beschliessen will. Sie bezieht die Vor- und Nachteile aller Verkehrsträger ein, inklusive wirksamer Alternativen gegenüber aufwendigen und unterhaltsintensiven neuen Infrastrukturen.
Wir unterstützen bei Artikel 4 des NAF-Gesetzes mit der Minderheit Hardegger, gemäss Bundesrat, dass die Finanzierung gesichert wird und bei Mittelbedarf der Zuschlag auf der Verbrauchssteuer erhöht werden kann.
Die Minderheit Giezendanner will bei Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b den Blick bei den Agglomerationsvorhaben derart verengen, dass nur direkt dem Strassenverkehr dienende Projekte aus dem Fonds bezahlt werden können, was abzulehnen ist.
Ebenso abzulehnen ist die Kurzsichtigkeit der Minderheit Wobmann bei Artikel 9 Absatz 2, welche eine Reservebildung verhindern will.
Bei Artikel 12 Absatz 2 des Mineralölsteuergesetzes wird um die angemessene Anpassung des Benzinpreises gefeilscht. Hand aufs Herz, Autofahrer haben seit Jahren bewiesen, dass die Qualität der Infrastruktur entscheidender ist als eine Rappenspalterei beim Benzinpreis; dieser ist gegenwärtig sowieso im Keller. Mit der Variante der Minderheit I (Allemann), gemäss Bundesrat, ist für uns eigentlich der Spielraum bereits überschritten. Sie kann aber vielleicht im Sinne eines Kompromisses gerade noch mitgetragen werden, wenn sie denn mit dem Minderheitsantrag Rytz Regula zu Artikel 12d, der Grundlage für einen ausgewiesenen Teuerungsausgleich, kombiniert wird.
Beim Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe soll wie vom Bundesrat vorgeschlagen, so die Minderheit Rytz Regula bei Artikel 17a Absatz 2, eine nachhaltige Sicht für den Agglomerationsverkehr eingenommen werden. Es soll nicht, wie die Mehrheit der KVF will, Kapazität "gebolzt" werden, die über kurz oder lang sowieso wieder ins Verkehrsfiasko führen würde.
Für uns ist es ein Muss, dass bei Artikel 17d Absatz 1 mit dem Minderheitsantrag Hardegger, auch Massnahmen des Fuss- und Veloverkehrs gebührend finanziert werden können, notabene im Interesse aller Verkehrsteilnehmer.
Diese ganzheitliche Sicht bezüglich Umwelt und regionaler Bedürfnisse kommt bei Artikel 17d Absatz 3 bei der Minderheit Allemann, gemäss Ständerat, erneut zum Tragen.
Der zurückgezogene Minderheitsantrag Amstutz verlangte bei Artikel 17f zwei Sachen: Erstens verlangte er eine Plafonierung der Agglomerationsprojekte, welche aus dem NAF bezahlt werden können. Zweitens fügte er dogmatisch das Wort "strassenseitig" ein. Der Ständerat hat mit seiner Formulierung eine Bandbreite von 9 bis 12 Prozent der im Fonds geplanten Ausgaben beschlossen, was von uns unterstützt wird.
Das Volk steht zu den Infrastrukturen. Mit dem Schlachten der Milchkuh-Initiative an der Urne wurde aber auch klar, dass weder der Plünderung der Bundeskasse noch einer einseitig ausgerichteten Verkehrspolitik zugestimmt werden kann. Helfen Sie mit, der Vorlage eine Vision zu geben, welche auch kommende Generationen zu schätzen wissen. Infrastrukturen sind Langzeitprojekte und bürden auch Verpflichtungen auf. Die SP-Fraktion hat ihren grossen Schritt für einen Kompromiss gemacht, der mit den dargelegten Positionen ausgereizt ist. Danke für das Beitragen zu pragmatischen Lösungen.