Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-06-15
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Ich spreche hier auch für Frau Nationalrätin Pieren, die auf ein eigenes Votum verzichtet.
Das Anliegen des Postulanten ist durchaus zu begrüssen. Selbstverständlich sind auch wir der Meinung, dass die verschiedenen Verkehrssektoren zusammen und koordiniert zu führen sind. Wer wäre schon dagegen? Und selbstverständlich sind wir der Auffassung, dass die Verkehrspolitik in den vom Postulanten erwähnten Beispielen - Schiene, Strasse und Luft - mit dem Ausland abzustimmen sei.
Nur ist das Postulat systematisch falsch und völlig unnötig. Einerseits steht in Artikel 178 Absatz 1 der Bundesverfassung ausdrücklich, dass der Bundesrat für eine zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung und für eine zielgerichtete Erfüllung der Aufgaben zu sorgen habe. Gemäss den bereits zitierten Artikeln 45a und 46 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes hat der Bundesrat andererseits bereits heute die Möglichkeit, einzelne Direktoren von Ämtern oder Gruppen, die für wichtige Aufgabenbereiche des Departementes verantwortlich sind, als Staatssekretärinnen beziehungsweise Staatssekretäre einzusetzen, wie dies kürzlich innerhalb des EJPD beim früheren BFM erfolgt ist. Der Bundesrat kann solche Staatssekretäre auch vorübergehend ernennen, wenn sie im Auftrag der Schweiz an internationalen Verhandlungen teilnehmen. Diese Staatssekretäre, seien sie nun speziell für die Auslandtätigkeiten oder generell ernannt, haben gemäss Absatz 2 der zitierten Bestimmungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz genau die Aufgabe, den Departementsvorsteher oder die Departementsvorsteherin im Verkehr mit dem Ausland zu unterstützen.
Was will also der Postulant mit seinem Postulat noch erreichen? Wenn die zuständige Departementsvorsteherin findet, sie brauche einen Staatssekretär oder eine Staatssekretärin, so zweifeln wir nicht daran, dass sie ihre Kompetenzen gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, die sie bereits heute besitzt, wahrnimmt - dagegen hätten wir sicher nichts. Für uns sind nicht die Kostenargumente ausschlaggebend, sondern es geht darum, dass wir nicht eine Aufgabe, die der Bundesrat und die Departementsvorsteherin beziehungsweise der [PAGE 1111] Departementsvorsteher an sich bereits haben, noch verstärkt durch das Parlament unterstützen wollen. Sie sollen ihre Aufgaben wahrnehmen und Ernennungen innerhalb der Verwaltung vornehmen, wie es in ihrer Kompetenz liegt.
Wir bitten Sie deshalb, dieses Postulat abzulehnen.