Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2002-03-19
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-19
Wortprotokoll
Ich möchte Sie namens der SP-Fraktion ebenfalls ersuchen, der Minderheit zu folgen und die vom Ständerat formulierten neuen, einschränkenden Bedingungen der Bestimmung in Artikel 27 Absatz 5 - die in Regionen oder Kantonen, wo die Arbeitslosigkeit erhöht ist, die Erhöhung um 120 Taggelder zulässt - abzulehnen.
Wenn insbesondere diese einschränkende Bestimmung der sechs Monate drinbleibt, dann entwertet sich der Kompromisscharakter dieser Bestimmung sehr stark. Die enge Befristung auf sechs Monate führt im Ergebnis dazu, dass bei der Anwendung dieser Bestimmung eine "Hüst-und-hott-Politik", eine "Stop-and-go-Politik", Platz greifen wird.
Man muss sehen, dass sie auch nicht sachgerecht ist, weil in der Regel beim Aufschwung - wenn die Arbeitslosigkeit zurückgeht - zunächst die neu auf den Arbeitsmarkt kommenden Personen eine Arbeit finden. In zweiter Linie sind es diejenigen Leute, die kurz arbeitslos waren, die also noch nicht längere Zeit in der Arbeitslosigkeit waren. Erst zuletzt werden dann auch die Langzeitarbeitslosen wieder in den Arbeitsmarkt integriert. Mit dieser engen zeitlichen Limitierung werden eigentlich genau die Langzeitarbeitslosen bestraft; die Langzeitarbeitslosen sind es, um die es in dieser Klausel bezüglich der Erhöhung um 120 Taggelder geht. Das führt dazu, dass eigentlich aus dem Stand heraus die jeweiligen Taggeldansprüche gemäss dieser Befristung von jeweils sechs Monaten entstehen und wieder wegfallen - eine Bestimmung, die keine sachgerechten Entscheidungen erlaubt bzw. diese behindert.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, der Minderheit zu folgen und bei dieser Bestimmung am Beschluss unseres Rates festzuhalten.