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preparatory:AB 201563

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-06-15

Wortprotokoll

Mit dieser Motion habe ich vor zwei Jahren eine Änderung verlangt, welche immer wieder Anlass zu Diskussionen gibt und der gelebten Praxis entsprechen würde: Ich habe vorgeschlagen, die 50-Meter-Regel bei Fussgängerstreifen ohne Lichtsignalanlage aufzuheben.

Gehen wir doch gemeinsam vor das Bundeshaus und schauen dem Treiben zu! Zahlreiche Fussgängerinnen und Fussgänger überqueren die Strasse wenige Meter neben dem Fussgängerstreifen. Solange kein Verkehr herrscht, ist das überhaupt kein Problem und gefährdet niemanden, stellt aber, streng nach Gesetz, eine strafbare Handlung dar.

Solche Fussgängerstreifen wie vor dem Bundeshaus gibt es in der ganzen Schweiz an zahlreichen Orten, sowohl in städtischen wie auch in ländlichen Gebieten. Es ist meines Erachtens überhaupt kein Problem, die Strasse 40 Meter neben einem Fussgängerstreifen zu queren, wenn weit und breit kein Auto in Sicht ist. Strassenquerungen sollen nach meinem Dafürhalten möglichst überall erfolgen können, allerdings wie bisher klar ohne Vortritt. Dies funktioniert 70 Meter neben dem Fussgängerstreifen ebenso gut wie 40 Meter daneben.

Gebüsst wird offenbar laut meinen Abklärungen niemand, der sich nicht an diese Regel hält. Das ist eigentlich auch sinnvoll. So gesehen macht die 50-Meter-Regel aber keinen Sinn und bleibt in der Verordnung toter Buchstabe.

Selbstverständlich werden Fussgängerstreifen mit meinem Vorstoss nicht überflüssig. Für Kinder und viele andere Leute, z. B. für solche mit eingeschränkten Fähigkeiten, sind Fussgängerstreifen nach wie vor unverzichtbar. Durch die 50-Meter-Regel wird jedoch die Flexibilität unterbunden und eine schädliche Trennwirkung aufrechterhalten: In der Praxis setzen sich die Fussgängerinnen und Fussgänger wie gesagt über diese 50-Meter-Regel hinweg. Nach einer intuitiven, spontanen Abwägung wird die Strasse dann gequert, wenn kein Auto kommt bzw. die Lücken zwischen den Autos genügend gross sind, unabhängig davon, ob sich im Umkreis von 50 Metern ein Fussgängerstreifen befindet.

Die 50-Meter-Regel ist aus Sicht der Autolenker ebenfalls behindernd und verstärkt das Stop-and-go-Problem. Auch für Autolenker ist es sinnvoll, wenn die Fussgänger dann die Strasse überqueren, wenn die Fahrbahn frei ist, also auch zwischen den Fussgängerstreifen. Dadurch könnten Konflikte verringert werden, denn eine Bündelung der Fussgängerströme an wenigen Fussgängerstreifen führt dazu, dass Autos mehr anhalten müssen. Der Verkehrsfluss nimmt ab, und die Staus nehmen zu.

Die zahlreichen Diskussionen, die ich aufgrund dieser Motion in den vergangenen Monaten unter anderem mit Verkehrs- und Sicherheitsexperten geführt habe, geben meinem Anliegen einerseits Recht. Andererseits wurde mir aber auch klar aufgezeigt, dass die komplette Aufhebung der 50-Meter-Regel unter gewissen Umständen nicht zu mehr Sicherheit führt. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, die Motion zurückzuziehen und stattdessen eine Interpellation einzureichen; dies mit dem Ziel, die 50-Meter-Regel dort aufzuheben, wo sie vor allem verwirrt, behindert und im Konflikt mit anderen Regeln steht, nämlich dort, wo andere Querungshilfen wie beispielsweise Fussgängerschutzinseln oder Mehrzweckstreifen bestehen. Damit sollen einerseits Kinder, ältere Leute und Menschen mit Behinderungen, die den Vortritt am meisten benötigen, geschützt werden. Andererseits soll der Verkehrsfluss verbessert und Klarheit geschaffen werden.

Ich ziehe also meine Motion zugunsten eines neuen Vorstosses zurück.

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